Innert sechs Monaten zwei Millionen verloren

Das Zürcher Obergericht - willfähiges Institut im Dienste von Betrugsbankern?

Empörter Bankkunde der versuchten Nötigung schuldig befunden

Das ist der Albtraum jedes Anlegers: Da übergibt einer einem Vermögensverwalter mehrere Millionen Franken zum Investieren, und ein halbes Jahr später sind zwei Drittel des Geldes verloren. So geschehen einem türkischstämmigen deutschen Kaufmann, der im November 1999 - kurz vor dem Platzen der Internet-Blase - das auf mehrere Personen verteilte Familienvermögen der Zürcher Filiale eines international bekannten amerikanischen Finanzinstituts anvertraut hatte. Nach einem sechsmonatigen beruflichen Aufenthalt in Indien musste der Mann feststellen, dass von den 1,7 Millionen Dollar (zum damaligen Zeitpunkt umgerechnet 3 Millionen Franken), die ihm seine Familie anvertraut hatte, nur noch 1 Million Franken übrig waren. Und dies, obwohl er mit dem Anlageberater vereinbart hatte, dass kein Handel ohne seine vorgängige Informierung getätigt werden und dass man ihn bei einem Kursverlust von 10 Prozent benachrichtigen sollte. Der Berater habe, so der Anwalt des Kaufmanns, durch seine Gier auf einen hohen Bonus und hohe Kommissionserträge das Vermögen massiv dezimiert. Laut dem Angeklagten verlor seine Familie in der Folge nicht nur ihr Vermögen, sondern auch ihre Firmen. 

Aktionsplan «David gegen Goliath»

Doch nicht die Fehlspekulationen des Vermögensverwalters waren Gegenstand des Prozesses, der dieser Tage vor dem Zürcher Obergericht stattfand; über eine allfällige Entschädigung des Manns und seiner Familie soll im Rahmen eines sich seit Jahren dahinziehenden Zivilprozesses entschieden werden. Vielmehr stand das Verhalten des Kunden gegenüber den Firmenverantwortlichen zur Debatte.

In seiner Verärgerung hatte der Kaufmann während Jahren versucht, mit der Investmentfirma ins Gespräch zu kommen, war aber regelmässig abgeblitzt und auf später vertröstet worden. Schliesslich schaffte er es am 29. September 2005, bis ins Büro des Geschäftsführers zu gelangen und diesem einen schriftlichen Aktionsplan «David gegen Goliath» vorzulegen. In dem Papier war die Rede davon, dass der Kaufmann mit seiner Leidensgeschichte an die internationale Presse gelangen wolle und dass die Investmentfirma schliesslich das Zehnfache und mehr des Verlustes der geschädigten Familie erleiden werde. Er wolle mit einer Protestaktion vor deren Geschäftssitz, einer Publikation im Internet, einer Sandwich-Man-Aktion und ähnlichen Massnahmen die Firma an den Pranger stellen. Ausserdem erwähnte der Kaufmann auch, dass er wisse, dass der Banker mit seiner vierköpfigen Familie samt Kinderfrau in einem schönen Haus wohne, während seine eigene Familie nun leiden müsse. 

Der Geschädigte muss auch die Verfahrenskosten berappen

Die Bank reichte in der Folge eine Anzeige gegen ihren ehemaligen Kunden ein; dies seien geschäftsschädigende Drohungen. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen versuchter Nötigung und Drohung.

Der Einzelrichter am Bezirksgericht Zürich sprach den Angeklagten im vergangenen Dezember jedoch frei. Dass der Banker sich nach diesem Besuch des Angeklagten in seinem Büro wirklich bedroht fühlen konnte, mochte der Einzelrichter nicht nachvollziehen. Ebenso wenig leuchtete ihm ein, dass ein Vice President einer weltweit tätigen Investmentbank sich von einem Aktionsplan «David gegen Goliath» beeindrucken lassen könnte. Das Obergericht allerdings sah das anders. Es sprach den Kaufmann der versuchten Nötigung schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen a 90 Franken. Ausserdem muss er die Verfahrenskosten übernehmen. Damit kommen zum Verlust des Vermögens weitere 30'000 bis 40'000 Franken hinzu.

