Widerwille gegen internationales Recht

Die 1. August-Rede 2007 von Bundesrat Christoph Blocher in Andermatt

An seiner 1. August-Rede in Andermatt, die er ähnlich auch in Hallau, Schwarzenburg und Gruyères hielt, lobte Christoph Blocher den Willen zur Unabhängigkeit und zur Selbstbehauptung, welcher im Bundesbrief von 1291 zum Ausdruck komme. Er warnte, dass der Niedergang der Eidgenossenschaft drohe, wenn dieser Grundgedanke missachtet und der vorgezeichnete Weg verlassen würde.

 

Liebe Miteidgenossinnen, liebe Miteidgenossen, liebe Geburtstagsgäste

Andermatt hat in den letzten Monaten nationale Schlagzeilen gemacht wegen eines grossen Tourismusprojekts. Ich habe gelesen, wie die Andermatter in langen Debatten das Für und Wider abgewogen haben. Sie haben in urdemokratischer Tradition entschieden und damit auch die Selbstbestimmung gelebt, die wir heute mit dem 1. August feiern.

In solchen Beispielen zeigt sich, wie die Schweiz politisch funktioniert. Von unten nach oben. Die Gemeinden können ihr Geschick und sollen ihr Geschick so weit bestimmen wie nur möglich. (...)

Die Gründungsurkunde der Schweiz ist der Bundesbrief von 1291. Er ist Bekenntnis und Ausdruck des Willens zur Unabhängigkeit und zur Selbstbehauptung. Er beginnt mit der Anrufung Gottes: Man stellt sich damit unter Gottes Schutz. Man beschliesst, das Schicksal in die eigenen Hände zu nehmen: «Wir wollen keine fremden Richter haben». Wobei mit Richter damals auch die Regierenden gemeint waren. An diese Richter - also an alle Behördenmitglieder - stellt man hohe charakterliche Voraussetzungen. (...)

Am Anfang der Schweiz steht also nicht ein Herrscherwillen, also kein Beschluss eines Königs oder Kaisers steht kein «hochkarätiges Expertengremium». stehen keine ausgeklügelten juristischen Verfassungsgrundsätze.

Am Anfang steht nur eine Willenserklärung von einfachen Landsleuten, die bereit sind und sich verpflichten, das Schicksal selbst in die Hand zu nehmen und sich den Pflichten dieser Selbständigkeit im Interesse von «Land und Lüt» zu unterziehen!

Die Macht soll in die Hände dieser Landsleute gelegt werden. Kurz ausgedrückt: In die Hand des Volkes. Dieser Grundgedanke hielt sich im Wesentlichen 716 Jahre, obwohl seither viel geschehen ist.

Eines aber zeigte sich klar: Immer wenn die Schweiz von diesem vorgezeichneten Weg abkam, immer wenn die Schweiz sich mit Grossmächten einliess, immer wenn die Schweiz sich nicht auf sich selbst besann, drohte der Niedergang der Eidgenossenschaft und dies bis auf den heutigen Tag! Doch in der entscheidenden Auseinandersetzung fand die Schweiz immer wieder auf den eigenen Weg zurück. Dankbar sind wir, dass all den Grossmachtsgelüsten immer wieder eine Absage erteilt wurde. Darum ist der 1. August ein Tag der Dankbarkeit. Möge dies so bleiben.

Der Kampf für die Freiheit

Jede Zeit kennt ihre besonderen Gefahren. Jede Zeit hat ihre - oft selbsternannten - Vögte, die die Macht an sich reissen möchten. Obrigkeiten, die zum Nachteil von Volk und Land ihre eigene Macht ausdehnen möchten. Es winken Ansehen, Ruhm, Ämter, Geld und vielerlei mehr! Oft nennen sich die modernen Vögte «Visionäre». Aber sie rauben dem Mensch nur allzu oft seine Selbstbestimmung, seine Freiheit. Es ist heute unverkennbar, dass Regierende in der ganzen Welt nach Grösse und Anerkennung streben. (...)

Der Wunsch, überall - wo der Glanz der Macht aufscheint - dabei zu sein, ist eine Dauererscheinung der hohen Politik. Dazu gehören auch die imposanten Konferenzen, Symposien, internationalen Vereinbarungen, welche nur allzu oft die Rechte des Volkes schmälern oder gar ausser Kraft setzen. Bei internationalen Abmachungen werden Volksrechte abgetreten und so dem Volke die Entscheide entzogen.

Es sei - so heisst es dann beschönigend - eben «übergeordnetes Recht». Als wäre es direkt von Gott erlassen! Auf jeden Fall ist es «dem vom Volk gesetzten Recht übergeordnet». Das ist aber so ziemlich genau das Gegenteil, von dem, was der Bundesbrief wollte. Man nennt es auch internationales Recht oder noch schöner «Völkerrecht», als hätten es alle Völker demokratisch gesetzt.

Übergeordnetes Recht?

«Übergeordnetes Recht» bricht Landesrecht! Damit ist ja alles gesagt, aber was ist es dann für ein Recht?

