Die Begründungen der Einstellungsverfügungen

Wem das Land in Karvostassi gehört ist dem Esel gleich. Auch Iris Matzinger findet, das spielt keine Rolle …

Mit den nachfolgenden Begründungen wurden die Untersuchungen betreffend Kreditschädigung, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsführung gegen Anton Blatter und unbekannte Organe der GiroCredit Bank (Schweiz) von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Ausüge aus der Verfügung der Bezirksanwältin Iris Matzinger vom 4. August 1999:

 

Kreditschädigung

In seiner Strafanzeige vom 7. November 1994 machte Thomas Westermeier zusammengefasst folgendes geltend. Er sei Hypothekarschuldner bei der Zürcher Kantonalbank (ZKB); für das Darlehen hafteten zwei Inhaberschuldbriefe auf eine Liegenschaft im Emmental, welche Eigentum der Erbengemeinschaft Westermeier/Westermeier-Pilgram sei. Nachdem er nicht mehr habe bezahlen können, habe die ZKB Sicherheiten zur Abdeckung der ausstehenden Zinszahlungen gefordert. Im Einverständnis mit der Tarapaca habe er einen Teil der Forderung aus der Unterbeteiligung am Iniochos-Kredit an die ZKB abgetreten. Die GiroCredit habe dann aber am 11. August 1994 diese Abtretung an ihn verweigert, die Unterbeteiligung könne ohne die Einwilligung der Bank nicht abgetreten werden. Zudem habe Anton Blatter der ZKB am 18. Oktober 1994 mitgeteilt, dass es keinesfalls feststehe, ob sich überhaupt jemals noch ein Teil des Kredits zurückholen lasse. Die Forderung sei deshalb derzeit objektiv als nahezu wertlos zu betrachten. Aufgrund dieses Schreibens habe die ZKB den Kredit gekündigt und ihn aufgefordert, den Kredit zurückzuzahlen.

Der Anzeigeerstatter ist der Meinung, dass die unwahre Äusserung über die Werthaltigkeit der Forderung seinen Ruf betreffend Zahlungsfähigkeit und -willigkeit geschadet und Anton Blatter sich daher der Kreditschädigung schuldig gemacht habe.

Da auf den 1.1.1995 das neue Vermögensstrafrecht eingeführt wurde, welches Kreditschädigung nach dem alten Strafgesetzbuch Art 160a eliminierte, wurde dieser Anklagepunkt eingestellt.


Kommentar

Thomas Westermeier belehnt seine Liegenschaft, um die Prozesse gegen die Bank führen zu können. Er hofft dass die Gerichte sein Treugut bei der Bank beschlagnahmen. Die Behörden lassen sich jedoch Zeit. Die Bank argumentiert auch, bei seiner Kredittranche handle sich nicht um Treugut. Schussendlich erreicht die Bank, dass in einem mehrstufigen Verfahren die Gerichte feststellen, es handle sich beim Vertragsverhältnis um eine Einfache Gesellschaft, welche noch nicht liquidiert sei.

Thomas Westermeier kann in der Folge die Hypothek nicht mehr bedienen. Als Sicherheit möchte er einen Teil seiner Forderungen bei der GiroCredit Zürich an die ZKB abtreten. Die GiroCredit Bank verweigert ihm eine solche Abtretung.

Um Nachzudoppeln erklärte Anton Blatter auf Anfrage gegenüber der ZKB, es stehe überhaupt nicht fest, ob je noch ein Teil des Kredits zurückzuholen sei. Das ist schlicht eine Falschbehauptung/Lüge, hat doch die Bank in ihren Eingaben an die Untersuchungsbehörden erklärt, das Karvostassi-Grundstück habe einen Wert von mehr als 6 Mio. Franken.

Bezirksanwältin Iris Matzinger erkennt oder will die Widersprüche in der Argumentation von Anton Blatter nicht sehen. Weiter unten stellt sie das Verfahren ein, mit genau demselben Schachverhalt, den 6 Mio. Franken und argumentiert in umgekehrter Weise, Thomas Westermeier sei nicht geschädigt worden.

Anton Blatter kolportiert diese Lüge / Falschaussage im Oktober 1994, Thomas Westermeier die Anzeige im November 1994. Seit den 1. Januar 1995 gab es diesen Straftatbestand nicht mehr. Nach geltender Praxis werden von Staates wegen keine zurückliegenden Straftaten verfolgt, die nach neuem Recht keine mehr sind, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Tat noch strafbar waren. Diese Einstellung erfolgte also korrekt. Die ganzen Feststellungen zeigen aber die dürftige oder gar betrügerische Argumentation von Rechtsanwalt Anton Blatter und die unglaublich naive oder gar begünstigende Sichtweise der Bezirksanwältin Iris Matzinger.