Neue Zürcher Zeitung, 18. Juni 2008


Kommentar

Ein Vermögensverwalter in einer Bank hält sich nicht an Verträge! Er verspielt beim Kasino-Banking zwei Drittel des ihm anvertrauten Vermögens. - Eine absolute Sauerei!

Der Bankkunde versucht mit der Geschäftsleitung eine Entschädigung auszuhandeln. Diese verweigert sich! - Erschreckend, ungerecht und himmelschreiend!

Der Geschädigte versucht in einem Zivilprozess zu seinem Recht zu kommen. Der Prozess schleppt sich hin, die Rechtsvertreter der Bank ergreifen jedes Mittel, um den Geschädigten zu zermürben, damit es zu keinem eigentlichen Prozess kommen kann! Sind das die Grauzonen, welche unsere Gesetze erlauben? Müssen wir damit leben? Das kann doch nicht sein! Das darf man nicht akzeptieren!

In seiner Verärgerung schafft es der Geschädigte doch noch die Geschäftsleitung persönlich zu kontaktieren. Die wird ihm gesagt haben - alles nur über die Gerichte! Jetzt droht der Geschädigte mit einem Aktionsplan «David gegen Goliath», hofft so auf ein Einlenken. Die Bank verklagt ihn darauf wegen Nötigung! Der Bezirksrichter hat Verständnis und spricht den betrogenen Bankkunden frei.

Die Bank lässt die Klage vom Obergericht Zürich revidieren. Dieses sieht die Sache genau so wie die Bankvertreter, verurteilt den geschädigten Bankkunden und brummt ihm die Verfahrenskosten und die Anwaltskosten der Bank auf! - Das Zürcher Obergericht als hilfreiche Unterstützer der Betrüger in der Bank! Himmelschreiend - was für moralische Werte haben diese Leute, die sich als Richter wählen lassen! Darf es sein, das in unserem «Rechtsstaat» Banken und deren Rechtsverdreher immer Recht bekommen, auch wenn sie klar Abmachungen und Verträge verletzen? Ist unser Rechtssystem dermassen verunstaltet? Wieso haben die Gerichte und Untersuchungsbehörden Zeit, wegen Nötigung Prozesse zu machen? - und wieso können sie gleichzeitig Untersuchungen wegen Veruntreuung versanden lassen? - oder gar mit nicht nachvollziehbaren Begründungen einstellen?

Darf es sein, dass Mitarbeiter von ausländischen Banken ihr Fehlverhalten mit unzähligen Rechtsmitteln kaschieren können - und sind die noch so juristisch fragwürdig - damit sie keine Verluste an die Konzernzentrale melden müssen? Es fallen hohe Kosten für Rechtsanwälte an, niemand in der Zentrale schaut die Sache genau an, die Akten sind ja in einer fremden Sprache, man verlässt sich auf die Falschaussagen der fehlbaren Mitarbeiter. Die Schweizer Justiz wird mit unzähligem «Rechsanwaltsfutter» blockiert, das Recht auf später verschoben. Wenn es dann doch noch zu einem Urteil kommt, sind weder die verantwortlichen Vorgesetzten, noch die fehlbaren Mitarbeiter bei der Bank angestellt. Niemand ist am Schluss verantwortlich! Oder sogar, die Geschädigten geben auf oder versterben bevor sie Recht bekommen! Kann sich der Bankenplatz Schweiz so was leisten? Wie lange noch?

Wieso stellt sich der Justizdirektor des Kantons auf die Seite von Betrügern in Banken? Jedenfalls bekommt man diesen Eindruck, oder hat er schlichtweg sein Departement nicht im Griff? Lässt er sich und mit ihm die ganze Justiz des Kantons von den Rechtsvertretern der Betrugsbanken einseifen? Unglaubliches findet man hier >>

Das Erschreckende ist - dies ist kein Einzelfall, es ist nur das was bis jetzt an die Oberfläche gekommen ist! Im juristischen Sumpf hat es mit Sicherheit noch viele Leichen, die früher oder später ans Tageslicht kommen werden!

Meine Meinung dazu >>


Die Verluderung der Schweizer Justiz >>

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