Bericht über Ermittlungen bei der Rabobank (Schweiz)

Umfangreiche Akten sind zu prüfen, nachdem diese bei der Rabobank beschlagnahmt wurden.

Rapport von Anton Waldmeier, Wirtschaftsprüfer der Kantonspolizei Zürich zu Handen von Bezirksanwältin Iris Matzinger, Bezirksanwaltschaft Hinwil,

vom 9. Juli 1998

in Sachen
Tarapaca Investments Ltd. / Thomas Westermeier
gegen Anton Blatter

 

Untersuchung wegen Verdachts von Vermögensdelikten

Die Bezirksanwaltschaft Hinwil führte aufgrund einer Strafanzeige von Thomas Westermeier / Tarapaca gegen Rechtsanwlat Dr. A. Blatter und die Organe der GiroCredit Bank (Schweiz), resp. Rabobank (Schweiz) eine Strafuntersuchung wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen durch. In diesem abgeschlossenen Strafverfahren wurden Akten ausgewertet, welche beim Vollzug eines obergerichtlichen Vollstreckungsbefehls durch das Stadtammannamt Zürich 2 bei der Rabobank (Schweiz) AG am 26. Januar 1998 erhoben wurden. Zur Abklärung der buchhalterischen Erfassung des Kredites an die Iniochos Shipping Company und der Unterbeteiligung der Tarapaca Investments Ltd. hatte der Unterzeichnete auf Ersuchen der Bezirksanwaltschaft Hinwil an der erwähnten Aktenbeschlagnahmung bei der Rabobank (Schweiz) AG teilgenommen.

In der Folge wurden die amtlich beschlagnahmten Akten von R. Thomas Westermeier eingesehen. Danach erstattete er gegen die erwähnten Angeschuldigten bei der Bezirksanwaltschaft Hinwil eine weitere Strafanzeige wegen allfälligen Vermögensdelikten in Bezug auf die Verwertung von Kreditsicherheiten und aufgrund nicht erfasster Buchungsvorgänge in der Buchhaltung der Rabobank (Schweiz). Am 27. März 1998 ersuchte die zuständige Bezirksanwältin Iris Matzinger den Unterzeichneten um folgende Abklärungen:

Abklärung, ob bei der Rabobank (Schweiz) tatsächlich keinerlei Unterlagen über ihre Tochter Harkin und die Existenz der verbleibenden Kreditsicherheiten vorhanden sind.

Wenn dem so ist: weshalb gibt es keine Unterlagen? Stellt das Fehlen der Unterlagen eine strafbare Handlung dar?

Treffen die von Thomas Westermeier behaupteten Aus- und Einbuchungen seiner Unterbeteiligung zu? Wenn ja: handelt es sich dabei um einen üblichen Vorgang, das heisst um ordnungsgemässe Buchungen oder um eine strafbare Handlung?

Abklären, weshalb die Giro Credit (Schweiz) die Forderung gegenüber der Iniochos Shipping Company vor der Übernahme der Bank durch die Rabobank (Schweiz) an die GiroCredit Wien übertragen hat.

Gemäss Ziff. 3 des Unterbeteiligungsvertrages vom 26. Mai 1983 verpflichtete sich die Bankinvest, alle Dokumente, welche die Schuld des Darlehensnehmers bestätigen sowie alle Verpflichtungen Dritter (Bürgen usw.) treuhänderisch im Namen der Tarapaca zu verwalten. Ist die Bank diesen Verpflichtungen nachgekommen?

Haben Sie weitere Bemerkungen anzubringen?

Einzelheiten zum angezeigten Sachverhalt sind aus den Beilagen 1-5 zum Auftrag der Bezirksanwaltschaft Hinwil vom 27. März 1998 an den polizeilichen Wirtschaftsprüfer zu ersehen.

