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Umfangreiche Akten sind zu
prüfen, nachdem diese bei der
Rabobank beschlagnahmt wurden.
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Rapport von Anton Waldmeier,
Wirtschaftsprüfer der Kantonspolizei
Zürich zu Handen von Bezirksanwältin Iris
Matzinger, Bezirksanwaltschaft Hinwil,
vom 9. Juli 1998
in Sachen
Tarapaca Investments Ltd. / Thomas Westermeier
gegen Anton Blatter
Untersuchung wegen Verdachts von
Vermögensdelikten
Die Bezirksanwaltschaft Hinwil führte
aufgrund einer Strafanzeige von Thomas Westermeier
/ Tarapaca gegen Rechtsanwlat Dr. A. Blatter und
die Organe der GiroCredit Bank (Schweiz), resp.
Rabobank (Schweiz) eine Strafuntersuchung wegen
Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen durch.
In diesem abgeschlossenen Strafverfahren wurden
Akten ausgewertet, welche beim Vollzug eines
obergerichtlichen Vollstreckungsbefehls
durch das Stadtammannamt Zürich 2 bei der
Rabobank (Schweiz) AG am 26. Januar 1998 erhoben
wurden. Zur Abklärung der buchhalterischen
Erfassung des Kredites an die Iniochos Shipping
Company und der Unterbeteiligung der Tarapaca
Investments Ltd. hatte der Unterzeichnete auf
Ersuchen der Bezirksanwaltschaft Hinwil an der
erwähnten Aktenbeschlagnahmung bei der
Rabobank (Schweiz) AG teilgenommen.
In der Folge wurden die amtlich beschlagnahmten
Akten von R. Thomas Westermeier eingesehen. Danach
erstattete er gegen die erwähnten
Angeschuldigten bei der Bezirksanwaltschaft Hinwil
eine weitere Strafanzeige wegen allfälligen
Vermögensdelikten in Bezug auf die Verwertung
von Kreditsicherheiten und aufgrund nicht erfasster
Buchungsvorgänge in der Buchhaltung der
Rabobank (Schweiz). Am 27. März 1998 ersuchte
die zuständige Bezirksanwältin Iris
Matzinger den Unterzeichneten um folgende
Abklärungen:
Abklärung, ob bei der Rabobank
(Schweiz) tatsächlich keinerlei Unterlagen
über ihre Tochter Harkin und die Existenz
der verbleibenden Kreditsicherheiten vorhanden
sind.
Wenn dem so ist: weshalb gibt es keine
Unterlagen? Stellt das Fehlen der Unterlagen
eine strafbare Handlung dar?
Treffen die von Thomas Westermeier
behaupteten Aus- und Einbuchungen seiner
Unterbeteiligung zu? Wenn ja: handelt es sich
dabei um einen üblichen Vorgang, das heisst
um ordnungsgemässe Buchungen oder um eine
strafbare Handlung?
Abklären, weshalb die Giro Credit
(Schweiz) die Forderung gegenüber der
Iniochos Shipping Company vor der Übernahme
der Bank durch die Rabobank (Schweiz) an die
GiroCredit Wien übertragen hat.
Gemäss Ziff. 3 des
Unterbeteiligungsvertrages vom 26. Mai 1983
verpflichtete sich die Bankinvest, alle
Dokumente, welche die Schuld des
Darlehensnehmers bestätigen sowie alle
Verpflichtungen Dritter (Bürgen usw.)
treuhänderisch im Namen der Tarapaca zu
verwalten. Ist die Bank diesen Verpflichtungen
nachgekommen?
Haben Sie weitere Bemerkungen
anzubringen?
Einzelheiten zum angezeigten Sachverhalt sind
aus den Beilagen 1-5 zum Auftrag der
Bezirksanwaltschaft Hinwil vom 27. März 1998
an den polizeilichen Wirtschaftsprüfer zu
ersehen.
