Chronolgie des Falls Moritz Schriber
/ Rabo Investment Management Zürich
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Am 3. September 1997 führte die
Bezirksanwaltschaft Zürich eine
Hausdurchsuchung bei der Rabo Investment Management
Zürich und deren Verantwortlichen Personen
durch. Der Buchhalter Moritz Schriber hatte seinen
Arbeitgeber angezeigt, weil er den Verdacht der
Geldwäscherei hatte. Am Schluss wurden die
Verfahren eingestellt. In den letzten zehn Jahren
sind viele Dokumente zusammengekommen, welche in
der Rückschau Licht und Klarheit in den Fall
bringen.
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Vorgeschichte /
Hintergrundinformationen
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Zigarettenschmuggel, Drogenschmuggel
und Geldwäscherei
Ein grosser Drogenhändlerring der Mafia
wurde 1982 verhaftet. Diese schmuggelten Heroin in
Schuhschachteln, zusammen mit Schuhen nach New
York. Dort entdeckte die Polizei die illegale Ware.
Es war klar, dass auf diesem Weg schon lange Drogen
geschmuggelt wurden. Die Geldströme flossen
über Konten bei Schweizer Banken, lautend auf
Firmen in Panama. Diese Konten wurden verwaltet von
einem Georg Kastl in der Schweiz, der die Mafia
legal mit unverzollten Zigaretten belieferte,
welche diese unverzollt und illegal in den
italienischen Markt einschleusten. Georg Kastel
lieferte nur nach Vorauszahlung, allerdings wurde
auf sein Konto viel mehr einbezahlt als er
Zigaretten liefern konnte.
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Heroinschmuggel
Anklage
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Grosser Drogenhändlering der Mafia
aufgeflogen
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Staatsanwaltschaft Florenz
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28.10.1982
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Zeugenbefragung
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Georg Kastl zu Zigaretten-, Drogenschmuggel,
Geldwäscherei
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Bezirksanwaltschaft Zürich
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14.03.1984
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Verurteilungen
Drogenschmuggel
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Der grösste Prozess gegen die Mafia
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Strafgericht Florenz
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26.07.1985
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Im damals grössten Prozess gegen die Mafia
wurde Georg Kastel in Abwesenheit zu 26 Jahren Haft
und einer Busse von 1'100 Mio verurteilt, im
Berufungsverfahren zu 24 Jahren und einer Busse von
600 Mio. Lire. In der der Schweiz kommt es in
Laufenburg erst 1996 zu einem Prozess gegen ihn, er
wird freigesprochen. Sein Anwalt ist Dr.iur. Franz
Meng.
Dem konkursitem Zuger Geschäftsmann Josef
Gadient wird 1994 ein gutes Geschäft
angeboten. Franz Meng und Georg Kastel bieten im
Beisein eines vierten Mannes an, er könne
für sie in den Zigarettenhandel einsteigen, da
liege viel Geld drin.
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Ein
dubioses Angebot
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Zigarettenmulti Reynolds in Bedrängnis
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Sonntags Zeitung
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13.02.1994
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Der
vierte Mann
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Verdient der Schweizer Geheimdienst am
Schmuggel?
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13.02.1994
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Dass das System Zigarettenschmuggel,
Drogenschmuggel und Geldwäscherei
zusammenhängen, zeigt auch der Bericht in der
Sonntags Zeitung:
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Tabakmultis
der Schmuggelei bezichtigt
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Kolumbianische Behörden behaupten
Schwarzgeschäfte im Zigarettenhandel laufen
über die Schweiz
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Sonntags Zeitung
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22.10.2000
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Trotz den Beteuerungen der Bundesverwaltung ist
davon auszugehen, der Zigarettenschmuggel,
beliefert von der Schweiz aus, läuft
weiter.
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Die Schweiz als Drehsscheibe des
Zigarettenschmuggels
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>>
Die Schweiz arbeitet mit der EU zusammen ?
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Kommentar
Zigarettenschmuggel
sollte nicht nur ein Zolldelikt darstellen,
welches im Ausland begannen wird und daher in der
Schweiz nicht verfolgt werden kann. Dies
begünstigt kriminelle Vereinigungen. Eine
Änderung der Gesetze würde die legale
Beihilfe von der Schweiz aus an ausländische
kriminelle Organisationen unterbinden. Die Schweiz
würde an Vertrauenswürdigkeit gewinnen,
dies bringt bestimmt mehr Arbeitsplätze als
die wenigen im Zigarettengrosshandel, die nicht
mehr möglich wären. Wir kämen damit
einem sauberen Finanzplatz Schweiz einen grossen
Schritt näher.
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Der Drei-Länder-Fonds
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Anfang der neunziger Jahre werden in Deutschland
die sogenannten Drei-Länder-Fonds aufgelegt.
