Chronolgie des Falls Moritz Schriber / Rabo Investment Management Zürich

Am 3. September 1997 führte die Bezirksanwaltschaft Zürich eine Hausdurchsuchung bei der Rabo Investment Management Zürich und deren Verantwortlichen Personen durch. Der Buchhalter Moritz Schriber hatte seinen Arbeitgeber angezeigt, weil er den Verdacht der Geldwäscherei hatte. Am Schluss wurden die Verfahren eingestellt. In den letzten zehn Jahren sind viele Dokumente zusammengekommen, welche in der Rückschau Licht und Klarheit in den Fall bringen.

Vorgeschichte / Hintergrundinformationen


Zigarettenschmuggel, Drogenschmuggel und Geldwäscherei

Ein grosser Drogenhändlerring der Mafia wurde 1982 verhaftet. Diese schmuggelten Heroin in Schuhschachteln, zusammen mit Schuhen nach New York. Dort entdeckte die Polizei die illegale Ware. Es war klar, dass auf diesem Weg schon lange Drogen geschmuggelt wurden. Die Geldströme flossen über Konten bei Schweizer Banken, lautend auf Firmen in Panama. Diese Konten wurden verwaltet von einem Georg Kastl in der Schweiz, der die Mafia legal mit unverzollten Zigaretten belieferte, welche diese unverzollt und illegal in den italienischen Markt einschleusten. Georg Kastel lieferte nur nach Vorauszahlung, allerdings wurde auf sein Konto viel mehr einbezahlt als er Zigaretten liefern konnte.

Heroinschmuggel Anklage

Grosser Drogenhändlering der Mafia aufgeflogen

Staatsanwaltschaft Florenz

28.10.1982

Zeugenbefragung

Georg Kastl zu Zigaretten-, Drogenschmuggel, Geldwäscherei

Bezirksanwaltschaft Zürich

14.03.1984

Verurteilungen Drogenschmuggel

Der grösste Prozess gegen die Mafia

Strafgericht Florenz

26.07.1985

Im damals grössten Prozess gegen die Mafia wurde Georg Kastel in Abwesenheit zu 26 Jahren Haft und einer Busse von 1'100 Mio verurteilt, im Berufungsverfahren zu 24 Jahren und einer Busse von 600 Mio. Lire. In der der Schweiz kommt es in Laufenburg erst 1996 zu einem Prozess gegen ihn, er wird freigesprochen. Sein Anwalt ist Dr.iur. Franz Meng.

Dem konkursitem Zuger Geschäftsmann Josef Gadient wird 1994 ein gutes Geschäft angeboten. Franz Meng und Georg Kastel bieten im Beisein eines vierten Mannes an, er könne für sie in den Zigarettenhandel einsteigen, da liege viel Geld drin.

Ein dubioses Angebot

Zigarettenmulti Reynolds in Bedrängnis

Sonntags Zeitung

13.02.1994

Der vierte Mann

Verdient der Schweizer Geheimdienst am Schmuggel?

13.02.1994

Dass das System Zigarettenschmuggel, Drogenschmuggel und Geldwäscherei zusammenhängen, zeigt auch der Bericht in der Sonntags Zeitung:

Tabakmultis der Schmuggelei bezichtigt

Kolumbianische Behörden behaupten Schwarzgeschäfte im Zigarettenhandel laufen über die Schweiz

Sonntags Zeitung

22.10.2000

Trotz den Beteuerungen der Bundesverwaltung ist davon auszugehen, der Zigarettenschmuggel, beliefert von der Schweiz aus, läuft weiter.

>> Die Schweiz als Drehsscheibe des Zigarettenschmuggels

>> Die Schweiz arbeitet mit der EU zusammen ?


Kommentar

Zigarettenschmuggel sollte nicht nur ein Zolldelikt darstellen, welches im Ausland begannen wird und daher in der Schweiz nicht verfolgt werden kann. Dies begünstigt kriminelle Vereinigungen. Eine Änderung der Gesetze würde die legale Beihilfe von der Schweiz aus an ausländische kriminelle Organisationen unterbinden. Die Schweiz würde an Vertrauenswürdigkeit gewinnen, dies bringt bestimmt mehr Arbeitsplätze als die wenigen im Zigarettengrosshandel, die nicht mehr möglich wären. Wir kämen damit einem sauberen Finanzplatz Schweiz einen grossen Schritt näher.