Ermittlungen / Aktenbeizug
Am 27. März 1998 erliess die BA Hinwil eine
Auskunfts-, Editions- und
Beschlagnahmeverfügung an die Rabobank
(Schweiz) mit der Auflage, dem Unterzeichneten alle
notwendigen Auskünfte über das
Kreditgeschäft Iniochos Shipping Company zu
erteilen, die damit zusammenhängenden Akten
herauszugeben und über die Verbuchung des
Kredites sowie der Unterbeteiligung der Tarapaca
Investments vor und nach der Fusion Auskunft zu
erteilen. In der Folge erklärte sich die
Rabobank (Schweiz) AG bereit, die Auflagen der BA
Hinwil zu erfüllen, verlangte aber für
die Bereitstellung der Unterlagen eine Frist bis
zum 31. Mai 1998. Nach gegenseitiger Absprache fand
am 6. Juni 1998 bei der Rabobank (Schweiz), eine
erste Aktenedition statt. Reiner Steck, Chef der
Internen Revision, händigte dem
Unterzeichneten in Anwesenheit von Rechtsanwalt Dr.
Albrecht Langhart, Rechtsvertreter der Rabobank
(Schweiz), folgende Unterlagen aus:
- Risikobeteiligungsvertrag vom 15. Februar
1994 zwischen der GiroCredit Bank (Schweiz) und
der GiroCredit Bank AG der Sparkassen, Wien
- Vereinbarung vom 20./22. September 1994
zwischen der GiroCredit Bank der Sparkassen,
Wien, und der GiroCredit Bank (Schweiz) AG,
Zürich
- Nachtrag zur Vereinbarung vom 20./22.
September 1994 zwischen der GiroCredit Bank der
Sparkassen, Wien, und der GiroCredit Bank
(Schweiz)
Sachverhaltsabklärungen
Aufgrund der durchgeführten
Abklärungen lassen sich die von der
Bezirksanwaltschaft Hinwil, Bezirksanwältin
Iris Matzinger gestellten Fragen wie folgt
beantworten:
Abklärung, ob bei der Rabobank
(Schweiz) tatsächlich keinerlei Unterlagen
über ihre Tochter Harkin und die Existenz
der verbleibenden Kreditsicherheiten vorhanden
sind.
Wenn dem so ist: weshalb gibt es keine
Unterlagen? Stellt das Fehlen der Unterlagen
eine strafbare Handlung dar.
Die Harkin Ltd. wurde am 24. Juni 1994 im
Companies Registration Office in Dublin mit einem
Grundkapital von nom. IR£ 1.0 Mio.
eingetragen. Das erwähnte Kapital wurde jedoch
nur mit einem Anteil von IR£ 3.–
Iibriert. Als Aktionäre sind die GiroCredit
Zürich mit einem Anteil von IR£ 2.–
und die L. Holdings Ltd., London, mit einem Anteil
von IR£ 1.– eingetragen. Seit der
Gründung der Harkin Ltd. amtiert Rechtsanwalt
Anton Blatter als Direktor und gemäss –
einem von R. Thomas Westermeier eingereichten
Registerauszug vom 1. April 1998 ist
zusätzlich auch Rechtsanwalt Ch. Studer als
Direktor eingetragen.
Es ist bekannt, dass die Harkin im Auftrage
der GiroCredit Zürich gegründet
wurde, um in Griechenland das
Karavostassi-Grundstück zu ersteigern. Es ist
geplant, anstelle einer direkten Veräusserung
des Grundstücks lediglich die Aktien der
Harkin an den neuen Erwerber zu übertragen,
damit in Griechenland keine
Handänderungssteuer anfällt. Dadurch
sollte eine Einsparung von rund 15% vom
Verkaufserlös des Grundstücks erzielt
werden. Zur Ersteigerung des
Karavostassi-Grundstücks hatte die GiroCredit
Zürich die als Sicherheit für den
Iniochos Kredit verwahrten Schuldbriefe, lastend
auf dem erwähnten Grundstück, an die
Harkin treuhänderisch abgetreten. Nach
diversen Prozessen in Griechenland, welche von der
National Bank of Greece gegen die Harkin
geführt wurden, soll nach den Angaben von
Rechtsanwalt Anton Blatter der Eintrag der Harkin
als Grundeigentümerin im zuständigen
Grundbuchamt in Griechenland kurz bevorstehen.
Ferner erklärte Rechtsanwalt Anton Blatter,
dass die erwähnten Schuldbriefe vom
griechischen Anwalt B. Zournatzis dem
zuständigen Grundbuchamt eingereicht worden
seien. Aus dem Schreiben vom 5. Juni 1998 von B.
Zournatzis an Rechtsanwalt Anton Blatter geht
hervor, dass diese Schuldbriefe nach der stets
durch Prozesse verzögerten und noch nicht
erfolgten Eigentumsübertragung des
Karavostassi-Grundstücks auf die Harkin
amtlich gelöscht werden.
