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Die Begründungen der
Einstellungsverfügungen
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Wem das Land in Karvostassi
gehört ist dem Esel gleich. Auch Iris
Matzinger findet, das spielt keine Rolle
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Mit den nachfolgenden Begründungen wurden die
Untersuchungen betreffend Kreditschädigung,
Veruntreuung, ungetreue Geschäftsführung
gegen Anton Blatter und unbekannte Organe der
GiroCredit Bank (Schweiz) von der
Staatsanwaltschaft eingestellt. Ausüge aus der
Verfügung der Bezirksanwältin Iris
Matzinger vom 4. August 1999:
Kreditschädigung
In seiner Strafanzeige vom 7. November 1994
machte Thomas Westermeier zusammengefasst folgendes
geltend. Er sei Hypothekarschuldner bei der
Zürcher Kantonalbank (ZKB); für das
Darlehen hafteten zwei Inhaberschuldbriefe auf eine
Liegenschaft im Emmental, welche Eigentum der
Erbengemeinschaft Westermeier/Westermeier-Pilgram
sei. Nachdem er nicht mehr habe bezahlen
können, habe die ZKB Sicherheiten zur
Abdeckung der ausstehenden Zinszahlungen gefordert.
Im Einverständnis mit der Tarapaca habe er
einen Teil der Forderung aus der Unterbeteiligung
am Iniochos-Kredit an die ZKB abgetreten. Die
GiroCredit habe dann aber am 11. August 1994 diese
Abtretung an ihn verweigert, die Unterbeteiligung
könne ohne die Einwilligung der Bank nicht
abgetreten werden. Zudem habe Anton Blatter der ZKB
am 18. Oktober 1994 mitgeteilt, dass es keinesfalls
feststehe, ob sich überhaupt jemals noch ein
Teil des Kredits zurückholen lasse. Die
Forderung sei deshalb derzeit objektiv als nahezu
wertlos zu betrachten. Aufgrund dieses Schreibens
habe die ZKB den Kredit gekündigt und ihn
aufgefordert, den Kredit zurückzuzahlen.
Der Anzeigeerstatter ist der Meinung, dass die
unwahre Äusserung über die Werthaltigkeit
der Forderung seinen Ruf betreffend
Zahlungsfähigkeit und -willigkeit geschadet
und Anton Blatter sich daher der
Kreditschädigung schuldig gemacht habe.
Da auf den 1.1.1995 das neue
Vermögensstrafrecht eingeführt wurde,
welches Kreditschädigung nach dem alten
Strafgesetzbuch Art 160a eliminierte, wurde dieser
Anklagepunkt eingestellt.
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Kommentar
Thomas Westermeier belehnt
seine Liegenschaft, um die Prozesse gegen die Bank
führen zu können. Er hofft dass die
Gerichte sein Treugut bei der Bank beschlagnahmen.
Die Behörden lassen sich jedoch Zeit. Die Bank
argumentiert auch, bei seiner Kredittranche handle
sich nicht um Treugut. Schussendlich erreicht die
Bank, dass in einem mehrstufigen Verfahren die
Gerichte feststellen, es handle sich beim
Vertragsverhältnis um eine Einfache
Gesellschaft, welche noch nicht liquidiert
sei.
Thomas Westermeier kann in
der Folge die Hypothek nicht mehr bedienen. Als
Sicherheit möchte er einen Teil seiner
Forderungen bei der GiroCredit Zürich an die
ZKB abtreten. Die GiroCredit Bank verweigert ihm
eine solche Abtretung.
Um Nachzudoppeln
erklärte Anton Blatter auf Anfrage
gegenüber der ZKB, es stehe überhaupt
nicht fest, ob je noch ein Teil des Kredits
zurückzuholen sei. Das ist schlicht eine
Falschbehauptung/Lüge, hat doch die Bank in
ihren Eingaben an die Untersuchungsbehörden
erklärt, das Karvostassi-Grundstück
habe einen Wert von mehr als 6 Mio. Franken.
