Grosser Betrug bei der Bank Leumi kommt vor Gericht

Die Bank Leumi (Switzerland) in Zürich

Einer der grössten Betrugsfälle im Schweizer Bankenwesen kommt sechs Jahre nach dem Auffliegen vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat gegen Leumi Anklage erhoben.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat gegen einen ehemaligen Direktor der Bank Leumi und sechs weitere Personen Anklage erhoben. Hauptangeklagter ist der langjährige Leiter des Private Bankings der Zürcher Niederlassung der israelischen Bankgengruppe Leumi, bestätigte der zuständige Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel einen Bericht der «Sonntags-Zeitung». Die Anklage laute auf schwerwiegende Vermögensdelikte wie Betrug, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung, sagte Jean-Richard-dit-Bressel. Es handle sich um eine sehr umfangreiche Anklageschrift. 

Freude bei Leumi

Die Bank Leumi zeigte sich gemäss dem Bericht erfreut über die Klageerhebung. Sie hoffe damit auf ein Ende der Affäre, welche die Bank 117 Mio. und ihre Versicherung 87 Mio. Fr. gekostet habe. Bis auf zwei Fälle seien alle Schadenersatzklagen der Kunden erledigt, hiess es. Die Bank hatte Schadenersatzklage gegen ihren einstigen Direktor eingereicht. Die Affäre war 2001 aufgeflogen.

Die Anklage laute auf schwerwiegende Vermögensdelikte wie Betrug, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung. Zunächst war von einer Veruntreuung von Kundengeldern in Höhe von 22 Mio. Fr. die Rede. Ein Direktor und drei weitere Angestellte wurden wegen «unethischen Verhaltens» fristlos entlassen. 

Direktor in Untersuchungshaft

Der langjährige Direktor musste in Untersuchungshaft, ebenso wie zwei Verwaltungsräte der Vermögensverwalterin Allfinanz Zentrum, über die offenbar einige Deals abgewickelt wurden. Danach wurde die geschätzte Schadensumme auf 160 bis 300 Mio. Fr. erhöht.

Sonntag, 3. Dezember 2006 


Fall «Bank Leumi» nächste Woche vor Gericht

Über 150 Millionen Franken veruntreut

Ab kommendem Mittwoch wird am Bezirksgericht Zürich der Fall der Bank Leumi aufgerollt. Hauptangeklagter ist der 57-jährige Ernst Imfeld, der bis zu seiner Verhaftung Anfang 2001 bei der Schweizer Niederlassung der israelischen Bank gearbeitet hatte, zuletzt in der Position eines Direktors. Während der jahrelangen Untersuchung sammelten sich rund 900 Ordner Akten an. Daraus destillierte die kantonale Staatsanwaltschaft III unter der Leitung des abtretenden Christian Weber eine Anklageschrift von über 500 Seiten. Dem Hauptangeklagten Ernst Imfeld wird vorgeworfen, als Leiter der Division Private Banking über viele Jahre hinweg einen nicht mehr genau eruierbaren Betrag, mindestens aber 150 Millionen Franken, veruntreut zu haben. Das Geld stammte von rund 40 Kunden, deren Konten Imfeld für nichtautorisierte, hochspekulative Devisen- und Aktiengeschäfte missbraucht haben soll. Imfeld wird am Mittwoch von der auf Wirtschaftsdelikte spezialisierten 9. Abteilung zur Person und zur Sache befragt. Nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft folgt am Freitag jenes von Verteidiger Bernard Rambert. Neben Ernst Imfeld sind weitere fünf Personen ausserhalb der Bank Leumi angeklagt. Das Urteil ist laut Auskunft von Gerichtspräsident Sebastian Aeppli Ende Jahr zu erwarten.

Neue Zürcher Zeitung, 26. Juni 2008

 


Staatsanwalt fordert acht Jahre für einen Schaden von 229 Millionen Franken

Ehemaligem Leumi-Banker droht Gefängnis

Für Ernst Imfeld, langjähriges Kadermitglied der Bank Leumi, hat die Staatsanwaltschaft vor dem Bezirksgericht Zürich acht Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Imfeld soll während vieler Jahre Kundengelder verspekuliert, sich damit aber auch bereichert haben. 

Ob er damals nicht manchmal schlaflose Nächte gehabt habe, fragte Gerichtspräsident Sebastian Aeppli den Hauptangeklagten am Mittwochmorgen zum Auftakt der dreitägigen Hauptverhandlung am Bezirksgericht Zürich. Immerhin sei zum üblichen Stress, dem Börsenhändler ausgesetzt seien, ein immenser Aufwand hinzugekommen, eine Unzahl von unrechtmässigen Transaktionen zu vertuschen. Vermutlich etwas überrascht über so viel Mitgefühl, erzählte Ernst Imfeld freimütig von zwei Kreislaufkollapsen, die er in jener Zeit erlitten habe.

