Bericht über die Zwangsvollstreckung / Belegedition bei der Rabo Robeco Bank (Schweiz)

Daten von alten Datenträgern müssen für die Untersuchungen wieder lesbar gemacht werden

Rapport von Anton Waldmeier, Wirtschaftsprüfer der Kantonspolizei Zürich zu Handen des Obergerichts Zürich

vom 17. Mai 2000

in Sachen
Tarapaca Investments Ltd. / Thomas Westermeier
gegen die Rabo Robeco Bank (Schweiz) AG

Auskunftsperson Reiner Steck

 

Vollstreckungsbefehl

Mit Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich vom 1. März 2000 wurde der Rabo Robeco Bank (Schweiz) AG befohlen, der Klägerin Tarapaca Investment einen vollständigen Kontoauszug (ab Eröffnung bis heute) über das vormals bei der Bankinvest / Giro Credit Bank (Schweiz) bestandene Kontokorrentkonto Nr. 100.695/02.07 (US$) herauszugeben. Die beklagte Bank übergab in der Folge der Tarapaca Investment die erwähnten Kontoauszüge für die Zeit vom 24. Juni 1983 bis 30.6.1987 mit der Erklärung, dass das fragliche Konto per Ende Juni 1987 ausgeglichen (Saldo 0.–) und deaktiviert worden sei. Die Tarapaca Investment Ltd. erachtete die von der Bank erhaltenen Unterlagen nicht als vollständig und verlangte den Vollzug des obergerichtlichen Vollstreckungsbefehls durch das Stadtammannamt Zürich 2. Letztere Amtsstelle ersuchte mit schriftlicher Eingabe vom 10. Mai 2000 an die Kantonspolizei Zürich um Beizug des Unterzeichneten als Sachverständigen.

Der Vollzug des obergerichtlichen Vollstreckungsbefehls fand am 16. Mai 2000 in den Räumlichkeiten der Rabo Robeco Bank (Schweiz), statt. Die an dieser Aktion beteiligten Personen sind aus dem Protokoll des Stadtammannamtes Zürich 2 zu ersehen.

 

Ermittlungen / Hausdurchsuchung

Reiner Steck, Chef Interne Revision der Rabo Robeco Bank (Schweiz), erklärte, dass im Archiv noch alte NCR Datenbänder aufgefunden worden seien. Mit Hilfe von Herrn J. Leopold von der NCR Schweiz seien diese Datenbänder lesbar gemacht worden und aus einem sog. Pump-Ausdruck sei nachgewiesen, dass das fragliche Konto am 30. Juni 1987 mit einem Kontostand von null aufgehoben worden sei. Bis zum erwähnten Datum seien die Kontoauszüge an die Tarapaca Investment vollständig ausgehändigt worden. Weitere Kontoauszüge seien nicht vorhanden.