 

Ermittlungen / Aktenbeizug

Am 27. März 1998 erliess die BA Hinwil eine Auskunfts-, Editions- und Beschlagnahmeverfügung an die Rabobank (Schweiz) mit der Auflage, dem Unterzeichneten alle notwendigen Auskünfte über das Kreditgeschäft Iniochos Shipping Company zu erteilen, die damit zusammenhängenden Akten herauszugeben und über die Verbuchung des Kredites sowie der Unterbeteiligung der Tarapaca Investments vor und nach der Fusion Auskunft zu erteilen. In der Folge erklärte sich die Rabobank (Schweiz) AG bereit, die Auflagen der BA Hinwil zu erfüllen, verlangte aber für die Bereitstellung der Unterlagen eine Frist bis zum 31. Mai 1998. Nach gegenseitiger Absprache fand am 6. Juni 1998 bei der Rabobank (Schweiz), eine erste Aktenedition statt. Reiner Steck, Chef der Internen Revision, händigte dem Unterzeichneten in Anwesenheit von Rechtsanwalt Dr. Albrecht Langhart, Rechtsvertreter der Rabobank (Schweiz), folgende Unterlagen aus:

  • Risikobeteiligungsvertrag vom 15. Februar 1994 zwischen der GiroCredit Bank (Schweiz) und der GiroCredit Bank AG der Sparkassen, Wien
  • Vereinbarung vom 20./22. September 1994 zwischen der GiroCredit Bank der Sparkassen, Wien, und der GiroCredit Bank (Schweiz) AG, Zürich
  • Nachtrag zur Vereinbarung vom 20./22. September 1994 zwischen der GiroCredit Bank der Sparkassen, Wien, und der GiroCredit Bank (Schweiz)

 

Sachverhaltsabklärungen

Aufgrund der durchgeführten Abklärungen lassen sich die von der Bezirksanwaltschaft Hinwil, Bezirksanwältin Iris Matzinger gestellten Fragen wie folgt beantworten:

 

Abklärung, ob bei der Rabobank (Schweiz) tatsächlich keinerlei Unterlagen über ihre Tochter Harkin und die Existenz der verbleibenden Kreditsicherheiten vorhanden sind.

Wenn dem so ist: weshalb gibt es keine Unterlagen? Stellt das Fehlen der Unterlagen eine strafbare Handlung dar.

Die Harkin Ltd. wurde am 24. Juni 1994 im Companies Registration Office in Dublin mit einem Grundkapital von nom. IR£ 1.0 Mio. eingetragen. Das erwähnte Kapital wurde jedoch nur mit einem Anteil von IR£ 3.– Iibriert. Als Aktionäre sind die GiroCredit Zürich mit einem Anteil von IR£ 2.– und die L. Holdings Ltd., London, mit einem Anteil von IR£ 1.– eingetragen. Seit der Gründung der Harkin Ltd. amtiert Rechtsanwalt Anton Blatter als Direktor und gemäss – einem von R. Thomas Westermeier eingereichten Registerauszug vom 1. April 1998 ist zusätzlich auch Rechtsanwalt Ch. Studer als Direktor eingetragen.

Es ist bekannt, dass die Harkin im Auftrage der GiroCredit Zürich gegründet wurde, um in Griechenland das Karavostassi-Grundstück zu ersteigern. Es ist geplant, anstelle einer direkten Veräusserung des Grundstücks lediglich die Aktien der Harkin an den neuen Erwerber zu übertragen, damit in Griechenland keine Handänderungssteuer anfällt. Dadurch sollte eine Einsparung von rund 15% vom Verkaufserlös des Grundstücks erzielt werden. Zur Ersteigerung des Karavostassi-Grundstücks hatte die GiroCredit Zürich die als Sicherheit für den Iniochos Kredit verwahrten Schuldbriefe, lastend auf dem erwähnten Grundstück, an die Harkin treuhänderisch abgetreten. Nach diversen Prozessen in Griechenland, welche von der National Bank of Greece gegen die Harkin geführt wurden, soll nach den Angaben von Rechtsanwalt Anton Blatter der Eintrag der Harkin als Grundeigentümerin im zuständigen Grundbuchamt in Griechenland kurz bevorstehen. Ferner erklärte Rechtsanwalt Anton Blatter, dass die erwähnten Schuldbriefe vom griechischen Anwalt B. Zournatzis dem zuständigen Grundbuchamt eingereicht worden seien. Aus dem Schreiben vom 5. Juni 1998 von B. Zournatzis an Rechtsanwalt Anton Blatter geht hervor, dass diese Schuldbriefe nach der stets durch Prozesse verzögerten und noch nicht erfolgten Eigentumsübertragung des Karavostassi-Grundstücks auf die Harkin amtlich gelöscht werden.

