Mögliche Gründe für
das nichts sehen, nichts hören, nichts sagen –
nicht handeln wollen – der Zürcher
Justizorgane
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Immer wieder ein Puzzelstein mehr
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Der Fall GrioCredit Bank und deren
Rechtsnachfolgerinnen (heute Bank Sarasin) gegen
die Tarapaca / Thomas Westermeier verkommt immer
mehr zu einer Justizposse. Über die
Hintergründe des (Nicht)Handelns der
Justizorgane kann man nur Vermutungen
anstellen.
Von der Bezirksanwaltschaft III
für Wirtschaftsdelikte nach Hinwil
In Vorbereitung
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Kommentar
Es
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Veruntreuung und ungetreue
Geschäftsbesorgung
Der polizeiliche Bücherexperte Anton
Waldmeier stellte 1999 fest, es sei vom Verdacht
der teilweisen unrechtmässigen Verwendung des
Erlöses aus dem Verkauf von Sicherheiten
(Treugut) auszugehen und folgerte, aus objektiver
Sicht müsse man vom Tatbestand der
Veruntreuung bzw. ungetreuen
Geschäftsbesorgung ausgehen. Dazu Armin
Felber: «Wenn Bezirksanwältin Iris
Matzinger ein Mann wie Waldmeier zur Seite hat, der
sich in diesen Dingen besser auskennt, kann sie aus
seinen Informationen ihre Schlüsse
ziehen.» Die erhebt aber nicht Anklage und die
Richter entscheiden, ob der Beklagte Anton Blatter
eine Straftat begangen hat. Dabei hat das
Bezirksgericht Zürich in seinem
Befehl genau dargelegt, was die buchalterische
Pflicht einer Bank ist. Nein, sie stellt die
Untersuchungen ein.
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Kommentar
Die Untersuchungen im
Falle Tarapaca wurden am 4.
August 1999 eingestellt.
Gleichzeitg lief ein Verfahren gegen die Rabobank
wegen Verdachts der Geldwäscherei, wo es
ebenfalls zu einer Hausdurchsuchung
kam. Diese Untersuchungen wurden am
4.
Oktober 1999
eingestellt.
Zufall oder eine
Verkettung der Ereignisse?
Die Untersuchungen wegen
Geldwäscherei könnten aus politischen
Gründen in einem Kuhhandel mit einem
ausländischen Staat eingestellt worden sein.
Dies konnte man nur, wenn man vorab alle anderen
Untersuchungen einstellte. Das wäre eine
Möglichkeit.
Oder haben Vertreter der
Bank dermassen Druck auf die Justizbehörden
gemacht, dass diese die Untersuchungen einstellten?
Auch das wäre eine Möglichkeit.
Hatten die Behörden
Angst vor einem grossen Skandal? 1997/1998 waren
die nachrichtenlosen Konten der Schweizer Banken
die grosse Sorge des Finanzplatzes. In einem
Vergleich zahlten die Banken und die
Eidgenossenschaft in eine
Solidaritäts-Stiftung 1,25 Mia. Franken.
Wollte man verhindern, dass die Untersuchenungen
wegen zu vermutendem Totengold aus dem Bosnienkrieg
an die Öffentlichkeit kommen? Auch das
wäre eine Möglichkeit.
Wenn man als juristischer
Laie beide Fälle gleichzeitig anschaut, muss
man sich fragen, ist da eine Vereinigung mit
krimineller Energie am Werk? Die Rabobank Schweiz
ist durch viele Fusionen entstanden, in ihr sind
mehrere Institute aufgegangen, bei denen grobe
Unregelmässigkeiten bekannt wurden.