 

Ungetreue Geschäftsbesorgung

Bezirksanwältin Iris Matzinger argumentiert vor allem damit, dass ungetreue Geschäftsbesorgung einen Schaden für den Kläger bedinge. Dies verneint sie. Die Bankenvertreter hätten alles unternommen, um die Sicherheiten zu verwerten. Beispielsweise folgendes Argument:

Indem die GiroCredit für die sofortige Ersteigerung der Liegenschaft sorgte, wendete sie die Gefahr ab, dass der griechische Staat das Grundstück übernahm und handelte im eigenen aber auch im Interesse der Tarapaca. Es existieren Schätzungen, wonach das Karavostassi-Grundstück einen deutlich höheren Wert als US$ 2,6 Mio. aufweist. Auch Thomas Westermeier geht von einem Verkehrswert von mind. GRD 1,2 Mia aus, was 1994 gut Fr. 6 Mio. entsprach. Unter diesem Gesichtspunkt ist es offensichtlich, dass bezüglich der Ersteigerung des Grundstücks durch die Tochtergesellschaft Harkin keine Schädigung der Gläubigeransprüche eingetreten ist.


Kommentar

Die Bezirksanwältin Iris Matzinger überseht in ihrer Argumentation, dass das Grundstück nach dem Verkauf und der Ersteigerung nicht im Besitze der GiroCredit Bank Zürich ist. Die Harkin ist eine Tochtergesellschaft der GrioCredit Bank Wien, oder nach späterer Aktenlage der Cumbatera welche zur Metro-Gruppe gehörte. Die GiroCredit Bank Zürich hat also keine Verfügungsgewalt über die Verwertung des beträchtlichen Vermögenswertes. Dazu wäre in jedem Fall die schriftliche Einwilligung von Thomas Westermeier / Tarapaca notwendig gewesen. Die Bankenvertreter argumentieren, in einem Treuhandverhältnis brauche es das nicht. Doch wenn Thomas Westermeier von seinem Anteil etwas an einen Dritten weitergeben will, verwehren sie ihm das mit der Begründung, dazu benötige es das Einverständnis beider Seiten. Wenn das keine Schlechterstellung ist! Je nach Aktenlage und den Untersuchungen muss die Vermögensabtretung nach Wien als Unterschlagung oder als Betrug angesehen werden! Ist das nun eine Verweigerung des rechtlichen Gehörs der Tarapaca / Thomas Westermeier oder gar eine Begünstigung der Bank durch die Justizorgane?


 

Veruntreuung

Thomas Westermeier ist weiter der Auffassung, das Nichtweiterleiten des Erlöses aus dem Verkauf von Sicherheiten stelle eine Veruntreuung dar. Konkret geht es dabei um den Erlös aus dem Verkauf des hälftigen Stockwerkeigentums in Piräus und aus dem Verkauf der Halkis-Aktien.

Nach dem Zuger Agreement war der Betrag zweckgebunden. Er musste zur verkaufsmässigen Aufbereitung des Grundstücks verwendet werden. Unter diesen Umständen hat die Bemerkung Waldmeiers in seinem Bericht keine Gültigkeit mehr, wonach sich bezüglich der Auflösung des Escrow-Kontos der Verdacht einer strafbaren Handlung ergebe. Gemäss seinen Aussagen bestand dieser Verdacht nur deshalb, weil im Zeitpunkt seiner Abklärungen bei der Rabobank keine entsprechenden Belege vorgelegt werden konnten.

Es steht somit fest, dass die Verteilung des Erlöses aus dem Verkauf der Halkis-Aktien gemäss der Vereinbarung vom 23. Juni 1994 erfolgt ist.

Thomas Westermeier ist der Meinung, dass er anteilsmässig an diesem Verkaufserlös hätte partizipieren sollen, das heisst dass ihm davon ca. 14% hätte ausbezahlt werden sollen. Dies, weil der Vertrag, gemäss welchem die Tarapaca erst aus den der letzten vom Darlehensnehmer getätigten Ratenzahlungen ausbezahlt wird, nicht mehr gelte. Diese Regelung sei nur für den Fall vorgesehen, dass der Kredit ordnungsgemäss bedient wird.

Anton Blatter teilte dem damaligen Vertreter Westermeiers bereits am 10. Juli mit, dass es aus seiner Sicht nicht zutreffe, dass sich Ziffer 5 des Unterbeteiligungsvertrages nur auf eine fristgerechte und vertragskonforme Erfüllung der Schuldnerpflichten beziehe. Vielmehr gilt es, Ziff. 5 auf die zufolge der Umstrukturierung des Darlehens veränderten Verhältnisse sinngemäss anzuwenden. Überdies sieht der Vergleich von 18. Juli 1988 vor, dass zwischen den Parteien erst nach der Erfüllung des Vergleichs abgerechnet wir. Diese Bestimmung überträgt sich auf die Unterbeteiligung der Tarapaca.»

