Was ist das, wenn Behörden und Gerichte nichts sehen, nichts sagen, nichts hören wollen?

Ist das Wegschauen? Faulheit? Unvermögen? Begünstigung? Komplizenschaft? >>


«Aus juristischer Sicht ist es eine krasse Missachtung des rechtlichen Gehörs, sowie Amts- und Rechtsmissbrauch!»

Dr.iur. Urs Hess, ehemaliger Kriminalrichter am Luzerner Obergericht >>


Brief des Zürcher Ombudsmanns an die Bezirksanwältin Iris Matzinger
Zürich, 15. März 1999

Strafverfahren gegen die Organe der GiroCredit Bank
(Schweiz) AG


Sehr geehrte Frau Bezirksanwältin 

Seit langer Zeit informiert mich der Anzeigeerstatter Thomas Westermeier über diese in der Strafuntersuchung liegende Angelegenheit. Ich habe Sie auch bereits mehrmals in dieser Sache kontaktiert und ebenfalls mit Herrn Staatsanwalt Felber Verbindung aufgenommen.

Es ist mir und ich glaube auch Herrn Westermeier bewusst, dass er bei den Untersuchungs- und Gerichtsbehörden als Querulant angesehen werden könnte. Ich glaube jedoch, dass dies in diesem Fall nicht zutrifft. Herr Westermeier hat nach meinem Wissenstand materiell nichts mehr zu verlieren. Ich verstehe deshalb seinen Kampf um die Erhaltung seiner Existenz. Ich sehe aber auch zugleich die Problematik des vorliegenden Finanzgeschäftes, das Herr Westemeier getätigt hat.

Nach einem Gespräch mit Herrn Waldmeier von der Kantonspolizei und Herr Westermeier erlaube ich mir, Ihnen meine Feststellungen und Fragen zu unterbreiten:

Gemäss Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich vom 9. November 1995, wurde festgestellt: «Im übrigen spricht gegen die Annahme eines Forderungskaufs die treuhänderische Verpflichtung der Beklagten, für die Rekursgegnerin in Bezug auf das Aufbewahren von Dokumenten hinsichtlich des Darlehens, das Einziehen der Ausstände tätig zu sein, aber auch der Umstand, dass die Klägerin die Unterbeteiligung der Darlehensnehmerin ohne Einverständnisse der Beklagten nicht anzeigen und die Unterbeteiligung nicht verpfänden noch veräussern darf; die Klägerin sich dagegen verpflichten musste, bei Massnahmen zur Sicherung des Vertrages zuzustimmen. Ebenso spricht das Kassationsgericht des Kantons Zürich von einem Treuhandverhältnis in seinem Beschluss und führt folgendes aus: «Dass die Beschwerdeführerin (Rabobank (Schweiz) AG) vor Eingehung des Treuhandverhältnisses die hypothekarisch gesicherten Forderungen in ihrer Bilanz aufzuführen hatte, versteht sich von selbst.»

Aus diesen Feststellungen der Gerichte kann somit entnommen werden, dass es sich bei den fraglichen Werten um «Treugut» zugunsten der Tarapaca Investment handelt.

Auf diese Feststellung schliessen sich meines Erachtens folgende Frage an:

Durfte die Giro Credit Bank (Schweiz AG) über das festgestellte Treugut verfügen? Wenn nein, wie wird strafrechtlich ermittelt und wo ist das Treugut heute geblieben?

 

Bankentechnisch können folgende Angaben festgestellt werden:

a)

Die Giro Credit, heute Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG erklärte mit Schreiben vom 23. Dezember 1997, dass eine Forderung der Tarapaca Investment gegenüber ihrer Institution besteht.

b)

Die Forderung der Tarapaca Investment und Iniochos Shipping wurde eingebucht.

Hier stellt sich die Frage, ob die Einbuchung mit einer falschen Valuta geschehen ist, weil die Ein- und Ausbuchung nicht am gleichen Tag getätigt wurde. Interessanterweise wurde gemäss Auftrag der ATAG Ernest & Young diese Forderung in der Folge wieder ausgebucht, weil es sich um ein Treuhandgeschäft handle, das nur als Anhang zur Bilanz aufzuführen sei.

c)

Per Ende 1997 bilanziert die Bank das Treuhandgeschäft und bestätigt, dass eine Schuld gegenüber der Ersten Bank der Österreichische Sparkassen AG sowie der Tarapaca Investment besteht.

d)

Die ATAG Emst & Young erteilt Weisung an die Rabobank (Schweiz) alles auszubuchen und in einem Anhang an der Bilanz als Treuhandgeschäft aufzuführen. Dies ist bezüglich dem Anteil der Bank (lniochos) möglich, weil die Bank über den ihr gehörenden Teil verfügen kann, jedoch nicht über den Teil Tarapaca, weil die Bank von Anfang an Treuhänderin der Tarapaca Investment ist und seit 1984 klare Weisungen erhalten hat.

e)

Schreiben Vuille & Jezler.

f)

Weisungswidrig hat somit Herr Dr. M. Neumayr, Geschäftsleitung der Giro Credit Zürich die Unterbeteiligung der Tarapaca Inkl. aufgelaufenen Zinsen verkauft.

g)

Dieser Verkauf hätte meines Erachtens extern inkl. Buchungsbeleg der Treugeberin der Tarapaca Investment angezeigt werden müssen. Hier stellt sich die Frage, warum wurde der Buchungsvorgang nur «intern» behandelt.

In den Unterlagen befindet sich weiter eine Kopie über das Konto. Die Buchungen können nicht nachvollzogen werden.

Frage: Warum wurde zugunsten der «Profina» gebucht?