Am 15. Februar 1994 wurde zwischen der GiroCredit Zürich und der GiroCredit Wien ein Risikobeteilungsvertrag abgeschlossen. Gemäss diesem verpflichtete sich GiroCredit Wien, das Risiko aus dem Kreditvertrag mit der Iniochos Shipping Company bis zum Betrage von USD 2'486'000.– zu übernehmen. Im Gegenzug verpflichtete sich GiroCredit Zürich, allenfalls bei ihr nachträglich eingehende Zahlungen an GiroCredit-Wien entsprechend des für sie treuhänderisch verwalteten Kreditanteils unverzüglich zu vergüten.

ln Ergänzung zu dieser stillen Risikobeteiligung der GiroCredit Wien wurde am 20./22. September 1994 vereinbart, dass die GiroCredit Zürich ihre noch gehaltenen Sicherheiten (165 Aktien, neue Serie, entspricht einem Anteil von 165'000 Aktien der alten Serie, der Cement of Halkis sowie das gesamte Aktienkapital der Harkin an die GiroCredit Wien zum Preis von total USD 2'085'233.97 abtrat. Gemäss einer weiteren Vereinbarung zwischen der GiroCredit Zürich und der Harkin Ltd. wurde letztere verpflichtet, treuhänderisch für die GiroCredit Zürich als Gläubigerin der hypothekarisch gesicherten Forderungen gegenüber Marcos Kiosseoglou, dem wirtschaftlichen Beherrscher der Iniochos Shipping Company, aufzutreten. Darin einbezogen war die Verpflichtung der Harkin, treuhänderisch für die GiroCredit Zürich, die erwähnten Grundpfandrechte zu verwerten und gegebenenfalls das damit belastete Grundstück in Karavostassi zu ersteigern.

Seit dem Verkauf der Harkin durch die GiroCredit Zürich an die GiroCredit Wien am 20. September 1994 werden bei der Rabobank (Schweiz), Zürich, keine Akten der Harkin mehr auf bewahrt. Die Unterlagen über diese Gesellschaft und die Geschäftsvorgänge befinden sich beim zuständigen Direktor und Verwaltungsrat Anton Blatter, welcher die wichtigsten Akten in Fotokopie zuhanden der Untersuchungsbehörde einreichte.

Reiner Steck, Chef der Internen Revision der Rabobank (Schweiz), erklärte auf Befragen, dass die Harkin wegen des Verkaufs an die GiroCredit Wien nie in der Buchhaltung der Rabobank im Aktivposten «Beteiligungen» als Tochtergesellschaft erfasst worden sei. Demzufolge sei auch in der Fusionsbilanz per 1. Januar 1996 (Fusion GiroCredit Zürich / Rabobank Schweiz) richtigerweise keine Beteiligung an der Harkin ausgewiesen worden. Aus diesem Vorgehen lassen sich keine bilanzrechtlichen Verstösse ableiten.

Als Beweis über das Vorhandensein der Kreditsicherheiten reichte Rechtsanwalt Anton Blatter eine Bestätigung der Commercial Bank of Greece vom 17. Juni 1998 ein, wonach sich die an GiroCredit Wien verkauften 165'000 Aktien der Cement Halkis in einem Depot bei dieser Bank befinden. Zudem ist ein Verfahren im Gange, die bestehenden Inhaberaktien in neue Namensaktien umzuwandeln.

 

Treffen die von Thomas Westermeier behauptete Aus- und Einbuchungen seiner Unterbeteiligung zu? Wenn ja: handelt es sich dabei um einen üblichen Vorgang, das heisst um ordnungsgemässe Buchungen oder um eine strafbare Handlung?

Die Ausbuchungen: Die Abklärungen des Unterzeichneten bei der Rabobank (Schweiz) AG ergaben, dass die Ausbuchungen des Iniochos-Kredits und der Unterbeteiligung der Tarapaca Investments Ltd. in der Buchhaltung der GC Zürich mit Buchungsdatum vom 16. September 1994, Valutadatum 20. September 1994, wie folgt vorgenommen wurden: Die Buchungen >>

Reiner Steck erklärte, dass für diese Buchungsvorgänge keine Buchungsbelege angefertigt worden seien. Die vorhandenen Verträge seien als Buchungsgrundlage verwendet worden, insbesondere die Vereinbarung vom 20./22. September 1994 zwischen der GC Wien und der GC Zürich, wonach letztere per Stichtag 20. September 1994 die Sicherheiten zum Preis von USD 2'085'233.97 an GC Wien verkauft habe. Mit Buchungsdatum vom 18. Februar 1993 wurden die bisher der Tarapaca gutgeschriebenen und der Iniochos Shipping belasteten (unbezahlten) Zinsen storniert, da gemäss Zugervertrag vom 21. April 1988 die Iniochos von der Pflicht zur Bezahlung von Zinsen befreit wurde. 