Bezirksanwältin Iris
Matzinger erkennt oder will die Widersprüche
in der Argumentation von Anton Blatter nicht sehen.
Weiter unten stellt sie das Verfahren ein, mit
genau demselben Schachverhalt, den 6 Mio. Franken
und argumentiert in umgekehrter Weise, Thomas
Westermeier sei nicht geschädigt
worden.
Anton Blatter kolportiert
diese Lüge / Falschaussage im Oktober 1994,
Thomas Westermeier die Anzeige im November 1994.
Seit den 1. Januar 1995 gab es diesen
Straftatbestand nicht mehr. Nach geltender Praxis
werden von Staates wegen keine zurückliegenden
Straftaten verfolgt, die nach neuem Recht keine
mehr sind, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Tat noch
strafbar waren. Diese Einstellung erfolgte also
korrekt. Die ganzen Feststellungen zeigen aber die
dürftige oder gar betrügerische
Argumentation von Rechtsanwalt Anton Blatter und
die unglaublich naive oder gar begünstigende
Sichtweise der Bezirksanwältin Iris
Matzinger.
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Ungetreue
Geschäftsbesorgung
Bezirksanwältin Iris Matzinger argumentiert
vor allem damit, dass ungetreue
Geschäftsbesorgung einen Schaden für den
Kläger bedinge. Dies verneint sie. Die
Bankenvertreter hätten alles unternommen, um
die Sicherheiten zu verwerten. Beispielsweise
folgendes Argument:
Indem die GiroCredit für die sofortige
Ersteigerung der Liegenschaft sorgte, wendete sie
die Gefahr ab, dass der griechische Staat das
Grundstück übernahm und handelte im
eigenen aber auch im Interesse der Tarapaca. Es
existieren Schätzungen, wonach das
Karavostassi-Grundstück einen deutlich
höheren Wert als US$ 2,6 Mio. aufweist. Auch
Thomas Westermeier geht von einem Verkehrswert von
mind. GRD 1,2 Mia aus, was 1994 gut Fr. 6 Mio.
entsprach. Unter diesem Gesichtspunkt ist es
offensichtlich, dass bezüglich der
Ersteigerung des Grundstücks durch die
Tochtergesellschaft Harkin keine Schädigung
der Gläubigeransprüche eingetreten
ist.
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Kommentar
Die Bezirksanwältin
Iris Matzinger überseht in ihrer
Argumentation, dass das Grundstück nach dem
Verkauf und der Ersteigerung nicht im Besitze der
GiroCredit Bank Zürich ist. Die Harkin ist
eine Tochtergesellschaft der GrioCredit Bank Wien,
oder nach späterer Aktenlage der
Cumbatera
welche zur Metro-Gruppe
gehörte. Die GiroCredit Bank Zürich hat
also keine Verfügungsgewalt über die
Verwertung des beträchtlichen
Vermögenswertes. Dazu wäre in jedem Fall
die schriftliche Einwilligung von Thomas
Westermeier / Tarapaca notwendig gewesen. Die
Bankenvertreter argumentieren, in einem
Treuhandverhältnis brauche es das nicht. Doch
wenn Thomas Westermeier von seinem Anteil etwas an
einen Dritten weitergeben will, verwehren sie ihm
das mit der Begründung, dazu benötige es
das Einverständnis beider Seiten. Wenn das
keine Schlechterstellung ist! Je nach Aktenlage und
den Untersuchungen muss die Vermögensabtretung
nach Wien als Unterschlagung oder als Betrug
angesehen werden! Ist das nun eine Verweigerung des
rechtlichen Gehörs der Tarapaca / Thomas
Westermeier oder gar eine Begünstigung der
Bank durch die Justizorgane?
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Veruntreuung
Thomas Westermeier ist weiter der Auffassung,
das Nichtweiterleiten des Erlöses aus dem
Verkauf von Sicherheiten stelle eine Veruntreuung
dar. Konkret geht es dabei um den Erlös aus
dem Verkauf des hälftigen Stockwerkeigentums
in Piräus und aus dem Verkauf der
Halkis-Aktien.