Ich bin der Meinung, dass im ganzen Untersuchungskomplex folgende Personen befragt und folgende Fragen gestellt resp. folgende Belege eingefordert werden müssen, um ein Bild über die strafrechtliche Relevanz zu erhalten:

 

1.

Einvernahme von Dr. M. Neumayr (nach Einvernahme ist abzuklären, ob er als Angeschuldigter einzuvernehmen ist)

zu folgenden Fragen:

a)

Mit welcher Berechtigung hat die Bank die Unterbeteiligung Tarapaca Investment inkl. Zinsen an einen Dritten (Giro Credit Wien) verkauft?

b)

Was geschah mit der Firma Harkin, die von Rechtsanwalt Blatter in Auftrage der Giro Credit Zürich gegründet wurde?

c)

Ist die Harkin heute eine 100 %ige Tochter der Rabobank Zürich (sie soll nie in der Bilanz der Rabobank aufgeführt gewesen sein)?

d)

Aufgrund der eingereichten Belege ist die Frage zu stellen, ob die Belege vollständig seien (es seien nur Seite 1 und 3 da)?

e)

Was wurde effektiv verbucht (es fehlen Kontierungen und Valutierungen)?

f)

Dr. Neumayr ist gebeten, die Mitteilung vom 9.91994 betreffend lniochos-Übertragung nach Wien zu erläutern.

Dieses Schreiben könnte nachträglich erstellt worden sein und wäre demnach zurückdatiert.

2.

Gleichzeitig sollten mit Herrn Dr. Neumayr, die Herren Hans Domig, Buchhalter der Giro Credit (Schweiz AG), Inderbitzin, Mitglied der Geschäftsleitung der Giro Credit (Schweiz), Hinteringer, Mitglied der Geschäftsleitung der Giro Credit (Schweiz) sowie Rechtsanwalt A. Blatter, früherer Rechtskonsulent der Bankinvest bzw. Giro Credit (Schweiz) einvernommen und die selben Fragen gestellt werden.

 

3.

Rechtsanwalt Blatter ist zusätzlich auch bezüglich der Firma Harkin (Zweck der Gründung, Aktionäre usw.) zu befragen.

 

4.

Die Verantwortlichen der Rabobank (Schweiz) sind bezüglich der verschiedenen Kontoauszüge für dasselbe Konto zu befragen.

Verschiedene Auszüge über das selbe Konto.

Warum sind so verschiedene Konten betroffen?

Was sind das für Konten?

Aufgrund von was und aufgrund von welchen Berechtigungen wurden diese Buchungen vorgenommen?

Wie eingangs erwähnt, hat das Obergericht und auch das Kassationsgericht festgestellt, dass es sich bei den in Frage stehenden Werten um Treugut handelt. Herr Westemeier verlangt schon seit langer Zeit, dass dieses Treugut, weil man es ihm vorenthält, durch die Strafbehörden beschlagnahmt werden sollte. Es interessiert mich, aus welchen Überlegungen bzw. aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmung dies nicht stattgefunden hat, auch im Hinblick auf eine allfällige spätere Haftpflichtforderung gegenüber dem Kanton Zürich.

Nach meinem Gespräch mit Herrn Waldmeier, Kapo Zürich, bitte ich Sie dringend, sich mit ihm in Verbindung zu setzen, damit er Ihnen seine sachlich fundierten Überlegungen in dieser Angelegenheit für den Fortgang der Strafuntersuchung mitteilen kann.

Ich nehme an, dass Sie, nachdem nun diese Untersuchung schon seit geraumer Zeit aktuell ist, die meisten vorne aufgeführten Personen im genannten Sinne einvernommen, resp. kontaktiert haben.

Gerne erwarte ich darüber Ihren Bericht bis Ende Monat und frage Sie gleichzeitig an, ob und wann mit einer Klageerhebung Ihrerseits gerechnet werden kann.

 

Mit freundlichen Grüssen

OMBUDSMANN DES KANTONS ZURICH

Markus Kägi

 

Der ganze Brief des Ombudsmanns als PDF >>


Kommentar

Der Zürcher Ombudsmann wird von einem Bürger kontaktiert, weil er findet, die Justizorgane des Kantons verschleppen seinen Fall. Der Ombudsmann studiert den Fall gewissenhaft und macht der zuständigen Bezirksanwältin Vorschläge, wie man den Fall untersuchen könnte.

Doch die Bezirksanwaltschaft stellt die Untersuchung ein. Findet diese den Ombudsmann überflüssig? Findet diese, der Ombudsmann versteht nichts von der Materie? Ist die Bezirksanwaltschaft schlicht überfordert? Ist das Wegschauen? Faulheit? Unvermögen? Begünstigung? Komplizenschaft? Mögliche Gründe für das Verhalten der Justizorgane.

Für einen juristischen Laien ist es jedenfalls ein Skandal! Und für den Finanzplatz Schweiz ist es untragbar, wenn Bankorgane Kunden betrügen dürfen! Denn darum handelt es sich, wie das Zürcher Obergericht feststellte.


Brief des Ombudmanns an den zuständigen Regierungsrat >>

Hintergründe des Falls Tarapaca gegen die GiroCredit (Schweiz) und deren
Rechtsnachfolgern >> (heute Bank Sarasin)

Bericht über Thomas Westermeier «Allein gegen die Grossbank» im Cash >>

Anerkennung der Ansprüche: Das Urteil des Obergerichts >>

Systematische Behinderung der Justiz >> durch die Vertreter der GiroCredit Bank (Schweiz)

Strafanzeige der Tarapaca infolge neuer Beweismittel gegen die Bank >>

Die Prozessflut Tarapaca gegen die GiroCredit Bank: Mögliche Gründe >>

Das nicht sehen wollen, nichts sagen wollen, nichts hören wollen der Justizorgane: Mögliche Gründe >>

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