Es ist offensichtlich, dass es sich um eine rein zivilrechtliche Angelegenheit handelt. Aus der Tatsache, das die Tarapaca ihren rund 14%-igen Anteil aus dem Verkaufserlös noch nicht erhielt, kann daher keine vorsätzliche Veruntreuung abgeleitet werden, weshalb die Untersuchung auch in diesem Punkt einzustellen ist.

Gleich argumentierend stellt die Bezirksanwältin auch den Vorwurf der Veruntreuung durch den Verkauf der Sicherheiten von der GiroCredit Bank Zürich an die GiroCredit Bank Wien. Sie sieht hier ebenfalls eher einen zivilrechtlichen Streitpunkt, als einen strafrechtlichen.


Kommentar

Dem «Zuger Agreement» und auch dem späteren «Berner Agreement» hat Thomas Westermeier nie zugestimmt. Alles was dort abgemacht wurde, ist ohne sein Einverständnis geschehen und entspricht nicht dem ursprünglichen Zweck der Einfachen Gesellschaft. Aus seiner Sicht ist das klar eine Veruntreuung. Alle Erlöse aus der Verwertung hätten auf ein Escrow-Konto verbucht werden sollen, an dem die Tarapaca 14,615 % Anteil gehabt hätte. Und gemeinsam hätte man sich einigen müssen, welche weiteren Schritte man macht und dazu mit gemeinsamem Beschluss die Mittel aus dem Escrow-Konto freigeben können. Doch das ist nicht geschehen. Verschlampt, vergessen, unwissende oder unfähige Bankmitarbeiter? mit Absicht oder gar Arglist? Schwierig zu beweisen, daher verweist die Bezirksanwältin auf das Privatrecht und verneint einen Straftatbestand. Ist die nun zu faul, zu bequem um genau zu untersuchen oder begünstigt sie damit die Bank? Fragen die man stellen muss!


 

Urkundenfälschung, Erschleichung einer falschen Beurkundung

Thomas Westermeier macht in verschieden Eingaben geltend, die Unterbeteiligung der Tarapaca sei vor der Fusion der GiroCredit mit der Rabobank ohne Auftrag ausgebucht und mit Valuta 1.1.1997 wieder eingebucht worden. Zudem habe die GiroCedit ihre Forderungen gegenüber der Iniochos vor der Übernahme der durch die Rabobank an die GiroCredit Wien übertragen.

Gemäss Bericht von Albert Waldmeier lässt sich aufgrund seiner Ermittlungen aus objektiver Sicht der Nachweis nicht erbringen, dass die verantwortlichen Organe der GiroCredit Zürich den Iniochos-Kredit samt der Unterbeteiligung der Tarapaca vorsätzlich ausbuchten. Er wies darauf hin, dass im Zusammenhang mit der bevorstehenden Fusion mit der Rabobank noch weitere Geschäfte in der Buchhaltung der GiroCredit ausgebucht und an die Muttergesellschaft in Wien übertragen worden waren.

Auf entsprechende Anfrage durch die Bezirksanwaltschaft Hinwil teilte die bankengesetzliche Kontrollstelle der Rabobank, ATAG Ernst & Young mit, dass sie die Buchungs- und Bilanzierungsvorgänge bei der Rabobank im Jahre 1997 als korrekt erachte. Die von der Bezirksanwaltschaft Hinwil getätigten Abklärungen haben somit ergeben, dass im Zusammenhang mit der Aus- und Einbuchung des Iniochos-Kredits und er Unterbeteiligung der Tarapaca oder der Fusionsbilanz keinerlei strafbaren Handlungen nachgewiesen werden können. Das Verfahren ist aus diesem Grund auch hinsichtlich des Vorwurfs der Urkundenfälschung respektive der Erschleichung einer falschen Beurkundung einzustellen.