Am 15. Februar 1994 wurde zwischen der
GiroCredit Zürich und der GiroCredit Wien ein
Risikobeteilungsvertrag abgeschlossen. Gemäss
diesem verpflichtete sich GiroCredit Wien, das
Risiko aus dem Kreditvertrag mit der Iniochos
Shipping Company bis zum Betrage von USD 2'486'000.–
zu übernehmen. Im Gegenzug verpflichtete sich
GiroCredit Zürich, allenfalls bei ihr
nachträglich eingehende Zahlungen an
GiroCredit-Wien entsprechend des für sie
treuhänderisch verwalteten Kreditanteils
unverzüglich zu vergüten.
ln Ergänzung zu dieser stillen
Risikobeteiligung der GiroCredit Wien wurde am
20./22. September 1994 vereinbart, dass die
GiroCredit Zürich ihre noch gehaltenen
Sicherheiten (165 Aktien, neue Serie, entspricht
einem Anteil von 165'000 Aktien der alten Serie,
der Cement of Halkis sowie das gesamte
Aktienkapital der Harkin an die GiroCredit Wien zum
Preis von total USD 2'085'233.97 abtrat.
Gemäss einer weiteren Vereinbarung zwischen
der GiroCredit Zürich und der Harkin Ltd.
wurde letztere verpflichtet, treuhänderisch
für die GiroCredit Zürich als
Gläubigerin der hypothekarisch gesicherten
Forderungen gegenüber Marcos Kiosseoglou, dem
wirtschaftlichen Beherrscher der Iniochos Shipping
Company, aufzutreten. Darin einbezogen war die
Verpflichtung der Harkin, treuhänderisch
für die GiroCredit Zürich, die
erwähnten Grundpfandrechte zu verwerten und
gegebenenfalls das damit belastete Grundstück
in Karavostassi zu ersteigern.
Seit dem Verkauf der Harkin durch die GiroCredit
Zürich an die GiroCredit Wien am 20. September
1994 werden bei der Rabobank (Schweiz),
Zürich, keine Akten der Harkin mehr auf
bewahrt. Die Unterlagen über diese
Gesellschaft und die Geschäftsvorgänge
befinden sich beim zuständigen Direktor und
Verwaltungsrat Anton Blatter, welcher die
wichtigsten Akten in Fotokopie zuhanden der
Untersuchungsbehörde einreichte.
Reiner Steck, Chef der Internen Revision der
Rabobank (Schweiz), erklärte auf Befragen,
dass die Harkin wegen des Verkaufs an die
GiroCredit Wien nie in der Buchhaltung der Rabobank
im Aktivposten «Beteiligungen» als
Tochtergesellschaft erfasst worden sei. Demzufolge
sei auch in der Fusionsbilanz per 1. Januar 1996
(Fusion GiroCredit Zürich / Rabobank Schweiz)
richtigerweise keine Beteiligung an der Harkin
ausgewiesen worden. Aus diesem Vorgehen lassen sich
keine bilanzrechtlichen Verstösse
ableiten.
Als Beweis über das Vorhandensein der
Kreditsicherheiten reichte Rechtsanwalt Anton
Blatter eine Bestätigung der Commercial Bank
of Greece vom 17. Juni 1998 ein, wonach sich die an
GiroCredit Wien verkauften 165'000 Aktien der
Cement Halkis in einem Depot bei dieser Bank
befinden. Zudem ist ein Verfahren im Gange, die
bestehenden Inhaberaktien in neue Namensaktien
umzuwandeln.
Treffen die von Thomas Westermeier
behauptete Aus- und Einbuchungen seiner
Unterbeteiligung zu? Wenn ja: handelt es sich
dabei um einen üblichen Vorgang, das heisst
um ordnungsgemässe Buchungen oder um eine
strafbare Handlung?
Die Ausbuchungen: Die Abklärungen
des Unterzeichneten bei der Rabobank (Schweiz) AG
ergaben, dass die Ausbuchungen des Iniochos-Kredits
und der Unterbeteiligung der Tarapaca Investments
Ltd. in der Buchhaltung der GC Zürich mit
Buchungsdatum vom 16. September 1994, Valutadatum
20. September 1994, wie folgt vorgenommen wurden:
Die Buchungen
>>
Reiner Steck erklärte, dass für diese
Buchungsvorgänge keine Buchungsbelege
angefertigt worden seien. Die vorhandenen
Verträge seien als Buchungsgrundlage verwendet
worden, insbesondere die Vereinbarung vom 20./22.