Im Anschluss an die erwähnten Aussagen von Reiner Steck wurden unter seiner Mitwirkung die Mikrofilme über die Kontokorrentkonten für die Zelt vom 30. September 1987 bis 31. Dezember 1988 mit Hilfe eines Lesegerätes kontrolliert. Für den Zeitraum vom 1. Januar 1989 bis 31. Dezember 1994 wurden die sich im Archivraum bei der Winterthur-Versicherung befindlichen Ordner durchgesehen, welche Kopien von Kontoauszügen nach Kontennummem klassiert enthalten. Dabei zeigte sich, dass ab 1. Juli 1987 bis 31. Dezember 1094 das fragliche Kontokorrentkonto der Tarapaca tatsächlich nicht mehr geführt wurde. Bei der Durchsicht der erwähnten Ordner wurde lediglich das bereits bekannte KK Nr. 100.695.00.00 der Tarapaca vorgefunden und nochmals kopiert, in welchem die stornierten Zinsansprüche auf ihrer Unterbeteiligung ersichtlich sind. Am 15. September 1994 wurde das gesamte Darlehensgeschäft Iniochos / Tarapaca Investment n der Buchhaltung der Bank ausgebucht, infolge Übertrag des Kreditgeschäftes Iniochos an ihre Muttergesellschaft Erste Bank der österreichischen Sparkassen in Wien. Ende 1997 wurde die damalig Rabobank (Schweiz) von der EBOS angewiesen, dass gesamte Kreditgeschäft Iniochos wieder in ihre Buchhaltung aufzunehmen, da die Tarapaca Investment der Übertragung der Forderung an die vormalige GiroCredit Wien nicht zugestimmt habe. Deshalb nahm die Rabo Robeco Bank (Schweiz) die Kreditposition Iniochos samt der Unterbeteiligung der Tarapaca am 27. November 1998, mit Valutadatum vom 1. Oktober 1997, wieder in ihre Buchhaltung auf. Zur Erfassung der Unterbeteilung Tarapaca von USD 380'000.– eröffnete die Bank ein neues Kontokorrentkonto Nr. 700850/001.000.840, welches als bankinternes Abwicklungskonto bezeichnet wurde. Nach den Angaben von Reiner Steck wurde die erwähnte Unterbeteilung im Dezember 1998 auf Weisung der Kontrollstelle ATAG in diesem Kontokorrentkonto wieder ausgebucht und auf ein ausserhalb der Bilanz geführtes Treuhandkonto Nr. 700850 übertragen. Reiner Steck hat auf Verlangen des Unterzeichneten den Kontenplan der Bankbuchhaltung auf dem an seinem Arbeitsplatz installierten Computer aufgerufen und nachgewiesen, dass das erwähnte Treuhandkonto auf den Namen der Tarapaca heute gleichlautend geführt wird.

Nach diesen Prüfungshandlungen durch den Unterzeichneten erklärte Rechtsanwalt Dr. AIbrecht Langhart aIs Rechtsvertreter der Bank, dass wir uns beim Vollzug der obergerichtlich angeordneten Zwangsvollstreckung davon hätten überzeugen können, dass in Bezug au das fragliche Kontokorrentkonto Nr. 100.695/02.07 der Tarapaca alle Unterlagen ausgehändigt worden seien, Das Verfahren habe für beide Parteien als erledigt, bzw. erfüllt zu gelten.

Der Unterzeichnete gab auf Weisung von Thomas Westermeier, den Vertretern der Bank bekannt, dass der Genannte auch auf die Herausgabe des erwähnten neuen Kontokorrentkontos Nr. 700850/001.000.840 (und weitere Konten mit den Nrn. 700850/422.000.840 und 700850/452.000.840) samt den Belegen bestehe.

Dieses neue Kontokorrentkonto betrachtet Thomas Westermeier als Nachfolgekonto de KK Nr. 100.695/02.07. Reiner Steck stellte einen Zusammenhang mit letzterem Konto in Abrede. Er führte aus, das neu eröffnete Konto sei lediglich ein internes Abwicklungskonto und somit kein Kundenkontokorrent gewesen.

Thomas Westermeier verlangt auch die Belege zum nochmals in Fotokopie erhobenen Kontokorrentkonto mit der Nr. 100.695./00.00, welches bis zum 16. September 1994 für die Tarapaca geführt wurde. Ferner möchte er auch Einsicht in alle von der Bank für die Profina geführten Konten und Belege nehmen.

Reiner Steck gab an, die von Westermeier zusätzlich verlangten Kontoauszüge und Belege seien im Strafverfahren gegen die Organe der Bank an die Untersuchungsbehörden ausgehändigt worden. Er gehe davon aus, dass Westermeier als Vertreter der Anzeigeerstatterin Tarapaca, diese Unterlagen kopiert habe. Steck führte weiter aus, er sei bereit die Belege zu diesen zusätzlichen Konten zu beschaffen und diese an Thomas Westermeier oder seinen Anwalt auszuhändigen. Er benötige dazu jedoch eine Frist von zwei bis drei Wochen, da er die alten NCR Datenbänder auf neue Datenträger überspielen lassen werde, damit die Daten in der Bank wieder gelesen und ausgedruckt werden können. Es sei dann auch möglich, für Westermeier die Zinsbelege usw. zu den ehemaligen Konten der Tarapaca auszudrucken.

Der Bericht von Albert Waldmeier, Wirtschaftsprüfer der Kantonspolizei Zürich als PDF >>


Kommentar

Es


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