Nach dem Zuger Agreement war der Betrag
zweckgebunden. Er musste zur verkaufsmässigen
Aufbereitung des Grundstücks verwendet werden.
Unter diesen Umständen hat die Bemerkung
Waldmeiers in seinem Bericht keine Gültigkeit
mehr, wonach sich bezüglich der Auflösung
des Escrow-Kontos der Verdacht einer strafbaren
Handlung ergebe. Gemäss seinen Aussagen
bestand dieser Verdacht nur deshalb, weil im
Zeitpunkt seiner Abklärungen bei der Rabobank
keine entsprechenden Belege vorgelegt werden
konnten.
Es steht somit fest, dass die Verteilung des
Erlöses aus dem Verkauf der Halkis-Aktien
gemäss der Vereinbarung vom 23. Juni 1994
erfolgt ist.
Thomas Westermeier ist der Meinung, dass er
anteilsmässig an diesem Verkaufserlös
hätte partizipieren sollen, das heisst dass
ihm davon ca. 14% hätte ausbezahlt werden
sollen. Dies, weil der Vertrag, gemäss welchem
die Tarapaca erst aus den der letzten vom
Darlehensnehmer getätigten Ratenzahlungen
ausbezahlt wird, nicht mehr gelte. Diese Regelung
sei nur für den Fall vorgesehen, dass der
Kredit ordnungsgemäss bedient wird.
Anton Blatter teilte dem damaligen Vertreter
Westermeiers bereits am 10. Juli mit, dass es aus
seiner Sicht nicht zutreffe, dass sich Ziffer 5 des
Unterbeteiligungsvertrages nur auf eine
fristgerechte und vertragskonforme Erfüllung
der Schuldnerpflichten beziehe. Vielmehr gilt es,
Ziff. 5 auf die zufolge der Umstrukturierung des
Darlehens veränderten Verhältnisse
sinngemäss anzuwenden. Überdies sieht der
Vergleich von 18. Juli 1988 vor, dass zwischen den
Parteien erst nach der Erfüllung des
Vergleichs abgerechnet wir. Diese Bestimmung
überträgt sich auf die Unterbeteiligung
der Tarapaca.»
Es ist offensichtlich, dass es sich um eine rein
zivilrechtliche Angelegenheit handelt. Aus der
Tatsache, das die Tarapaca ihren rund 14%-igen
Anteil aus dem Verkaufserlös noch nicht
erhielt, kann daher keine vorsätzliche
Veruntreuung abgeleitet werden, weshalb die
Untersuchung auch in diesem Punkt einzustellen
ist.
Gleich argumentierend stellt die
Bezirksanwältin auch den Vorwurf der
Veruntreuung durch den Verkauf der Sicherheiten von
der GiroCredit Bank Zürich an die GiroCredit
Bank Wien. Sie sieht hier ebenfalls eher einen
zivilrechtlichen Streitpunkt, als einen
strafrechtlichen.
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Kommentar
Dem «Zuger
Agreement» und auch dem späteren
«Berner Agreement» hat Thomas Westermeier
nie zugestimmt. Alles was dort abgemacht wurde, ist
ohne sein Einverständnis geschehen und
entspricht nicht dem ursprünglichen Zweck der
Einfachen Gesellschaft. Aus seiner Sicht ist das
klar eine Veruntreuung. Alle Erlöse aus der
Verwertung hätten auf ein Escrow-Konto
verbucht werden sollen, an dem die Tarapaca 14,615
% Anteil gehabt hätte. Und gemeinsam
hätte man sich einigen müssen, welche
weiteren Schritte man macht und dazu mit
gemeinsamem Beschluss die Mittel aus dem
Escrow-Konto freigeben können. Doch das ist
nicht geschehen. Verschlampt, vergessen, unwissende
oder unfähige Bankmitarbeiter? mit Absicht
oder gar Arglist? Schwierig zu beweisen, daher
verweist die Bezirksanwältin auf das
Privatrecht und verneint einen Straftatbestand. Ist
die nun zu faul, zu bequem um genau zu untersuchen
oder begünstigt sie damit die Bank? Fragen die
man stellen muss!