September 1994 zwischen der GC Wien und der GC
Zürich, wonach letztere per Stichtag 20.
September 1994 die Sicherheiten zum Preis von USD
2'085'233.97 an GC Wien verkauft habe. Mit
Buchungsdatum vom 18. Februar 1993 wurden die
bisher der Tarapaca gutgeschriebenen und der
Iniochos Shipping belasteten (unbezahlten) Zinsen
storniert, da gemäss Zugervertrag vom 21.
April 1988 die Iniochos von der Pflicht zur
Bezahlung von Zinsen befreit wurde.
Die Einbuchungen: Die EBOS Wien, vormals
GiroCredit Wien, wies in ihrem Schreiben vom 23.
Dezember 1997 darauf hin, dass die GiroCredit
Zürich die Forderung gegenüber der
Iniochos und Mithaftende vor der Fusion mit der
Rabobank (Schweiz) an die GiroCredit Wien
übertragen hatte. Die Tarapaca Investments als
Unterbeteiligte habe der Übertragung dieser
Forderung nie zugestimmt, so dass diese in der
Bilanz der GiroCredit Zürich, bzw. der
Rabobank (Schweiz) hätte verbleiben sollen.
Deshalb erteilte die EBOS der Rabobank (Schweiz)
den Auftrag, in ihrer Buchhaltung die
Kundenverbindungen Iniochos Shipping und Tarapaca
anhand der alten GiroCredit Zürich
Kontodokumentationen wieder zu eröffnen.
Am 31. Dezember 1997 wurden mit Valutadatum vom
1. Januar 1997 in der Buchhaltung der Rabobank
(Schweiz) folgende Konten eröffnet und
folgende Buchungen getroffen: Die Buchungen
>>
Nach den Angaben von Reiner Steck wurden
für diese Buchungen keine speziellen Belege
erstellt; es sei von den vorhandenen Verträgen
als Buchungsgrundlage ausgegangen worden.
Aufgrund der vom Unterzeichneten bei der
Rabobank (Schweiz) erhobenen Kontoauszüge
lassen sich die im Zusammenhang mit der
Unterbeteiligung der Tarapaca lnvestments
ausgeführten Buchungen vom 31. Dezember 1997,
Valuta 1. Januar 1997, wie folgt darstellen:
Die in obiger Aufstellung angeführten
Kontensaldi wurden anlässlich der Vorsprache
des Unterzeichneten bei der Rabobank am 5. Juni
1998 gleichlautend ausgewiesen.
Reiner Steck erklärte, dass die
angeführten Konten ordnungsgemäss in die
Bilanz per 31. Dezember 1997 aufgenommen worden
seien. Die ATAG Ernst & Young habe als
bankengesetzliche Revisionsstelle in ihrem
Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung 1997
den Iniochos Kredit und die Unterbeteiligung
Tarapaca wieder aus der erwähnten Bilanz
ausgegliedert mit der Begründung, dass es sich
aufgrund der vorliegenden Verträge zwischen
der GiroCredit Wien und der GiroCredit Zürich
um ein nicht bilanzierungspflichtiges
Treuhandgeschäft handle, welches nur in einem
Anhang zur Bilanz aufzuführen sei. Als Beweis
für dieses Vorgehen übergab Reiner Steck
die Bilanz per 31. Dezember 1997 der Rabobank
(Schweiz), eine Aufstellung über die
Ausgliederung der Treuhandgeschäfte und den
Berichtsentwurf zur Jahresrechnung 1997, der ATAG
Ernst & Young, zu den Akten der
Strafuntersuchung. Daraus geht hervor, dass die
ATAG Ernst & Young unter dem Titel
«Ausserbilanzgeschäfte» die
Treuhandanlagen mit CHF 532 Mio. erfasste und die
Rabobank (Schweiz) AG lediglich ein Total von CHF
529 Mio. auswies. Die Differenz zwischen diesen
beiden Vergleichszahlen ist nach den Angaben von
Reiner Steck auf den Iniochos-Kredit
zurückzuführen.
