Bankenkommission über Risikoappetit und Margenschwund besorgt!

Börse Zürich, nicht mehr à la crié, dafür weltweiter Handel rund um die Uhr mit strukturierten Finanzprodukten

Die hohe Dynamik der Finanzbranche und der zunehmende Wettbewerbsdruck bereiten der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) Sorgen. Die Aufsichtsbehörde stellt wachsenden Risikoappetit, Margenschwund und vermehrtes Austesten von Grenzen fest.

Der ungebrochene Wettbewerb unter den Finanzinstituten verlange Anpassungsfähigkeit und weiteres Wachstum. Wer nicht genüge, werde vom Markt verdrängt. «Die Frage, ob es in diesem Kontext eine Aufsicht braucht, ist rhetorisch», sagte EBK-Präsident Eugen Haltiner bei der Vorstellung des Jahresberichtes der Aufsichtsbehörde in Bern. Der Innovationsdruck gipfle in zunehmend komplexeren Produkten wie Derivaten oder Hedgefonds. Die mangelnde Transparenz von Hedgefonds oder auch des stark wachsenden Private-Equity-Sektors werde es den Banken zusehends erschweren, die Risikosituation der Gegenpartei einzuschätzen. Die Aufsichtsbehörde müsse «Grenzgänger in ihre Schranken weisen», ohne mit regulatorischem Übereifer den Wettbewerb zu behindern. Hierbei stützt sich die EBK auf ein neues Frühwarn- und Ratingsystem.

 

Abgeleitete Überwachungsintensitäten

Jede Bank werde von der EBK aufgrund quantitativer Daten und qualitativer Elemente einer Klasse zugewiesen, aus welcher sich die Überwachungsintensität ableitet, erklärte EBK-Direktor Daniel Zuberbühler. Weil diese Daten aber zum Teil auf vertraulichen Angaben beruhen, werden sie nicht veröffentlicht. Bereits 2006 nahm die Tätigkeit der EBK zu. Im Bankbereich erhöhte sich die Zahl der Verfügungen gegenüber dem Vorjahr von 77 auf 105. Bei den Börsen und Effektenhändlern wuchs die Zahl der Verfügungen von 43 auf 63. Bei den Anlagefonds gab es hingegen einen Rückgang der Verfügungen von 435 auf 413. Ende 2006 waren 18 (Vorjahr: 5) Beschwerden gegen Verfügungen der EBK beim Bundesgericht hängig. Die Zahl der Strafanzeigen der EBK beim Eidgenössischen Finanzdepartement stieg von 5 auf 9, jene der Strafanzeigen bei kantonalen Behörden sank hingegen von 7 auf 5.

27. März 2007

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Kommentar

Schön wäre es, die eidgenössische Bankenkommission würde auch mithelfen, Leichen im Keller von Banken endlich zu exhumieren und mithelfen mit den Geschädigten eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, damit die alten Geschichten mit Würde erledigt werden können.

Wenn die Verantwortlichen bei Banken und Finanzintermediären nicht mitmachen wollen, sollte die Bankenkommission dafür besorgt sein, dass die bestehenden Gesetze angewandt werden. Einstellungsverfügungen >> wegen «Überlastung» oder «Freundschaftsdiensten» darf es nicht geben. Reichen die Gesetze nicht aus, so sind die bestehenden so abzuändern, dass sie endlich greifen.

Meine Meinung dazu >>

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