Der Drei-Länder-Fonds

Anfang der neunziger Jahre werden in Deutschland die sogenannten Drei-Länder-Fonds aufgelegt. Das sind Fonds, die investierten laut Prospekt in Deutschland in Geschäftsimmobilien, in den USA in Wohnimmobilien und in der Schweiz in Geldanlagen. Das soll eine bessere Absicherung der Riskien bringen und eine höhere Rendite. Am Anfang werden auch die versprochene Traumrenditen ausbezahlt. Diese kommen aber teilweise aus einem «Schneeballsystem».

Der grösste Drei-Länder-Fonds trug die Nummer 94/17 und wurde unter dem Motto «Der Mercedes der Geldanlagen» angepriesen. Anleger und Kleinsparer waren begeistert und investierten über 1.2 Mia. D-Mark in den Fonds. Hauptbestandteil der Immobilien war ein Musical-Theater in Stuttgart. Als dessen Betreiber den Konkurs anmelden mussten, konnten keine Renditen mehr ausbezahlt werden. Die Geldanlagen laufen in der Schweiz über eine «Bank Gutzwiller Zürich», die es aber gar nicht gab. Es war die Gutzwiller & Partner Vermögensverwaltung Zürich, welche im Oktober 1996 an die Rabo Bank verkauft wurde und neu unter dem Namen Rabo Investment geführt wurde.

Kunden sind begeistert

Der Drei-Länder-Fonds

Focus

4.08.1997

Schweizer Präzision

Staatsanwälte durchsuchen Vermögensverwalter des Drei-Länder-Fonds

Focus

8.09.1997

Schlussvermerk

Untersuchungen Drei-Länder-Fonds

Landeskriminalamt Stuttgart

21.06.2001

Dass die Drei-Länder-Fonds letztendlich einen betrügerischen Hintergrund hatten, zeigen auch diese Zusammenstellungen:

>> Über 70 000 geschädigte Anleger

>> Abkassiersystem über Schweizer Retrozessionen

>> Über 390 Mio. DM Funktionsträgergebühren


Teuhänder, Anwälte und Geldwäscher

Externe Treuhänder und bankinterne Asset Manager führen Nummernkonten für ihe Kunden - das Geschäft, das der Schweiz ihren weltweit hervorragenden Ruf als diskrete Vermögensveralterin einbrachte. Bei den täglichen Geschäften ist es daher für die Mitarbeiter von Banken und Finanzdienstleitern nicht möglich, zu erkennen, wer der wirtschaftlich Berechtige der Gelder ist. Dieses Bankgeheimnis gegen innen und aussen ist im vitalen Interesse der Schweiz und soll es auch bleiben!

Wenn ein Anwalt Konten treuhänderisch führt, ist das ebenfalls das übliche Geschäft. Untersucht die Bezirksanwaltschaft unübliche Transaktionen, muss der wirtschaftlich Berechtige bezeichnet werden. Doch da wurde von Dr.iur. August Schubiger das Anwaltsgeheimnis bemüht und erst nach einem Urteil wird der Berechtigte dokumentiert. Ein falsch vertstandenes Anwaltsgeheimnis ist kein vitales Interesse der Schweiz!

Später inszeniert man noch Strafklagen gegen den Anzeiger der unüblichen Transaktionen. Das macht ein befreundeter Anwalt, Dr.iur. Albrecht Langhardt, Partner bei von Meiss Blum & Partner.

Nicht ohne meinen Anwalt

von Meiss Blum & Partner

United States versus Hans Bodmer

Bestechung und Geldwäscherei in Kasachstan durch
Hans Bodmer, von Meiss Blum & Partner

United States Attorney Southern District of New York

28.01.2004

Minister Money

Geldwäscherei und Korruption durch
Hans Bodmer

Dirty Money Digest

2007

>> Anwälte im Eigeninteresse


Kommentar

Anwälte im Eigeninteresse, welche in einem laufenden Verfahren gegen sie als Verdächtigte/Angeklagte Rechtsmittel ergreifen, um die Untersuchungen zu verzögern oder zu verunmöglichen, für diese sollte automatisch gelten, dass sie sich damit einer berechtigten Strafverfolgung entziehen wollen. Es wäre in diesem Falle davon auszugehen, dass sie sich schuldig gemacht haben im Sinne der Höchststrafe für das Vergehen. Es darf nicht sein, dass Rechtsbrecher sich unter dem Mäntelchen des Anwalts verstecken können. Entsprechende Gesetzesanpassungen sind notwendig. Wir kämen damit einem sauberen Finanzplatz Schweiz einen grossen Schritt näher.

weiter

>> Geldwäscherei bei der Rabo Investment Management Zürich

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