Zur Fusionsbilanz der Rabobank (Schweiz) vom
1. Januar 1996
Gemäss Eintrag im Handelsregister des
Kantons Zürich vom 21. Februar 1996
übernahm die Rabobank (Schweiz) auf dem Wege
der Fusion die GiroCredit Zürich laut
Fusionsvertrag vom 15. Februar 1996 und
Fusionsbilanz per 1. Januar 1996. In Ergänzung
zu den in dieses Berichtes angeführten
Ausbuchungen bestätigte Reiner Steck auf
Befragen, dass weder eine Beteiligung Harkin noch
das Kreditgeschäft Iniochos mit der
Unterbeteiligung der Tarapaca in der erwähnten
Fusionsbilanz enthalten seien. Nachdem die Harkin
und das Kreditgeschäft Iniochos samt
Unterbeteiligung der Tarapaca an die GiroCredit
Wien übertragen worden seien, habe keine
Pflicht zur Aufnahme dieser Posten in die
Fusionsbilanz bestanden. Die Eidgenössische
Bankenkommission (EBK) habe die Fusionsbilanz nach
Prüfung der bankengesetzlich erforderlichen
Eingenkapitaldeckung genehmigt. Dabei habe der EBK
keine Aufstellung über die vorhandenen
Treuhandgeschafte eingereicht werden müssen,
so dass es nicht von Bedeutung gewesen sei, ob
für den Iniochos-Kredit eine ausserbilanzliche
Aufzeichnung bestanden hätte.
Reiner Steck erklärte,
dass er auf Weisung der
Geschäftsleitung der
Rabobank (Schweiz) nicht
ermächtigt sei, die fragliche Fusionsbilanz zu
den Akten der Strafuntersuchung
auszuhändigen. Er stelle sich aber
bei Bedarf jederzeit für eine
untersuchungsrichterliche Auskunfts- oder
Zeugenbefragung zur Verfügung.
Anzeigeerstatter Thomas Westemeier erachtet die
Fusionsbilanz per 1. Januar 1996 von den Organen
der GiroCredit Zürich und der Rabobank
(Schweiz) AG als vorsätzlich gefälscht,
da die Unterbeteiligung der Tarapaca Investments
Ltd. und der Iniochos-Kredit absichtlich nicht
bilanziert worden seien. Deshalb seien die
bankengesetzlichen Vorschriften von den
funsionierenden Banken nicht eingehalten worden, so
dass die Tarapaca ihrer Gläubigerrechte
beraubt worden sei. Westermeier orientierte das
Handelsregisteramt des Kantons Zürich
über diesen Sachverhalt und verlangte, dass
diese Amtsstelle gegen die Organe bei der Banken
wegen Erschleichung einer falschen Beurkundung im
Sinne von Art. 253 StGB Strafanzeige einreicht.
Die Frage, ob der Iniochos-Kredit samt der
Unterbeteiligung der Tarapaca in der Fusionsbilanz
hätten enthalten sein müssen, hängt
massgeblich von der per Ende 1996 bestandenen
Rechtslage ab. Es ist anhand der beschlagnahmten
Akten aus rechtlicher Sicht zu prüfen, ob die
GiroCredit Zürich nur noch als
Treuhänderin für die GiroCredit Wien
tätig war, oder ob sie weiterhin als
Eigentümerin am Forderungsrecht gegenüber
der Iniochos galt. Zur Klärung dieses
Sachverhalts wird der Bezirksanwaltschaft Hinwil
empfohlen, der Eidgenössischen
Bankenkommission die vorhandenen Verträge
vorzulegen von ihr eine entsprechende Stellungnahme
einzuholen.
Bei der Beurteilung der Ordnungsmässigkeit
der dargestellten Buchungen ist von den
dahinterstehenden wirtschaftlichen
Tatbeständen auszugehen. Dabei ist die
rechtliche Interpretation des Inhaltes der im Jahre
1994 zwischen der GiroCredit Wien und der
GiroCredit Zürich abgeschlossenen
Verträge von wesentlicher Bedeutung. Aufgrund
der angeführten Ausbuchungen ging die
GiroCredit Zürich davon aus, dass mit dem
Risikobeteiligungsvertrag vom 15. Februar 1994 das
Eigentum an der Forderung gegenüber der
Iniochos, einschliesslich der Unterbeteiligung
Tarapaca, von der GiroCredit Zürich an die
GiroCrdit Wien übertragen wurde. In Absatz F
des erwähnten Vertrages wurde festgehalten,
dass die GiroCredit Zürich die Rechte an
dieser Forderung für die GiroCredit Wien
treuhänderisch wahrzunehmen hat. Demnach
betrachtete die GiroCredit Zürich den
Iniohos-Kredit nur noch als Treuhandgeschäft
und nahm die erwähnten Ausbuchungen vor.