Und - wenn es schon nicht der liebe Gott erlassen hat, welches sind denn die Götter, die dieses so übergeordnete Recht erlassen oder bestimmt haben? Wer genau hinschaut, sieht: Es sind internationale Experten, hochkarätige Juristen, angesehene Professoren, Kongresse, internationale Foren, internationale Organisationen, Regierungen, welche miteinander Verträge abschliessen, die dann über dem Landesrecht stehen. Sicher sind alles hoch gebildete und ehrenwerte Leute!

Nur eines sind sie sicher nicht: «Landsleute». Es sind nicht die, welche 1291 auf dem Rütli durch den Schwur auserwählt worden sind, um die Regeln selbst setzen zu können. Sie sind nicht das eigene Volk. Die heutige Tendenz, die Volksrechte leichtfertig durch übergeordnetes Recht, eben so genanntes «Völkerrecht», zu ersetzen, nimmt beängstigend zu. Das ist meine kurze Erfahrung in der Zeit, in der mir das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement anvertraut worden ist. (...)

Was heisst Freiheit?

In der Schweiz heisst Freiheit auch und vor allem Vertrauen in den einzelnen Bürger. Es darf nicht sein, dass sogenanntes «höheres» Recht, oder «internationales Recht», oder «Völkerrecht» das demokratisch bestimmte Recht der eigenen Staatsbürger leichtfertig beschränkt oder gar ausser Kraft setzt. Man ist schnell bereit, den Willen des Volkes unter Berufung auf höheres Recht, ausser Kraft zu setzen. (...)

In Dankbarkeit feiern

In Dankbarkeit begehen wir heute den Geburtstag unseres Landes. Bedenken wir: Die heutige Wohlfahrt des Landes und seine wirtschaftliche Stärke ist nicht zuletzt der Selbstbestimmung des Volkes und der Selbstverantwortung der Bürger zu verdanken. Darum gilt es, sich gegen ungerechtfertigte Eingriffe zu wehren.

Die Schweiz legt hohen Wert darauf, selbst die Zukunft bestimmen zu können, und zwar durch Regeln, welche das Volk setzt. Die internationalen Gremien haben dies zu respektieren. Das gilt aber auch für unser eigenes Parlament, für unsere Regierung und unsere Gerichte. Auch sie haben sich nicht über Volksentscheide und über durch das Volk gesetztes Recht hinwegzusetzen!

Dazu gehört aber auch die Pflicht der Verantwortlichen, seien es jene in der Regierung, seien es Richter, seien es Volllzugsbehörden, (beispielsweise die Strafvollzugsbehörden) diese Gesetze auch anzuwenden! Nicht zuletzt infolge der hohen Zahl der Gesetze in unserem Lande werden viele Gesetze gar nicht angewendet oder dann nur in einzelnen Fällen gegenüber Leuten, die man nicht mag und denen man eine Strafe gönnen will. Das ist auch Rechtsmissbrauch.

Mit dieser Botschaft - meine Damen und Herren - wollen wir auch die nächsten 366 Tage, das 717. Lebensjahr unseres Landes, in Angriff nehmen. (...)


Kommentar

Nach den unsäglichen und unvorstellbaren Gräueln des 1. und 2. Weltkriegs hat die Menschheit einsehen müssen, dass nicht jedes Land für sich alleine sein kann. Daher macht man gegenseitige und multilaterale Verträge, gibt es die UNO, die EU die Nato und viele weitere internationale Organisationen. Damit ist es der westlichen Welt gelungen, kriegerische Auseinadersetzungen untereinander zu vermeiden. Dieser Weg wird weitergehen. Übergeordnetes Recht wird sich durchsetzen, die Menschen werden unter immer ähnlicheren Bedingungen leben können. - Bedingungen die mehr oder weniger denen in der Schweiz entsprechen!

Doch einige Gesetze in der Schweiz entsprechen heute nicht mehr dem internationalen Standart. Beispielsweise kennen wir keine eigentliche Verfassungsgerichtsbarkeit, die Gerichtsordnungen in einigen Kantone entsprechen nicht der Menschrechtskonvention, Steuerhinterziehung und Zigarettenschmuggel ist nicht strafbar. Darauf wird von ausländischen Experten immer wieder hingewiesen. Es wäre Sache des Justizministers, diese Mängel mit neuen oder revidierten Gesetzen neu zu regeln. Oder zu erklären warum wir auf der heutigen Form bestehen. Die Volksrechte hier vorzuschieben ist mehr als billig. Solche Fragen müssen Experten klären und die Politiker dem Volk erklären, um was es geht.

Woher der Unwille des Justizminister kommt, kann nur vermutet werden. Fühlt Bundesrat Dr.iur. Blocher sich auf der internationalen Bühne unsicher? - wohl kaum. Sind es schweizerische Gesetze oder Gesetzeslücken oder eben nicht angewandte Gesetze, die es einigen wenigen (Freunden von Bundesrat Dr.iur. Blocher) erlauben, dubiose grosse Geschäfte zu machen bzw. sich (auf Kosten und entgegen dem Willen des Volkes!) unverschämt zu bereichern? - schon eher.

15. August 2007


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