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Anerkennung der Ansprüche durch
das Obergericht
Aus dem Urteil: «Entscheidend ist, dass die
Bank durch den Vertrag mit ihrem Mutterhaus die
Zweckbestimmung des Gesellschaftsvertrages
herbeiführte, indem sie sämtliche
erhältlich gemachten Leistungen und
Sicherheiten im Zusammenhang mit dem Iniohos-Kredit
versilberte. Es lässt sich nicht
wegdiskutieren, dass die Bank dadurch
sämtliche im Zusammenhang mit dem
lniohos-Kredit erwirtschafteten Sicherheiten aus
der Hand gab und damit dem Zugriff der
Gesellschafter entzog.»
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Kommentar
Das Bezirksgericht
und das Obergericht
sind der gleichen Ansicht, die Bank hat
widerrechtlich die Sicherheiten des
Iniochos-Kredits veräussert. Geschah das nun
versehentlich aus Unkenntnis der Rechtslage
(ungetreue
Geschäftsbesorgung),
mit Absicht (Veruntreuung),
mit Arglist (einfacher Betrug) oder ist das als
gewerbsmässiger Betrug
zu werten? Die Richter interessiert das nicht. Sie
haben in einem Zivilprozess zu entscheiden. Die
Bezirksanwältin Iris Matzinger natürlich
auch nicht, die war wohl schon seit langem
überzeugt, Thomas Westermeier ist ein
notorischer Querulant, welcher die Justiz
unnötig
beschäftigt. Sie hat
wohl den Kopf geschüttelt über das Urteil
in einer Sache, in der sie keinen
Durchblick haben
kann.
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Keine Wiederaufnahme der
Untersuchungen
Die Justizorgane des Kantons Zürich sehen
nach dem Zivilurteil keine Notwendigkeit um zu
handlen. Thomas Westermeier erhebt darum eine Klage
wegen Betrug. Thomas Wetermeier konnte inzwischen
erwirken, dass er einen unentgeldlichen
Rechtsbeistand erhält. Dieser stellt für
Thomas Westermeier die Anklage in
gerichtsüblicher Weise zusammen. Er reicht die
Anklage
bei der Staatsanwaltschaft in Zürich ein. Die
finden, Iris Matzinger wisse schon sehr viel
über den Fall und sie könne schnell und
einfach untersuchen. Der Anwalt von Thomas
Westermeier macht zusätzlich eine vertiefte
Analyse
der Rechtslage, damit die Staatsanwältin einen
besseren Druchblick haben kann. Frau Matzinger,
offenbar tief beieindruckt von so viel Wissen, hat
immer noch keinen Durchblick. Sie möchte den
Fall an die Staatsanwaltschaft
III übergeben. Die winken höflich
ab. Frau Matzinger ist wohl ratlos, jemand wird ihr
darauf geraten haben, den Verjährungsaspekt zu
prüfen. In ihren Begründungen für
die frühere Einstellung
steht nirgends Betrug, also prima, jetzt kann sie
mit dieser Argumentation den ungeliebten Fall
einstellen. Untersucht hat sie nichts, das
hätte in der Einstellungsverfügung
erwähnt werden müssen.
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Kommentar
Die Justiz-Reorgansiation
im Kanton Zürich hat inzwischen aus den
Bezirksanwälten europakompatible
Staatsanwälte gemacht - und aus den ehemaligen
den Staatsanwälten Oberstaatsanwälte. Die
seldwylanische Hanswurstmentalität ist die
gleiche geblieben. Die verantwortliche
Oberstaatsanwaltschaft will nicht sehen, dass Iris
Matzinger keinen
Durchblick haben kann!
Oder ist gerade dies der Grund, warum sie den Fall
wieder bearbeiten muss? Diese macht jedenfalls
nichts, versucht den Fall abzuschieben und stellt
am Schluss die Nicht-«Untersuchungen»
ein. Für die Bankenverterter läuft alles
prima, niemand will wissen wie sie Kunden behandeln
und schlechter stellen. Thomas Westermeier bleibt
nicht anderes, als am Obergericht gegen die
Einstellungsverfügung zu klagen.