Gemäss Bestimmungen der Bankenverordnung
sind Treuhandgeschäfte ordnungsgemäss zu
verbuchen, jedoch nicht in die Bilanz aufzunehmen.
Eingehende Erträge und deren Vergütung an
den Auftraggeber dürfen nicht in die Gewinn-
und Verlustrechnung aufgenommen werden. Zum Umfang
und zur ordnungsgemässen Behandlung der
Treuhandgeschäfte ist im Revisionsbericht
Stellung zu nehmen. Demzufolge war die GiroCredit
Zürich nach den erwähnten
bankengesetzlichen Vorschriften nicht berechtigt,
den Iniochos-Kredit mit anhaftender
Unterbeteiligung der Tarapaca vollständig aus
der Buchhaltung zu entfernen. Sollte eine
juristische Auslegung der massgebenden
Vertragsinhalte gar ergeben, dass nur das Risiko
und nicht das Eigentum am Iniochos-Kredit an die
GiroCredit Wien übertragen wurde, so wäre
das Kreditgeschäft auch in den Bilanzen der
GiroCredit Zürich und der nachfolgenden
Rabobank (Schweiz) aufzuführen gewesen.
Aufgrund des dargestellten Sachverhalts
lässt sich aus objektiver Sicht der Nachweis
nicht erbringen, dass die verantwortlichen Organe
der GiroCredit Zürich den Iniochos Kredit samt
der Unterbeteiligung der Tarapaca vorsätzlich
ausbuchten. Es ist zu beachten, dass im Rahmen der
bevorstehenden Fusion mit der Rabobank (Schweiz)
noch weitere Geschäfte in der Buchhaltung der
GiroCredit Zürich ausgebucht und an die
GiroCredit Wien übertragen wurden. Zur
Feststellung, ob die erwähnten Ausbuchungen
als tatbestandsmässiges Handeln im Sinne von
Art. 251 StGB zu werten sind, müssen noch
weitere Ermittlungen getätigt werden.
Insbesondere drängt sich eine
untersuchungsrichterliche Befragung der
zuständigen Person auf, welche namens der
Geschäftsleitung der GiroCredit Zürich
die fraglichen Ausbuchungen im Jahre 1994
anordnete. Nach den Angaben von Reiner Steck war
diese Anweisung vermutlich vom ehemaligen Direktor
H. Hintringer erteilt worden, welcher sich heute in
Budapest aufhält.
Abklärung, weshalb die
GiroCredit (Schweiz) die Forderung
gegenüber der Iniochos Shipping Co. vor der
Übernahme der Bank durch die Rabobank
(Schweiz) an die GiroCredit Wien übertragen
hat.
Auf Befragen erklärte Reiner Steck, dass im
Zuge der Vorabklärungen über die Fusion
der GiroCredit Zürich mit der Rabobank
(Schweiz) verschiedene Besprechungen mit der EBK
statt gefunden hätten. Von Seiten der
GiroCredit Zürich sei die EBK dahingehend
informiert worden dass verschiedene notleidende
Kreditpositionen vorhanden seien. Um die
bankengesetzliche Eigenkapitaldeckung bei der
Fusion mit der Rabobank (Schweiz) nicht zu
gefährden, sei der GiroCredit Zürich von
der EBK empfohlen worden, diese fraglichen
Kreditpositionen auf ihre Muttergesellschaft
GiroCredit Wien zu übertragen. Letztere habe
sich mit diesem Vorgehen einverstanden
erklärt, so dass eine Liste über alle bei
der GiroCredit Zürich ausgebuchten und an die
GiroCredit Wien übertragenen Position erstellt
worden sei. Darin sei auch der Iniochos-Kredit samt
der Unterbeteiligung der Tarapaca enthalten. Reiner
Steck führte weiter aus, dass er
aufgrund einer Weisung von
der EBOS Wien einstweilen nicht berechtigt
sei, die erwähnte Liste dem
Unterzeichneten auszuhändigen.
Auf Ersuchen der Rabobank (Schweiz) AG verfasste
die EBOS am 15. Juni 1998 zwei Schreiben, worin die
wesentlichen Überlegungen zusammengefasst
sind, welche die EBOS zur Übernahme des
wirtschaftlichen Risikos aus dem Problemkredit
Iniochos bewogen haben.
