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Es ist Zeit um
nachzudenken und zu handeln
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Der Fall Moritz Schriber / Rabo Investment
Management Zürich zeigt exemplarisch, wie
machtlos unser Rechtsstaat in der Ahndung von
Geldwäschrei ist. Das liegt nicht an den
Behörden, sondern an den Gesetzen, an welche
sich die Bezirks- und Staatsanwälte, sowie die
Richter auf allen Stufen, halten müssen.
Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Wobei die
Initiative vom Bundesrat im Sinne von
«gouverner est prévoir» kommen
müsste. Das ganze inszenierte Gerangel um die
Bundesanwaltschaft ist ein Scheingefecht. Die
gesetzlichen Grundlagen erlauben keine effiziente
und wirkungsvolle Arbeit der kantonalen
Justizbehörden. Und ohne gesetzliche
Änderungen auch nicht die eines noch so
brillianten Bundesanwalts.
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Zigarettenschmuggel sollte nicht nur ein
Zolldelikt darstellen, welches im Ausland begannen
wird und daher in der Schweiz nicht verfolgt werden
kann. Dies begünstigt kriminelle
Vereinigungen. Eine Änderung der Gesetze
würde die legale Beihilfe von der Schweiz aus
an ausländische kriminelle Organisationen
unterbinden. Die Schweiz würde an
Vertrauenswürdigkeit gewinnen, dies bringt
bestimmt mehr Arbeitsplätze als die wenigen im
Zigarettengrosshandel, die nicht mehr möglich
wären. Wir kämen damit einem sauberen
Finanzplatz Schweiz einen grossen Schritt
näher.
Anwälte im Eigeninteresse, welche in
einem laufenden Verfahren gegen sie als
Verdächtigte/Angeklagte Rechtsmittel
ergreifen, um die Untersuchungen zu verzögern
oder zu verunmöglichen, für diese sollte
automatisch gelten, dass sie sich damit einer
berechtigten Strafverfolgung entziehen wollen. Es
wäre in diesem Falle davon auszugehen, dass
sie sich schuldig gemacht haben im Sinne der
Höchststrafe für das Vergehen. Es darf
nicht sein, dass Rechtsbrecher sich unter dem
Mäntelchen des Anwalts verstecken können.
Entsprechende Gesetzesanpassungen
sind notwendig. Wir kämen damit einem sauberen
Finanzplatz Schweiz einen grossen Schritt
näher.
Kronzeugenregelung: Die Einstellungen der
Untersuchungen wegen dem Verdacht der
Geldwäscherei bei der Rabo Investment
Management werfen Fragen auf. Wurde Georg Kastel
bei seiner Einvernahme
als Zeuge gegen die Mafia keine Verfolgung
für seine Taten zugesichert? Dies ist durchaus
vorstellbar, obwohl in der Schweiz keine
entsprechende gesetzliche Regelungen existieren. Im
Sinne der Staatsräson kann eine solche Zusage
auch richtig sein. Nur darf das kein Freipass sein,
wie im Fall Rabo
Investment Management, weiterhin
Geldwäscherei zu betreiben. Ein entsprechendes
Gesetz würde da Abhilfe schaffen und wir
kämen damit einem sauberen Finanzplatz Schweiz
einen grossen Schritt näher.
Zeugenschutz/Solidaritätsfond:
Angestellte, die den Verdacht der
Geldwäscherei bei ihrem Arbeitgeber anzeigen,
müssen mit Gegenklagen rechnen und deren
weitere Berufskarriere wird behindert. Sind die
Anzeigen begründet, wie im Fall Moritz
Schriber >>, sollte der Arbeitgeber
verpflichtet werden, für diesen eine
anständige Pensionsregelung einzurichten,
sowie die Anwaltskosten zu erstatten. Sollten alle
Stricke reissen, weil der Arbeitgeber
beispielsweise zahlungsunfäig ist, sollte eine
Solidaritätstiftung der Schweizer Banken und
Finanzintermediäre vorhanden sein. Wir
kämen damit einem sauberen Finanzplatz Schweiz
einen grossen Schritt näher.
Thomas Voelkin
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