Bankenkommission über
Risikoappetit und Margenschwund besorgt
|
|
|
|
|
Börse Zürich,
nicht mehr à la crié,
dafür weltweiter Handel rund um die
Uhr mit strukturierten
Finanzprodukten
|
|
Die hohe Dynamik der Finanzbranche und der
zunehmende Wettbewerbsdruck bereiten der
Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) Sorgen.
Die Aufsichtsbehörde stellt wachsenden
Risikoappetit, Margenschwund und vermehrtes
Austesten von Grenzen fest.
Der ungebrochene Wettbewerb unter den
Finanzinstituten verlange Anpassungsfähigkeit
und weiteres Wachstum. Wer nicht genüge, werde
vom Markt verdrängt. «Die Frage, ob es in
diesem Kontext eine Aufsicht braucht, ist
rhetorisch», sagte EBK-Präsident Eugen
Haltiner bei der Vorstellung des Jahresberichtes
der Aufsichtsbehörde in Bern. Der
Innovationsdruck gipfle in zunehmend komplexeren
Produkten wie Derivaten oder Hedgefonds. Die
mangelnde Transparenz von Hedgefonds oder auch des
stark wachsenden Private-Equity-Sektors werde es
den Banken zusehends erschweren, die
Risikosituation der Gegenpartei einzuschätzen.
Die Aufsichtsbehörde müsse
«Grenzgänger in ihre Schranken
weisen», ohne mit regulatorischem
Übereifer den Wettbewerb zu behindern. Hierbei
stützt sich die EBK auf ein neues
Frühwarn- und Ratingsystem.
Abgeleitete
Überwachungsintensitäten
Jede Bank werde von der EBK aufgrund
quantitativer Daten und qualitativer Elemente einer
Klasse zugewiesen, aus welcher sich die
Überwachungsintensität ableitet,
erklärte EBK-Direktor Daniel Zuberbühler.
Weil diese Daten aber zum Teil auf vertraulichen
Angaben beruhen, werden sie nicht
veröffentlicht. Bereits 2006 nahm die
Tätigkeit der EBK zu. Im Bankbereich
erhöhte sich die Zahl der Verfügungen
gegenüber dem Vorjahr von 77 auf 105. Bei den
Börsen und Effektenhändlern wuchs die
Zahl der Verfügungen von 43 auf 63. Bei den
Anlagefonds gab es hingegen einen Rückgang der
Verfügungen von 435 auf 413. Ende 2006 waren
18 (Vorjahr: 5) Beschwerden gegen Verfügungen
der EBK beim Bundesgericht hängig. Die Zahl
der Strafanzeigen der EBK beim Eidgenössischen
Finanzdepartement stieg von 5 auf 9, jene der
Strafanzeigen bei kantonalen Behörden sank
hingegen von 7 auf 5.
27. März 2007
|
|
Quelle
>>
|
|
Kommentar
Schön wäre es,
die eidgenössische Bankenkommission würde
auch mithelfen, Leichen
im Keller von Banken
endlich zu exhumieren und mithelfen mit den
Geschädigten eine einvernehmliche Lösung
zu erarbeiten, damit die alten Geschichten mit
Würde erledigt werden können.
Wenn die Verantwortlichen
bei Banken und Finanzintermediären nicht
mitmachen wollen, sollte die Bankenkommission
dafür besorgt sein, dass die bestehenden
Gesetze angewandt werden. Einstellungsverfügungen
>> wegen
«Überlastung» oder
«Freundschaftsdiensten» darf es nicht
geben. Reichen die Gesetze nicht aus, so sind die
bestehenden so abzuändern, dass sie endlich
greifen.
|
|
Meine
Meinung dazu >>
|