Gemäss Ziff. 3 des
Unterbeteiligungsvertrages vom 26. Mai 1983
verpflichtete sich die Bankinvest, alle
Dokumente, welche die Schuld des
Darlehensnehmers bestätigen sowie alle
Verpflichtungen Dritter (Bürgen usw.)
treuhänderisch im Namen der Tarapaca zu
verwalten. Ist die Bank diesen Verpflichtungen
nachgekommen?
Da die GiroCredit Zürich als Nachfolgerin
der Bankinvest den Iniochos-Kredit an die
GiroCredit Wien übertrug und auch letztere
eine gewisse Tätigkeit in dieser Sache
ausübt, ist es für den Unterzeichneten
nicht möglich zu beurteilen, ob die GiroCredit
Zürich ihren treuhänderischen
Verpflichtungen gemäss
Unterbeteiligungsvertrag vom 26. Mai 1983 mit der
Tarapaca vollumfänglich nachgekommen ist. Es
ist darauf hinzuweisen, dass insbesondere mit den
als Sicherheiten gehaltenen Schuldbriefen auf dem
Karavostassi-Grundstück Probleme auftraten,
die zu mehreren Prozessen führten und hohe
Rechtskosten der griechischen Parteianwälte
und von Rechtsanwalt Anton Blatter verursachten.
Ebenso entstanden auch für die zahlreich
ausgefertigten Verträge (Zugervertrag, Berner
Agreements, Harkin usw.) ansehnliche Gebühren
und Rechtskosten. Nach den Angaben von Reiner Steck
belaufen sich diese Kosten für die Zeit vom
26. Mai 1983 bis 30. September 1994 auf total CHF
1'014'557.58.
Der Anzeigeerstatter Thomas Westermeier reichte
dem Unterzeichneten zwei Schreiben vom 2. März
1984 und 4. April 1984 von Rechtsanwalt R.
Rickenbacher an die Bankinvest ein. Dar aus ist zu
ersehen, dass dieser namens der Tarapaca der
Bankinvest sämtliche Vollmachten entzogen
hatte. Es wurde auch von der Bankinvest verlangt,
dass sie ohne Einverständnis der Tarapaca
über die gestellten Sicherheiten in keiner
Weise verfügen darf, es ist zudem
festgehalten, dass es richtig sei, dass die
Tarapaca gemäss Unterbeteiligungsvertrag erst
aus den letzten drei Rückzahlungen der
Schuldnerin hätte befriedigt werden sollen.
Diese Regelung beziehe sich indessen nur auf eine
fristgerechte und vertragskonforme Erfüllung
durch die Schuldnerin. Da nun aber die Schuldnerin
in Verzug geraten sei und der ganze Kredit durch
die Bankinvest fällig erklärt worden sei,
falle die zeitliche Staffelung der
ursprünglichen Fälligkeiten dahin.
Deshalb habe nun jeder Gläubiger Anspruch auf
die seinem Anteil am Gesamtkredit entsprechende
Quote aus jeder Kapitalzahlung der Schuldnerin oder
der Garanten sowie aus jedem Erlös von
Sicherheiten. Aufgrund dieser Interpretation
betrachtet Thomas Westermeier alle nach dem
Zeitpunkt des Vollmachtsentzugs von der Bankinvest
/ GiroCredit Zürich abgeschlossenen
Verträge als rechtlich ungültig und die
Verwertung von Sicherheiten bezeichnet er als
strafbare Handlungen (als mögliche
Straftatbestände wurden angeführt:
Betrug, Veruntreuung, ungetreue
Geschäftsbesorgung usw.), begangen von den
Organen der Bankinvest / GiroCredit Zürich
sowie von Rechtsanwalt Anton Blatter als Direktor
der Harkin und früherer Rechtskonsulent der
ehemaligen Bankinvest.