Die Einbuchungen: Die EBOS Wien, vormals GiroCredit Wien, wies in ihrem Schreiben vom 23. Dezember 1997 darauf hin, dass die GiroCredit Zürich die Forderung gegenüber der Iniochos und Mithaftende vor der Fusion mit der Rabobank (Schweiz) an die GiroCredit Wien übertragen hatte. Die Tarapaca Investments als Unterbeteiligte habe der Übertragung dieser Forderung nie zugestimmt, so dass diese in der Bilanz der GiroCredit Zürich, bzw. der Rabobank (Schweiz) hätte verbleiben sollen. Deshalb erteilte die EBOS der Rabobank (Schweiz) den Auftrag, in ihrer Buchhaltung die Kundenverbindungen Iniochos Shipping und Tarapaca anhand der alten GiroCredit Zürich Kontodokumentationen wieder zu eröffnen.

Am 31. Dezember 1997 wurden mit Valutadatum vom 1. Januar 1997 in der Buchhaltung der Rabobank (Schweiz) folgende Konten eröffnet und folgende Buchungen getroffen: Die Buchungen >>

Nach den Angaben von Reiner Steck wurden für diese Buchungen keine speziellen Belege erstellt; es sei von den vorhandenen Verträgen als Buchungsgrundlage ausgegangen worden.

Aufgrund der vom Unterzeichneten bei der Rabobank (Schweiz) erhobenen Kontoauszüge lassen sich die im Zusammenhang mit der Unterbeteiligung der Tarapaca lnvestments ausgeführten Buchungen vom 31. Dezember 1997, Valuta 1. Januar 1997, wie folgt darstellen:

Die in obiger Aufstellung angeführten Kontensaldi wurden anlässlich der Vorsprache des Unterzeichneten bei der Rabobank am 5. Juni 1998 gleichlautend ausgewiesen.

Reiner Steck erklärte, dass die angeführten Konten ordnungsgemäss in die Bilanz per 31. Dezember 1997 aufgenommen worden seien. Die ATAG Ernst & Young habe als bankengesetzliche Revisionsstelle in ihrem Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung 1997 den Iniochos Kredit und die Unterbeteiligung Tarapaca wieder aus der erwähnten Bilanz ausgegliedert mit der Begründung, dass es sich aufgrund der vorliegenden Verträge zwischen der GiroCredit Wien und der GiroCredit Zürich um ein nicht bilanzierungspflichtiges Treuhandgeschäft handle, welches nur in einem Anhang zur Bilanz aufzuführen sei. Als Beweis für dieses Vorgehen übergab Reiner Steck die Bilanz per 31. Dezember 1997 der Rabobank (Schweiz), eine Aufstellung über die Ausgliederung der Treuhandgeschäfte und den Berichtsentwurf zur Jahresrechnung 1997, der ATAG Ernst & Young, zu den Akten der Strafuntersuchung. Daraus geht hervor, dass die ATAG Ernst & Young unter dem Titel «Ausserbilanzgeschäfte» die Treuhandanlagen mit CHF 532 Mio. erfasste und die Rabobank (Schweiz) AG lediglich ein Total von CHF 529 Mio. auswies. Die Differenz zwischen diesen beiden Vergleichszahlen ist nach den Angaben von Reiner Steck auf den Iniochos-Kredit zurückzuführen.

