Mögliche Gründe für das nichts sehen, nichts hören, nichts sagen – nicht handeln wollen – der Zürcher Justizorgane

Immer wieder ein Puzzelstein mehr …

Der Fall GrioCredit Bank und deren Rechtsnachfolgerinnen (heute Bank Sarasin) gegen die Tarapaca / Thomas Westermeier verkommt immer mehr zu einer Justizposse. Über die Hintergründe des (Nicht)Handelns der Justizorgane kann man nur Vermutungen anstellen.

 

Von der Bezirksanwaltschaft III für Wirtschaftsdelikte nach Hinwil

In Vorbereitung


Kommentar

Es


 

Veruntreuung und ungetreue Geschäftsbesorgung

Der polizeiliche Bücherexperte Anton Waldmeier stellte 1999 fest, es sei vom Verdacht der teilweisen unrechtmässigen Verwendung des Erlöses aus dem Verkauf von Sicherheiten (Treugut) auszugehen und folgerte, aus objektiver Sicht müsse man vom Tatbestand der Veruntreuung bzw. ungetreuen Geschäftsbesorgung ausgehen. Dazu Armin Felber: «Wenn Bezirksanwältin Iris Matzinger ein Mann wie Waldmeier zur Seite hat, der sich in diesen Dingen besser auskennt, kann sie aus seinen Informationen ihre Schlüsse ziehen.» Die erhebt aber nicht Anklage und die Richter entscheiden, ob der Beklagte Anton Blatter eine Straftat begangen hat. Dabei hat das Bezirksgericht Zürich in seinem Befehl genau dargelegt, was die buchalterische Pflicht einer Bank ist. Nein, sie stellt die Untersuchungen ein.


Kommentar

Die Untersuchungen im Falle Tarapaca wurden am 4. August 1999 eingestellt. Gleichzeitg lief ein Verfahren gegen die Rabobank wegen Verdachts der Geldwäscherei, wo es ebenfalls zu einer Hausdurchsuchung kam. Diese Untersuchungen wurden am 4. Oktober 1999 eingestellt.

Zufall oder eine Verkettung der Ereignisse?

Die Untersuchungen wegen Geldwäscherei könnten aus politischen Gründen in einem Kuhhandel mit einem ausländischen Staat eingestellt worden sein. Dies konnte man nur, wenn man vorab alle anderen Untersuchungen einstellte. Das wäre eine Möglichkeit.

Oder haben Vertreter der Bank dermassen Druck auf die Justizbehörden gemacht, dass diese die Untersuchungen einstellten? Auch das wäre eine Möglichkeit.

Hatten die Behörden Angst vor einem grossen Skandal? 1997/1998 waren die nachrichtenlosen Konten der Schweizer Banken die grosse Sorge des Finanzplatzes. In einem Vergleich zahlten die Banken und die Eidgenossenschaft in eine Solidaritäts-Stiftung 1,25 Mia. Franken. Wollte man verhindern, dass die Untersuchenungen wegen zu vermutendem Totengold aus dem Bosnienkrieg an die Öffentlichkeit kommen? Auch das wäre eine Möglichkeit.

Wenn man als juristischer Laie beide Fälle gleichzeitig anschaut, muss man sich fragen, ist da eine Vereinigung mit krimineller Energie am Werk? Die Rabobank Schweiz ist durch viele Fusionen entstanden, in ihr sind mehrere Institute aufgegangen, bei denen grobe Unregelmässigkeiten bekannt wurden.


 

Anerkennung der Ansprüche durch das Obergericht

Aus dem Urteil: «Entscheidend ist, dass die Bank durch den Vertrag mit ihrem Mutterhaus die Zweckbestimmung des Gesellschaftsvertrages herbeiführte, indem sie sämtliche erhältlich gemachten Leistungen und Sicherheiten im Zusammenhang mit dem Iniohos-Kredit versilberte. Es lässt sich nicht wegdiskutieren, dass die Bank dadurch sämtliche im Zusammenhang mit dem lniohos-Kredit erwirtschafteten Sicherheiten aus der Hand gab und damit dem Zugriff der Gesellschafter entzog.»


Kommentar

Das Bezirksgericht und das Obergericht sind der gleichen Ansicht, die Bank hat widerrechtlich die Sicherheiten des Iniochos-Kredits veräussert. Geschah das nun versehentlich aus Unkenntnis der Rechtslage (ungetreue Geschäftsbesorgung), mit Absicht (Veruntreuung), mit Arglist (einfacher Betrug) oder ist das als gewerbsmässiger Betrug zu werten? Die Richter interessiert das nicht. Sie haben in einem Zivilprozess zu entscheiden. Die Bezirksanwältin Iris Matzinger natürlich auch nicht, die war wohl schon seit langem überzeugt, Thomas Westermeier ist ein notorischer Querulant, welcher die Justiz unnötig beschäftigt. Sie hat wohl den Kopf geschüttelt über das Urteil in einer Sache, in der sie keinen Durchblick haben kann.


 

Keine Wiederaufnahme der Untersuchungen

Die Justizorgane des Kantons Zürich sehen nach dem Zivilurteil keine Notwendigkeit um zu handlen. Thomas Westermeier erhebt darum eine Klage wegen Betrug. Thomas Wetermeier konnte inzwischen erwirken, dass er einen unentgeldlichen Rechtsbeistand erhält. Dieser stellt für Thomas Westermeier die Anklage in gerichtsüblicher Weise zusammen. Er reicht die Anklage bei der Staatsanwaltschaft in Zürich ein. Die finden, Iris Matzinger wisse schon sehr viel über den Fall und sie könne schnell und einfach untersuchen. Der Anwalt von Thomas Westermeier macht zusätzlich eine vertiefte Analyse der Rechtslage, damit die Staatsanwältin einen besseren Druchblick haben kann. Frau Matzinger, offenbar tief beieindruckt von so viel Wissen, hat immer noch keinen Durchblick. Sie möchte den Fall an die Staatsanwaltschaft III übergeben. Die winken höflich ab. Frau Matzinger ist wohl ratlos, jemand wird ihr darauf geraten haben, den Verjährungsaspekt zu prüfen. In ihren Begründungen für die frühere Einstellung steht nirgends Betrug, also prima, jetzt kann sie mit dieser Argumentation den ungeliebten Fall einstellen. Untersucht hat sie nichts, das hätte in der Einstellungsverfügung erwähnt werden müssen.