Dagegen bezieht die EBOS in ihrem Scheiben vom
15. Juni 1998 im Zusammenhang mit dem der
Bankinvest im Jahre 1988 zugeflossenen Erlös
von USD 134'771.30 aus der Verwertung des
Stockwerkeigentums in Piräus
(Kreditsicherheit) wie folgt Stellung:
«Wie sich aufgrund der Aktenlage ergibt,
bestand wohl einerseits aufgrund der im Zuger
Agreement vereinbarten wechselseitigen Rechte und
Pflichten (insbesondere Tragung von Kosten zur
Vorbereitung der Verwertung der Liegenschaft
Karavostassi durch Bankinvest in Höhe des aus
dem Verkauf des Stockwerkeigentums in Piräus
erzielten Betrages), aber auch aufgrund der
zugrundeliegenden vertraglichen Regelung laut
Unterbeteiligungsvereinbarung mit Tarapaca
(Begleichung des Unterbeteiligten erst aus den
letzten 3 Raten – somit erst nach Bedienung
der Bankinvest) keine Verpflichtung, diesen Eingang
anteilig der Tarapaca auszuhändigen. Mangels
Fälligkeit stand Tarapaca damals und, wie wir
glauben, auch heute, kein Anspruch auf Auszahlung
eines Anteils an diesem konkreten Eingang
zu.»
Rechtsanwalt Albrecht Langhart, Rechtsvertreter
der Rabobank (Schweiz) gab zum angeführten
Vollmachtsentzug an, dass seiner Ansicht nach der
Unterbeteiligungsvertrag vom 26. Mai 1983 nach wie
vor Gültigkeit habe. Darin habe sich die
Bankinvest als Treuhänderin verpflichtet
für die Tarapaca tätig zu sein. Somit
seien alle von der Bankinves / GiroCredit
Zürich getätigten Handlungen auch im
Interesse und zum Vorteil der Tarapaca erfolgt, so
dass von letzterer keine Zustimmung erforderlich
gewesen sei.
Auf Vorhalt der von Thomas Westermeier erhobenen
Anschuldigungen erklärte Rechtsanwalt Anton
Blatter in Übereinstimmung mit den Vertretern
Reiner Steck und Rechtsanwalt A. Langhart von der
Rabobank (Schweiz), dass erst nach dem Verkauf des
Karavostassl-Grundstücks und der Verwertung
aller übrigen Sicherheiten mit den Parteien
abgerechnet werde. Die Tarapaca werde, sofern nach
Abzug der entstandenen Kosten noch ein
Verwertungsgewinn resultiere, ihren Anteil
gemäss Unterbeteiligung erhalten. Die von
Westermeier angeführten Straftatbestände
seien nicht gegeben, da stets mit aller Sorgfalt
bei der Verwertung der Sicherheiten und der
Ersteigerung des Karavostassi-Grundstücks
vorgegangen worden sei.
Haben Sie weitere Bemerkungen
anzubringen?
Anfang 1991 wurde der Erlös von DM 1.7957
Mio. aus dem Verkauf von Halkis Aktien, welche als
Sicherheiten für den Iniochos-Kredit
hinterlegt waren, auf ein Escrow-Konto beim SBV
Zürich einbezahlt. Aus dem von Rechtsanwalt
Anton Blatter am 10. August 1994 zuhanden der
GiroCredit Wien verfassten Memorandum geht hervor,
dass das erwähnte Escrow-Konto im Jahre 1994
aufgelöst wurde, indem folgende Zahlungen
ausgeführt wurden: Die
Zahlungen >>
Zur Zahlung von DM 1'638'017.85 an die Profina
Produktions- und Finanzierungsanstalt, Vaduz, ist
anzumerken, dass es sich dabei um eine
liechtensteinische Anstalt im Eigentum des im Jahre
1993 verstorbenen Marcos Kiosseoglou handelt,
welcher auch der wirtschaftliche Beherrscher der
Iniochos Shipping Company war. Die Bankinvest
gewährte das ursprüngliche Darlehen von
USD 2,6 Mio. an die Profina, welche keine
fristgerechte Rückzahlung leisten konnte, so
dass schon damals dieser Kredit als notleidend
betrachtet wurde. Deshalb wurde das Darlehen von
der Profina auf die Iniochos Shipping Company
Anfang 1983 «umgeschichtet» und der
aktenkundige Darlehensvertrag zwischen letzterer
und der Bankinvest erstellt, an welchem sich die
Tarapaca die Kredittranche (Unterbeteilung) von US$
380'000.– hält. Mit der erwähnten
Zahlung von DM 1.638 Mio. hatte die GiroCredit
Zürich von der Profina auf dem
Karavostassi-Grundstück lastenden Schuldbriefe
übernommen.
Der Bericht von Albert Waldmeier,
Wirtschaftsprüfer der Kantonspolizei
Zürich als PDF
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