Zur Fusionsbilanz der Rabobank (Schweiz) vom 1. Januar 1996

Gemäss Eintrag im Handelsregister des Kantons Zürich vom 21. Februar 1996 übernahm die Rabobank (Schweiz) auf dem Wege der Fusion die GiroCredit Zürich laut Fusionsvertrag vom 15. Februar 1996 und Fusionsbilanz per 1. Januar 1996. In Ergänzung zu den in dieses Berichtes angeführten Ausbuchungen bestätigte Reiner Steck auf Befragen, dass weder eine Beteiligung Harkin noch das Kreditgeschäft Iniochos mit der Unterbeteiligung der Tarapaca in der erwähnten Fusionsbilanz enthalten seien. Nachdem die Harkin und das Kreditgeschäft Iniochos samt Unterbeteiligung der Tarapaca an die GiroCredit Wien übertragen worden seien, habe keine Pflicht zur Aufnahme dieser Posten in die Fusionsbilanz bestanden. Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) habe die Fusionsbilanz nach Prüfung der bankengesetzlich erforderlichen Eingenkapitaldeckung genehmigt. Dabei habe der EBK keine Aufstellung über die vorhandenen Treuhandgeschafte eingereicht werden müssen, so dass es nicht von Bedeutung gewesen sei, ob für den Iniochos-Kredit eine ausserbilanzliche Aufzeichnung bestanden hätte.

Reiner Steck erklärte, dass er auf Weisung der Geschäftsleitung der Rabobank (Schweiz) nicht ermächtigt sei, die fragliche Fusionsbilanz zu den Akten der Strafuntersuchung auszuhändigen. Er stelle sich aber bei Bedarf jederzeit für eine untersuchungsrichterliche Auskunfts- oder Zeugenbefragung zur Verfügung.

Anzeigeerstatter Thomas Westemeier erachtet die Fusionsbilanz per 1. Januar 1996 von den Organen der GiroCredit Zürich und der Rabobank (Schweiz) AG als vorsätzlich gefälscht, da die Unterbeteiligung der Tarapaca Investments Ltd. und der Iniochos-Kredit absichtlich nicht bilanziert worden seien. Deshalb seien die bankengesetzlichen Vorschriften von den funsionierenden Banken nicht eingehalten worden, so dass die Tarapaca ihrer Gläubigerrechte beraubt worden sei. Westermeier orientierte das Handelsregisteramt des Kantons Zürich über diesen Sachverhalt und verlangte, dass diese Amtsstelle gegen die Organe bei der Banken wegen Erschleichung einer falschen Beurkundung im Sinne von Art. 253 StGB Strafanzeige einreicht.

Die Frage, ob der Iniochos-Kredit samt der Unterbeteiligung der Tarapaca in der Fusionsbilanz hätten enthalten sein müssen, hängt massgeblich von der per Ende 1996 bestandenen Rechtslage ab. Es ist anhand der beschlagnahmten Akten aus rechtlicher Sicht zu prüfen, ob die GiroCredit Zürich nur noch als Treuhänderin für die GiroCredit Wien tätig war, oder ob sie weiterhin als Eigentümerin am Forderungsrecht gegenüber der Iniochos galt. Zur Klärung dieses Sachverhalts wird der Bezirksanwaltschaft Hinwil empfohlen, der Eidgenössischen Bankenkommission die vorhandenen Verträge vorzulegen von ihr eine entsprechende Stellungnahme einzuholen.

Bei der Beurteilung der Ordnungsmässigkeit der dargestellten Buchungen ist von den dahinterstehenden wirtschaftlichen Tatbeständen auszugehen. Dabei ist die rechtliche Interpretation des Inhaltes der im Jahre 1994 zwischen der GiroCredit Wien und der GiroCredit Zürich abgeschlossenen Verträge von wesentlicher Bedeutung. Aufgrund der angeführten Ausbuchungen ging die GiroCredit Zürich davon aus, dass mit dem Risikobeteiligungsvertrag vom 15. Februar 1994 das Eigentum an der Forderung gegenüber der Iniochos, einschliesslich der Unterbeteiligung Tarapaca, von der GiroCredit Zürich an die GiroCrdit Wien übertragen wurde. In Absatz F des erwähnten Vertrages wurde festgehalten, dass die GiroCredit Zürich die Rechte an dieser Forderung für die GiroCredit Wien treuhänderisch wahrzunehmen hat. Demnach betrachtete die GiroCredit Zürich den Iniohos-Kredit nur noch als Treuhandgeschäft und nahm die erwähnten Ausbuchungen vor.