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Urkundenfälschung,
Erschleichung einer falschen Beurkundung
Thomas Westermeier macht in verschieden Eingaben
geltend, die Unterbeteiligung der Tarapaca sei vor
der Fusion der GiroCredit mit der Rabobank ohne
Auftrag ausgebucht und mit Valuta 1.1.1997 wieder
eingebucht worden. Zudem habe die GiroCedit ihre
Forderungen gegenüber der Iniochos vor der
Übernahme der durch die Rabobank an die
GiroCredit Wien übertragen.
Gemäss Bericht von Albert Waldmeier
lässt sich aufgrund seiner Ermittlungen aus
objektiver Sicht der Nachweis nicht erbringen, dass
die verantwortlichen Organe der GiroCredit
Zürich den Iniochos-Kredit samt der
Unterbeteiligung der Tarapaca vorsätzlich
ausbuchten. Er wies darauf hin, dass im
Zusammenhang mit der bevorstehenden Fusion mit der
Rabobank noch weitere Geschäfte in der
Buchhaltung der GiroCredit ausgebucht und an die
Muttergesellschaft in Wien übertragen worden
waren.
Auf entsprechende Anfrage durch die
Bezirksanwaltschaft Hinwil teilte die
bankengesetzliche Kontrollstelle der Rabobank, ATAG
Ernst & Young mit, dass sie die Buchungs- und
Bilanzierungsvorgänge bei der Rabobank im
Jahre 1997 als korrekt erachte. Die von der
Bezirksanwaltschaft Hinwil getätigten
Abklärungen haben somit ergeben, dass im
Zusammenhang mit der Aus- und Einbuchung des
Iniochos-Kredits und er Unterbeteiligung der
Tarapaca oder der Fusionsbilanz keinerlei
strafbaren Handlungen nachgewiesen werden
können. Das Verfahren ist aus diesem Grund
auch hinsichtlich des Vorwurfs der
Urkundenfälschung respektive der Erschleichung
einer falschen Beurkundung einzustellen.
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Kommentar
Wahrscheinlich bei der
Fusion, oder war es ein Verkauf, der GiroCredit
Bank Zürich an die Rabobank wird das Konto der
Tarapaca und sogar die Stammnummer (!)
gelöscht. Wieso nicht in die neue Rabobank
Zürich übertragen? Wieso wurde Thomas
Westermeier nicht orientiert? Das kann nur Absicht
gewesen sein! Auch wenn die ATAG Ernst & Young
in ihrem Bericht einen Persilschein ausstellt, es
sei alles korrekt verbucht worden. Wenn die
Revisoren der ATAG Ernst & Young bei der Fusion
Treuhandbeziehungen korrekt ausserhalb der Bilanz
akzeptieren, ist das richtig. Doch es handelt sich
bei dem fraglichen Rechtsverhältnis um eine
Einfache Gesellschaft. Die Verbuchungen aber
fingieren unter dem Treuhandgut! Wenn das keine
Urkundenfälschung seitens der Bankorgane ist!
Es fragt sich auch, ob die ATAG Ernst & Young
schon lange vor der «Fusion» bei ihren
gesetzlichen Revisionen auf die Ungereimtheiten
hätte stossen müssen, einmal Treugut, das
andere mal Einfache Gesellschaft. Oder wurde aus
Gefälligkeit eine falsche Beurkundung
ausgestellt? Der alleinige Blick auf die
Fusionsbilanz bringt keine Klarheit in der
Sachlage. Doch die Bezirksanwältin konnte oder
wollte den Sachverhalt nicht näher
prüfen! Eine gar naive Argumentation, vor
allem Angesichts des internen Memos, wo Mitarbeiter
angewiesen werden, die Ausbuchung und die
Löschung der Stammnummer dem Kunden
keinesfalls mitzuteilen.