Kommentar

Wahrscheinlich bei der Fusion, oder war es ein Verkauf, der GiroCredit Bank Zürich an die Rabobank wird das Konto der Tarapaca und sogar die Stammnummer (!) gelöscht. Wieso nicht in die neue Rabobank Zürich übertragen? Wieso wurde Thomas Westermeier nicht orientiert? Das kann nur Absicht gewesen sein! Auch wenn die ATAG Ernst & Young in ihrem Bericht einen Persilschein ausstellt, es sei alles korrekt verbucht worden. Wenn die Revisoren der ATAG Ernst & Young bei der Fusion Treuhandbeziehungen korrekt ausserhalb der Bilanz akzeptieren, ist das richtig. Doch es handelt sich bei dem fraglichen Rechtsverhältnis um eine Einfache Gesellschaft. Die Verbuchungen aber fingieren unter dem Treuhandgut! Wenn das keine Urkundenfälschung seitens der Bankorgane ist! Es fragt sich auch, ob die ATAG Ernst & Young schon lange vor der «Fusion» bei ihren gesetzlichen Revisionen auf die Ungereimtheiten hätte stossen müssen, einmal Treugut, das andere mal Einfache Gesellschaft. Oder wurde aus Gefälligkeit eine falsche Beurkundung ausgestellt? Der alleinige Blick auf die Fusionsbilanz bringt keine Klarheit in der Sachlage. Doch die Bezirksanwältin konnte oder wollte den Sachverhalt nicht näher prüfen! Eine gar naive Argumentation, vor allem Angesichts des internen Memos, wo Mitarbeiter angewiesen werden, die Ausbuchung und die Löschung der Stammnummer dem Kunden keinesfalls mitzuteilen.


 

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Schussbemerkungen

Grosse Vermögenswerte legt man normalerweise nicht auf einem Sparkonto einer Bank an. Die USD 380'000, immerhin 1983 beim damaligen Kurs von 2.27 rund Fr. 860'000.– sind in einer Kredittranche besser angelegt.

Aus den bisher bekannten Akten finanzierte Marcos Kessioeglou wahrscheinlich mit den 2,6 Mio. Dollars den Umbau eines Frachters in einen Zementtransporter, welcher den dringend benötigten Zement für den Wiederaufbau des Libanons lieferte. Die geologischen Verhältnisse im Libanon erlauben keine Zementproduktion vor Ort. Also ein aussichtsreiches und gewinnträchtiges Geschäft. Der Kredit wurde auf Garantien gesprochen. Zur der Zeit hatte Griechenland massive Zahlungsbilanzschwierigkeiten und eine grosse Kapitalnot. Daher suchte er im Ausland nach dem nötigen Kapital und war bereit einen hohen Zins zu zahlen, 2,25% über Libor. Doch mit neuen Devisenbestimmungen in Griechenland, die nicht vorhersehbar waren, war es ihm, respektive seiner Iniochos Shipping Compagny nicht möglich, den Kredit zu bedienen.

Alle Beteiligten wussten, der Kredit hat ein grösseres Risiko, verspricht aber auch grössere Gewinnchancen, als mit einem Kredit an einen Schuldner in der Schweiz. Dazu kommt das Währungsrisiko, welches auch von Vorteil sein kann. Als der Kredit nicht bedient wurde, versuchten die Bankvertreter die Sicherheiten zu verwerten. Über die Vorgehensweise hätte man sich mit der Teilhaberin am Kredit, der Tarapaca von Thomas Westermeier einigen müssen. Dieser war aber nicht einverstanden und entzog der GrioCredit Bank (Schweiz) sämtliche Vollmachten. Doch die Bankenvertreter machten das, was für sie opportun war – oder nach grossem Gewinn aussah. Die Erlöse verbuchten sie nicht auf ein Escrow-Konto, wo die Erlöse mit Zinsen Erträge eingebracht hätten, sondern irgendwo auf eigene Konten. Sie wussten, Thomas Westermeier sitzt am kürzeren Hebel …

Ist das nun Veruntreuung oder Betrug? Jedenfalls ist es in keiner Weise banküblich – eher kriminell. Dieser Schluss liegt insbesondere nahe, wenn man den Fall Moritz Schriber oder den Drei-Länder-Fonds betrachtet, die Finanzinstitute betreffen, welche in der Rabobank Schweiz oder deren Tochtergesellschaften aufgegangen sind. Heutige Rechtsnachfolgerin: Bank Sarasin.

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Hintergründe des Falls Tarapaca gegen die GiroCredit (Schweiz) und deren
Rechtsnachfolgern >> (heute Bank Sarasin)

Bericht über Thomas Westermeier «Allein gegen die Grossbank» im Cash >>

Anerkennung der Ansprüche: Das Urteil des Obergerichts >>

Systematische Behinderung der Justiz >> durch die Vertreter der GiroCredit Bank (Schweiz)

Strafanzeige der Tarapaca infolge neuer Beweismittel gegen die Bank >>

Die Prozessflut Tarapaca gegen die GiroCredit Bank: Mögliche Gründe >>

Das nicht sehen wollen, nichts sagen wollen, nichts hören wollen der Justizorgane: Mögliche Gründe >>

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