Kommentar

Die Justiz-Reorgansiation im Kanton Zürich hat inzwischen aus den Bezirksanwälten europakompatible Staatsanwälte gemacht - und aus den ehemaligen den Staatsanwälten Oberstaatsanwälte. Die seldwylanische Hanswurstmentalität ist die gleiche geblieben. Die verantwortliche Oberstaatsanwaltschaft will nicht sehen, dass Iris Matzinger keinen Durchblick haben kann! Oder ist gerade dies der Grund, warum sie den Fall wieder bearbeiten muss? Diese macht jedenfalls nichts, versucht den Fall abzuschieben und stellt am Schluss die Nicht-«Untersuchungen» ein. Für die Bankenverterter läuft alles prima, niemand will wissen wie sie Kunden behandeln und schlechter stellen. Thomas Westermeier bleibt nicht anderes, als am Obergericht gegen die Einstellungsverfügung zu klagen.


 

Das Obergericht sieht keine Gründe für eine Wiederaufnahme

Der poli


Kommentar

Es


 

Das Bundesgericht tritt nicht auf die Klage ein

Der poli


Kommentar

Es


 

Surreale Hirnspinnerei?

Erben streiten, wie das Vermögen der Tante Inioha zu verteilen ist. Im Laufe der Prozesse stellt sich heraus, der Erbe Branko ist Schuld für den Tod der Tante. War das nun fahrlässige Tötung, Totschlag, Mord? Das sind Offizialdelikte, die von Staates wegen verfolgt werden müssen.

Branko stellt sich auf den Standpunkt, die anderen Erben seien durch den Tod der Tante Inioha nicht geschädigt worden, sie könnten ja erst aus diesem Umstand erben. Und ausserdem, Tante Inioha sei 93 gewesen und wäre sowieso bald verstorben. Branko bringt auch das Argument, der Tod von Tante Inioha sei wegen einer Fahrlässigkeit von ihm eingetreten. Darüber hinaus sei zu bedenken, wenn die anderen Erben nicht prozessiert hätten und so viele unmögliche Eingaben an das Gericht gemacht hätten, um zu ihrem Anteil zu kommen, würde man noch heute die Umstände des Todes der geliebten Tante Inioha als ganz normal sehen. Der Staatsanwalt Filou Korrumpic erkennt, dieser Sachverhalt ist richtig und folgert, er müsse nicht untersuchen. Mit dem Argument, fährlässige Körperverletzung sei sowieso schon verjährt, stellt Staatsanwalt Filou Korrumpic die Untersuchung aufgrund der Klage der anderen Erben mit dem Argument der Verjährung ein ohne die Umstände des Todes der Tante je rechtsgenügend abgeklärt zu haben.

Hoffentlich entspricht dies nicht der üblichen Praxis der Zürcher Justizorgane!

 

Erschreckende Wirklichkeit!

Ein Kunde streitet mit einer Bank, wie die Sicherheiten des Iniochos-Kredits zu verwerten und verteilen sind. Im Laufe der Prozesse stellt sich heraus, die Bank hat die Sicherheiten verkauft. Ungetreue Geschäftsbesorgung, Veruntreung, Betrug? Das sind Offizialdelikte, die von Staates wegen verfolgt werden müssen.

Die Bank stellt sich auf den Standpunkt, der Kunde sei dadurch nicht geschädigt worden. Und ausserdem sei es überhaupt nicht klar, ob man die Sicherheiten verwerten könne. Die Bank bringt auch das Argument, der Verkauf der Sicherheiten der Iniochos sei nur erfolgt, weil man die Bilanz habe sanieren müssen. Doch man habe guten Willen gezeigt und das Kapital des Kunden zurückgebucht. Darüber hinaus sei zu bedenken, wenn der Kunde nicht prozessiert hätte und so viele unmögliche Eingaben an die Gerichte gemacht hätte, um zu seinem Anteil zu kommen, würde man noch heute die Umstände des Verkaufs der Sicherheiten als ganz normalen Geschäftsvorgang sehen. Die Staatsanwältin Iris Matzinger erkennt, dieser Sachverhalt ist richtig und folgert, sie müsse nicht untersuchen. Mit dem Argument, da man ja noch nie wegen Betrug untersucht habe, sei sowieso ein allfälliges Vergehen schon verjährt und so stellt die Staatsanwältin Iris Matzinger die Untersuchung aufgrund der Klage des Kunden mit dem Argument der Verjährumg ein -- ohne den Betrug je rechtsgenügend abgeklärt zu haben.

Das ist die aktuelle Praxis der Zürcher Justizorgane!

 


Hintergründe des Falls Tarapaca gegen die GiroCredit (Schweiz) und deren
Rechtsnachfolgern >> (heute Bank Sarasin)

Bericht über Thomas Westermeier «Allein gegen die Grossbank» im Cash >>

Anerkennung der Ansprüche: Das Urteil des Obergerichts >>

Systematische Behinderung der Justiz >> durch die Vertreter der GiroCredit Bank (Schweiz)

Die Prozessflut Tarapaca gegen die GiroCredit Bank: Mögliche Gründe >>

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