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Das Obergericht sieht keine
Gründe für eine Wiederaufnahme
Der poli
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Kommentar
Es
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Das Bundesgericht tritt nicht auf
die Klage ein
Der poli
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Kommentar
Es
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Surreale
Hirnspinnerei?
Erben streiten, wie das
Vermögen der Tante Inioha zu verteilen ist. Im
Laufe der Prozesse stellt sich heraus, der Erbe
Branko ist Schuld für den Tod der Tante. War
das nun fahrlässige Tötung, Totschlag,
Mord? Das sind Offizialdelikte, die von Staates
wegen verfolgt werden müssen.
Branko stellt sich auf den
Standpunkt, die anderen Erben seien durch den Tod
der Tante Inioha nicht geschädigt worden, sie
könnten ja erst aus diesem Umstand erben. Und
ausserdem, Tante Inioha sei 93 gewesen und
wäre sowieso bald verstorben. Branko bringt
auch das Argument, der Tod von Tante Inioha sei
wegen einer Fahrlässigkeit von ihm
eingetreten. Darüber hinaus sei zu bedenken,
wenn die anderen Erben nicht prozessiert
hätten und so viele unmögliche Eingaben
an das Gericht gemacht hätten, um zu ihrem
Anteil zu kommen, würde man noch heute die
Umstände des Todes der geliebten Tante Inioha
als ganz normal sehen. Der Staatsanwalt Filou
Korrumpic erkennt, dieser Sachverhalt ist richtig
und folgert, er müsse nicht untersuchen. Mit
dem Argument, fährlässige
Körperverletzung sei sowieso schon
verjährt, stellt Staatsanwalt Filou Korrumpic
die Untersuchung aufgrund der Klage der anderen
Erben mit dem Argument der Verjährung ein
– ohne die
Umstände des Todes der Tante je
rechtsgenügend abgeklärt zu
haben.
Hoffentlich entspricht
dies nicht der üblichen Praxis der
Zürcher Justizorgane!
Erschreckende
Wirklichkeit!
Ein Kunde streitet mit
einer Bank, wie die Sicherheiten des
Iniochos-Kredits zu verwerten und verteilen sind.
Im Laufe der Prozesse stellt sich heraus, die Bank
hat die Sicherheiten verkauft. Ungetreue
Geschäftsbesorgung, Veruntreung, Betrug? Das
sind Offizialdelikte, die von Staates wegen
verfolgt werden müssen.
Die Bank stellt sich auf
den Standpunkt, der Kunde sei dadurch nicht
geschädigt worden. Und ausserdem sei es
überhaupt nicht klar, ob man die Sicherheiten
verwerten könne. Die Bank bringt auch das
Argument, der Verkauf der Sicherheiten der Iniochos
sei nur erfolgt, weil man die Bilanz habe sanieren
müssen. Doch man habe guten Willen gezeigt und
das Kapital des Kunden zurückgebucht.
Darüber hinaus sei zu bedenken, wenn der Kunde
nicht prozessiert hätte und so viele
unmögliche Eingaben an die Gerichte gemacht
hätte, um zu seinem Anteil zu kommen,
würde man noch heute die Umstände des
Verkaufs der Sicherheiten als ganz normalen
Geschäftsvorgang sehen. Die
Staatsanwältin Iris Matzinger erkennt, dieser
Sachverhalt ist richtig und folgert, sie müsse
nicht untersuchen. Mit dem Argument, da man ja noch
nie wegen Betrug untersucht habe, sei sowieso ein
allfälliges Vergehen schon verjährt und
so stellt die Staatsanwältin Iris Matzinger
die Untersuchung aufgrund der Klage des Kunden mit
dem Argument der Verjährumg ein -- ohne den
Betrug je rechtsgenügend abgeklärt zu
haben.
Das ist die aktuelle
Praxis der Zürcher
Justizorgane!
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Hintergründe des Falls Tarapaca gegen die
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