Gemäss Bestimmungen der Bankenverordnung sind Treuhandgeschäfte ordnungsgemäss zu verbuchen, jedoch nicht in die Bilanz aufzunehmen. Eingehende Erträge und deren Vergütung an den Auftraggeber dürfen nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen werden. Zum Umfang und zur ordnungsgemässen Behandlung der Treuhandgeschäfte ist im Revisionsbericht Stellung zu nehmen. Demzufolge war die GiroCredit Zürich nach den erwähnten bankengesetzlichen Vorschriften nicht berechtigt, den Iniochos-Kredit mit anhaftender Unterbeteiligung der Tarapaca vollständig aus der Buchhaltung zu entfernen. Sollte eine juristische Auslegung der massgebenden Vertragsinhalte gar ergeben, dass nur das Risiko und nicht das Eigentum am Iniochos-Kredit an die GiroCredit Wien übertragen wurde, so wäre das Kreditgeschäft auch in den Bilanzen der GiroCredit Zürich und der nachfolgenden Rabobank (Schweiz) aufzuführen gewesen.

Aufgrund des dargestellten Sachverhalts lässt sich aus objektiver Sicht der Nachweis nicht erbringen, dass die verantwortlichen Organe der GiroCredit Zürich den Iniochos Kredit samt der Unterbeteiligung der Tarapaca vorsätzlich ausbuchten. Es ist zu beachten, dass im Rahmen der bevorstehenden Fusion mit der Rabobank (Schweiz) noch weitere Geschäfte in der Buchhaltung der GiroCredit Zürich ausgebucht und an die GiroCredit Wien übertragen wurden. Zur Feststellung, ob die erwähnten Ausbuchungen als tatbestandsmässiges Handeln im Sinne von Art. 251 StGB zu werten sind, müssen noch weitere Ermittlungen getätigt werden. Insbesondere drängt sich eine untersuchungsrichterliche Befragung der zuständigen Person auf, welche namens der Geschäftsleitung der GiroCredit Zürich die fraglichen Ausbuchungen im Jahre 1994 anordnete. Nach den Angaben von Reiner Steck war diese Anweisung vermutlich vom ehemaligen Direktor H. Hintringer erteilt worden, welcher sich heute in Budapest aufhält.

 

Abklärung, weshalb die GiroCredit (Schweiz) die Forderung gegenüber der Iniochos Shipping Co. vor der Übernahme der Bank durch die Rabobank (Schweiz) an die GiroCredit Wien übertragen hat.

Auf Befragen erklärte Reiner Steck, dass im Zuge der Vorabklärungen über die Fusion der GiroCredit Zürich mit der Rabobank (Schweiz) verschiedene Besprechungen mit der EBK statt gefunden hätten. Von Seiten der GiroCredit Zürich sei die EBK dahingehend informiert worden dass verschiedene notleidende Kreditpositionen vorhanden seien. Um die bankengesetzliche Eigenkapitaldeckung bei der Fusion mit der Rabobank (Schweiz) nicht zu gefährden, sei der GiroCredit Zürich von der EBK empfohlen worden, diese fraglichen Kreditpositionen auf ihre Muttergesellschaft GiroCredit Wien zu übertragen. Letztere habe sich mit diesem Vorgehen einverstanden erklärt, so dass eine Liste über alle bei der GiroCredit Zürich ausgebuchten und an die GiroCredit Wien übertragenen Position erstellt worden sei. Darin sei auch der Iniochos-Kredit samt der Unterbeteiligung der Tarapaca enthalten. Reiner Steck führte weiter aus, dass er aufgrund einer Weisung von der EBOS Wien einstweilen nicht berechtigt sei, die erwähnte Liste dem Unterzeichneten auszuhändigen.

Auf Ersuchen der Rabobank (Schweiz) AG verfasste die EBOS am 15. Juni 1998 zwei Schreiben, worin die wesentlichen Überlegungen zusammengefasst sind, welche die EBOS zur Übernahme des wirtschaftlichen Risikos aus dem Problemkredit Iniochos bewogen haben.

Gemäss Ziff. 3 des Unterbeteiligungsvertrages vom 26. Mai 1983 verpflichtete sich die Bankinvest, alle Dokumente, welche die Schuld des Darlehensnehmers bestätigen sowie alle Verpflichtungen Dritter (Bürgen usw.) treuhänderisch im Namen der Tarapaca zu verwalten. Ist die Bank diesen Verpflichtungen nachgekommen?