Das sind Fonds, die investierten laut Prospekt in
Deutschland in Geschäftsimmobilien, in den USA
in Wohnimmobilien und in der Schweiz in
Geldanlagen. Das soll eine bessere Absicherung der
Riskien bringen und eine höhere Rendite. Am
Anfang werden auch die versprochene Traumrenditen
ausbezahlt. Diese kommen aber teilweise aus einem
«Schneeballsystem».
Der grösste Drei-Länder-Fonds trug die
Nummer 94/17 und wurde unter dem Motto «Der
Mercedes der Geldanlagen» angepriesen. Anleger
und Kleinsparer waren begeistert und investierten
über 1.2 Mia. D-Mark in den Fonds.
Hauptbestandteil der Immobilien war ein
Musical-Theater in Stuttgart. Als dessen Betreiber
den Konkurs anmelden mussten, konnten keine
Renditen mehr ausbezahlt werden. Die Geldanlagen
laufen in der Schweiz über eine «Bank
Gutzwiller Zürich», die es aber gar nicht
gab. Es war die Gutzwiller & Partner
Vermögensverwaltung Zürich, welche im
Oktober 1996 an die Rabo Bank verkauft wurde und
neu unter dem Namen Rabo Investment geführt
wurde.
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Kunden
sind begeistert
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Der Drei-Länder-Fonds
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Focus
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4.08.1997
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Schweizer
Präzision
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Staatsanwälte durchsuchen
Vermögensverwalter des
Drei-Länder-Fonds
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Focus
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8.09.1997
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Schlussvermerk
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Untersuchungen Drei-Länder-Fonds
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Landeskriminalamt Stuttgart
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21.06.2001
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Dass die Drei-Länder-Fonds letztendlich
einen betrügerischen Hintergrund hatten,
zeigen auch diese Zusammenstellungen:
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Über 70 000 geschädigte Anleger
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Abkassiersystem über Schweizer
Retrozessionen
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Über 390 Mio. DM
Funktionsträgergebühren
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Teuhänder, Anwälte und
Geldwäscher
Externe Treuhänder und bankinterne Asset
Manager führen Nummernkonten für ihe
Kunden - das Geschäft, das der Schweiz ihren
weltweit hervorragenden Ruf als diskrete
Vermögensveralterin einbrachte. Bei den
täglichen Geschäften ist es daher
für die Mitarbeiter von Banken und
Finanzdienstleitern nicht möglich, zu
erkennen, wer der wirtschaftlich Berechtige der
Gelder ist. Dieses Bankgeheimnis gegen innen und
aussen ist im vitalen Interesse der Schweiz und
soll es auch bleiben!
Wenn ein Anwalt Konten treuhänderisch
führt, ist das ebenfalls das übliche
Geschäft. Untersucht die Bezirksanwaltschaft
unübliche Transaktionen, muss der
wirtschaftlich Berechtige bezeichnet werden. Doch
da wurde von Dr.iur. August Schubiger das
Anwaltsgeheimnis bemüht und erst nach einem
Urteil wird der Berechtigte dokumentiert. Ein
falsch vertstandenes Anwaltsgeheimnis ist kein
vitales Interesse der Schweiz!
Später inszeniert man noch Strafklagen
gegen den Anzeiger der unüblichen
Transaktionen. Das macht ein befreundeter Anwalt,
Dr.iur. Albrecht Langhardt, Partner bei von Meiss
Blum & Partner.
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Nicht
ohne meinen Anwalt
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von Meiss Blum & Partner
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United
States versus Hans Bodmer
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Bestechung und Geldwäscherei in Kasachstan
durch
Hans Bodmer, von Meiss Blum & Partner
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United States Attorney Southern District of New
York
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28.01.2004
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Minister
Money
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Geldwäscherei und Korruption durch
Hans Bodmer
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Dirty Money Digest
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2007
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Anwälte im Eigeninteresse
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Kommentar
Anwälte im
Eigeninteresse, welche in einem laufenden
Verfahren gegen sie als
Verdächtigte/Angeklagte Rechtsmittel
ergreifen, um die Untersuchungen zu verzögern
oder zu verunmöglichen, für diese sollte
automatisch gelten, dass sie sich damit einer
berechtigten Strafverfolgung entziehen wollen. Es
wäre in diesem Falle davon auszugehen, dass
sie sich schuldig gemacht haben im Sinne der
Höchststrafe für das Vergehen. Es darf
nicht sein, dass Rechtsbrecher sich unter dem
Mäntelchen des Anwalts verstecken können.
Entsprechende Gesetzesanpassungen
sind notwendig. Wir kämen damit einem sauberen
Finanzplatz Schweiz einen grossen Schritt
näher.
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weiter
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Geldwäscherei bei der Rabo Investment
Management Zürich
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