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Die Einstellungsverfügung als PDF
>>
Die Strafklage wegen Betrug nach neuen Erkenntnissen
>>
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Schussbemerkungen
Grosse Vermögenswerte
legt man normalerweise nicht auf einem Sparkonto
einer Bank an. Die USD 380'000, immerhin 1983 beim
damaligen Kurs von 2.27 rund Fr. 860'000.–
sind in einer Kredittranche besser angelegt.
Aus den bisher bekannten
Akten finanzierte Marcos Kessioeglou wahrscheinlich
mit den 2,6 Mio. Dollars den Umbau eines Frachters
in einen Zementtransporter, welcher den dringend
benötigten Zement für den Wiederaufbau
des Libanons lieferte. Die geologischen
Verhältnisse im Libanon erlauben keine
Zementproduktion vor Ort. Also ein aussichtsreiches
und gewinnträchtiges Geschäft. Der Kredit
wurde auf Garantien gesprochen. Zur der Zeit hatte
Griechenland massive Zahlungsbilanzschwierigkeiten
und eine grosse Kapitalnot. Daher suchte er im
Ausland nach dem nötigen Kapital und war
bereit einen hohen Zins zu zahlen, 2,25% über
Libor. Doch mit neuen Devisenbestimmungen in
Griechenland, die nicht vorhersehbar waren, war es
ihm, respektive seiner Iniochos Shipping Compagny
nicht möglich, den Kredit zu
bedienen.
Alle Beteiligten wussten,
der Kredit hat ein grösseres Risiko,
verspricht aber auch grössere Gewinnchancen,
als mit einem Kredit an einen Schuldner in der
Schweiz. Dazu kommt das Währungsrisiko,
welches auch von Vorteil sein kann. Als der Kredit
nicht bedient wurde, versuchten die Bankvertreter
die Sicherheiten zu verwerten. Über die
Vorgehensweise hätte man sich mit der
Teilhaberin am Kredit, der Tarapaca von Thomas
Westermeier einigen müssen. Dieser war aber
nicht einverstanden und entzog der GrioCredit Bank
(Schweiz) sämtliche Vollmachten. Doch die
Bankenvertreter machten das, was für sie
opportun war – oder nach grossem Gewinn
aussah. Die Erlöse verbuchten sie nicht auf
ein Escrow-Konto, wo die Erlöse mit Zinsen
Erträge eingebracht hätten, sondern
irgendwo auf eigene Konten. Sie wussten, Thomas
Westermeier sitzt am kürzeren Hebel
Ist das nun Veruntreuung
oder Betrug? Jedenfalls ist es in keiner Weise
banküblich – eher kriminell. Dieser
Schluss liegt insbesondere nahe, wenn man den Fall
Moritz
Schriber oder den
Drei-Länder-Fonds
betrachtet, die Finanzinstitute betreffen, welche
in der Rabobank Schweiz oder deren
Tochtergesellschaften aufgegangen sind. Heutige
Rechtsnachfolgerin: Bank
Sarasin.
Die
Einstellungsverfügung als PDF
>>.
Retour zum Sachverhalt der
Strafanzeige
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Hintergründe des Falls Tarapaca gegen die
GiroCredit (Schweiz) und deren
Rechtsnachfolgern
>> (heute Bank Sarasin)
Bericht über Thomas Westermeier
«Allein gegen die Grossbank» im Cash
>>
Anerkennung der Ansprüche: Das Urteil des
Obergerichts
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Systematische Behinderung der Justiz
>> durch die Vertreter der GiroCredit
Bank (Schweiz)
Strafanzeige der Tarapaca infolge neuer
Beweismittel gegen die Bank
>>
Die Prozessflut Tarapaca gegen die GiroCredit
Bank: Mögliche
Gründe >>
Das nicht sehen wollen, nichts sagen wollen,
nichts hören wollen der Justizorgane:
Mögliche
Gründe >>
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