Da die GiroCredit Zürich als Nachfolgerin der Bankinvest den Iniochos-Kredit an die GiroCredit Wien übertrug und auch letztere eine gewisse Tätigkeit in dieser Sache ausübt, ist es für den Unterzeichneten nicht möglich zu beurteilen, ob die GiroCredit Zürich ihren treuhänderischen Verpflichtungen gemäss Unterbeteiligungsvertrag vom 26. Mai 1983 mit der Tarapaca vollumfänglich nachgekommen ist. Es ist darauf hinzuweisen, dass insbesondere mit den als Sicherheiten gehaltenen Schuldbriefen auf dem Karavostassi-Grundstück Probleme auftraten, die zu mehreren Prozessen führten und hohe Rechtskosten der griechischen Parteianwälte und von Rechtsanwalt Anton Blatter verursachten. Ebenso entstanden auch für die zahlreich ausgefertigten Verträge (Zugervertrag, Berner Agreements, Harkin usw.) ansehnliche Gebühren und Rechtskosten. Nach den Angaben von Reiner Steck belaufen sich diese Kosten für die Zeit vom 26. Mai 1983 bis 30. September 1994 auf total CHF 1'014'557.58.

Der Anzeigeerstatter Thomas Westermeier reichte dem Unterzeichneten zwei Schreiben vom 2. März 1984 und 4. April 1984 von Rechtsanwalt R. Rickenbacher an die Bankinvest ein. Dar aus ist zu ersehen, dass dieser namens der Tarapaca der Bankinvest sämtliche Vollmachten entzogen hatte. Es wurde auch von der Bankinvest verlangt, dass sie ohne Einverständnis der Tarapaca über die gestellten Sicherheiten in keiner Weise verfügen darf, es ist zudem festgehalten, dass es richtig sei, dass die Tarapaca gemäss Unterbeteiligungsvertrag erst aus den letzten drei Rückzahlungen der Schuldnerin hätte befriedigt werden sollen. Diese Regelung beziehe sich indessen nur auf eine fristgerechte und vertragskonforme Erfüllung durch die Schuldnerin. Da nun aber die Schuldnerin in Verzug geraten sei und der ganze Kredit durch die Bankinvest fällig erklärt worden sei, falle die zeitliche Staffelung der ursprünglichen Fälligkeiten dahin. Deshalb habe nun jeder Gläubiger Anspruch auf die seinem Anteil am Gesamtkredit entsprechende Quote aus jeder Kapitalzahlung der Schuldnerin oder der Garanten sowie aus jedem Erlös von Sicherheiten. Aufgrund dieser Interpretation betrachtet Thomas Westermeier alle nach dem Zeitpunkt des Vollmachtsentzugs von der Bankinvest / GiroCredit Zürich abgeschlossenen Verträge als rechtlich ungültig und die Verwertung von Sicherheiten bezeichnet er als strafbare Handlungen (als mögliche Straftatbestände wurden angeführt: Betrug, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung usw.), begangen von den Organen der Bankinvest / GiroCredit Zürich sowie von Rechtsanwalt Anton Blatter als Direktor der Harkin und früherer Rechtskonsulent der ehemaligen Bankinvest.

Dagegen bezieht die EBOS in ihrem Scheiben vom 15. Juni 1998 im Zusammenhang mit dem der Bankinvest im Jahre 1988 zugeflossenen Erlös von USD 134'771.30 aus der Verwertung des Stockwerkeigentums in Piräus (Kreditsicherheit) wie folgt Stellung:

«Wie sich aufgrund der Aktenlage ergibt, bestand wohl einerseits aufgrund der im Zuger Agreement vereinbarten wechselseitigen Rechte und Pflichten (insbesondere Tragung von Kosten zur Vorbereitung der Verwertung der Liegenschaft Karavostassi durch Bankinvest in Höhe des aus dem Verkauf des Stockwerkeigentums in Piräus erzielten Betrages), aber auch aufgrund der zugrundeliegenden vertraglichen Regelung laut Unterbeteiligungsvereinbarung mit Tarapaca (Begleichung des Unterbeteiligten erst aus den letzten 3 Raten – somit erst nach Bedienung der Bankinvest) keine Verpflichtung, diesen Eingang anteilig der Tarapaca auszuhändigen. Mangels Fälligkeit stand Tarapaca damals und, wie wir glauben, auch heute, kein Anspruch auf Auszahlung eines Anteils an diesem konkreten Eingang zu.»

Rechtsanwalt Albrecht Langhart, Rechtsvertreter der Rabobank (Schweiz) gab zum angeführten Vollmachtsentzug an, dass seiner Ansicht nach der Unterbeteiligungsvertrag vom 26. Mai 1983 nach wie vor Gültigkeit habe. Darin habe sich die Bankinvest als Treuhänderin verpflichtet für die Tarapaca tätig zu sein. Somit seien alle von der Bankinves / GiroCredit Zürich getätigten Handlungen auch im Interesse und zum Vorteil der Tarapaca erfolgt, so dass von letzterer keine Zustimmung erforderlich gewesen sei.

Auf Vorhalt der von Thomas Westermeier erhobenen Anschuldigungen erklärte Rechtsanwalt Anton Blatter in Übereinstimmung mit den Vertretern Reiner Steck und Rechtsanwalt A. Langhart von der Rabobank (Schweiz), dass erst nach dem Verkauf des Karavostassl-Grundstücks und der Verwertung aller übrigen Sicherheiten mit den Parteien abgerechnet werde. Die Tarapaca werde, sofern nach Abzug der entstandenen Kosten noch ein Verwertungsgewinn resultiere, ihren Anteil gemäss Unterbeteiligung erhalten. Die von Westermeier angeführten Straftatbestände seien nicht gegeben, da stets mit aller Sorgfalt bei der Verwertung der Sicherheiten und der Ersteigerung des Karavostassi-Grundstücks vorgegangen worden sei.

 

Haben Sie weitere Bemerkungen anzubringen?

Anfang 1991 wurde der Erlös von DM 1.7957 Mio. aus dem Verkauf von Halkis Aktien, welche als Sicherheiten für den Iniochos-Kredit hinterlegt waren, auf ein Escrow-Konto beim SBV Zürich einbezahlt. Aus dem von Rechtsanwalt Anton Blatter am 10. August 1994 zuhanden der GiroCredit Wien verfassten Memorandum geht hervor, dass das erwähnte Escrow-Konto im Jahre 1994 aufgelöst wurde, indem folgende Zahlungen ausgeführt wurden: Die Zahlungen >>

Zur Zahlung von DM 1'638'017.85 an die Profina Produktions- und Finanzierungsanstalt, Vaduz, ist anzumerken, dass es sich dabei um eine liechtensteinische Anstalt im Eigentum des im Jahre 1993 verstorbenen Marcos Kiosseoglou handelt, welcher auch der wirtschaftliche Beherrscher der Iniochos Shipping Company war. Die Bankinvest gewährte das ursprüngliche Darlehen von USD 2,6 Mio. an die Profina, welche keine fristgerechte Rückzahlung leisten konnte, so dass schon damals dieser Kredit als notleidend betrachtet wurde. Deshalb wurde das Darlehen von der Profina auf die Iniochos Shipping Company Anfang 1983 «umgeschichtet» und der aktenkundige Darlehensvertrag zwischen letzterer und der Bankinvest erstellt, an welchem sich die Tarapaca die Kredittranche (Unterbeteilung) von US$ 380'000.– hält. Mit der erwähnten Zahlung von DM 1.638 Mio. hatte die GiroCredit Zürich von der Profina auf dem Karavostassi-Grundstück lastenden Schuldbriefe übernommen.

Der Bericht von Albert Waldmeier, Wirtschaftsprüfer der Kantonspolizei Zürich als PDF >>


Kommentar

Es


Brief des Ombudmanns an die zuständige Bezirksanwältin >>

Brief des Ombudmanns an den zuständigen Regierungsrat >>

Hintergründe des Falls Tarapaca gegen die GiroCredit (Schweiz) und deren
Rechtsnachfolgern >> (heute Bank Sarasin)

Bericht über Thomas Westermeier «Allein gegen die Grossbank» im Cash >>

Anerkennung der Ansprüche: Das Urteil des Obergerichts >>

Systematische Behinderung der Justiz >> durch die Vertreter der GiroCredit Bank (Schweiz)

Strafanzeige der Tarapaca infolge neuer Beweismittel gegen die Bank >>

Die Prozessflut Tarapaca gegen die GiroCredit Bank: Mögliche Gründe >>

Das nicht sehen wollen, nichts sagen wollen, nichts hören wollen der Justizorgane: Mögliche Gründe >>

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