Gier und Geltungssucht

«Jene Zeit» begann Ende der 1980er Jahre und endete Anfang Januar 2001. Die Zürcher Staatsanwaltschaft III, die auf Wirtschaftsdelikte spezialisiert ist, wirft dem 57jährigen Imfeld vor, zuerst als Leiter des Private Banking und später als Direktor der Schweizer Niederlassung der Bank Leumi, die sich mehrheitlich im Besitz des Staates Israel befindet, die Konten von rund 40 wohlhabenden Kunden für nicht autorisierte Börsentransaktionen missbraucht zu haben. Die Schadensumme beläuft sich laut Anklageschrift auf mindestens 150 Mio. Fr. Weil ein Teil der Veruntreuungen strafrechtlich verjährt ist, kommt die Bank Leumi bei ihren eigenen Berechnungen so gar auf einen Schaden von 229 Mio. Fr. Jedenfalls steckten dahinter ein Übermass an Gier und Geltungssucht sowie eine ungeheure kriminelle Energie, befand der Staatsanwalt in seinem gestrigen Plädoyer und forderte für Ernst Imfeld eine Freiheitsstrafe von acht Jahren.

Den objektiven Tatbestand mochte Ernst Imfeld nicht bestreiten. Die ihm vorgeworfenen Transaktionen, schätzungsweise 20'000 an der Zahl, habe er tatsächlich vorgenommen. Was Imfeld aber, wie schon in der Strafuntersuchung vehement bestritt, ist die persönliche Bereicherung. Dafür habe er nun wirklich keinen Grund gehabt, sagte er bei der Befragung. Er habe damals sehr gut verdient, zudem hätten sowohl er wie seine Frau ein Millionenerbe gemacht. Die spekulativen Börsengeschäfte habe er einzig vor genommen, um entstandene Verluste auf den Konten der Kunden zu stopfen. Das Problem sei gewesen, dass ihm bloss 300 Mio. Fr. zur Verfügung gestanden hätten. Um im Devisenhandel, in dem er hauptsächlich tätig war, erfolgreich geschäften zu können, hätte er aber ein Mehrfaches an Kapital gebraucht. Deshalb habe er seinem Portfolio immer wieder einmal «etwas Sauerstoff» zugefügt, wie Imfeld die Geldtransfers nannte. Und natürlich, jedes Mal habe er die Hoffnung gehabt, mit dem ultimativen Trade alle Verluste wettzumachen. Das Rad habe sich gedreht und gedreht, hatte er dem General Manager der israelischen Mutterbank gesagt, als ihn dieser am 3. Januar 2001 in einem aufgezeichneten Telefongespräch mit den Vorwürfen konfrontierte.

Welche der Transaktionen zur persönlichen Bereicherung und welche als Versuch zum Ausgleich von Verlusten zu werten seien, könne aus der Flut von Zahlungen kaum mehr herausgefiltert werden, sagte der referierende Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel. Strafrechtlich mache es keinen Unterschied, beides sei als Veruntreuung und Betrug zu werten. Er schätzte den Betrag auf 12 Mio. Fr., den Ernst Imfeld, Sohn eines Innerschweizer Hoteliers, für sich oder für Drittpersonen abgezogen habe. Darunter sind auch 3,5 Mio. $ eines nachrichtenlosen Kontos, dessen Inhaber verschollen war. Neben einem auffallend teuren Fahrzeugpark, den sich Imfelds Freunde aneigneten, profitierten laut Anklageschrift auch verschiedene Frauen von Zuwendungen teilweise in Millionenhöhe.

Hohe Kommissionen erwirtschaftet

Neben Imfeld ist kein weiterer Mitarbeiter der Bank Leumi angeklagt. Aufhorchen lässt aber eine Passage in der Anklageschrift. Demnach hat die Bank mit den unautorisierten Transaktionen ihres Kadermitglieds, in Form von Kommissionen, einen «Betrag in zumindest dreistelliger Millionenhöhe erwirtschaftet». Imfeld machte bei der Befragung vor Gericht geltend, jeder einzelne Börsenauftrag habe von einer Zweitperson gut geheissen werden müssen. Er macht der Bank deshalb den Vorwurf, sie habe ihn in seinem Treiben nicht gestoppt. Ein anderes Bild zeichnete der Geschädigtenvertreter der Bank Leumi. Vom Schaden von insgesamt 229 Mio. Fr., der dem Geldinstitut entstand, seien durch die Versicherung bloss 83 Mio. Fr. gedeckt. Anteilmässig fordert die Bank vom Hauptangeklagten deshalb einen Schadenersatz in Höhe von 106 Mio. Fr. Mitangeklagt sind fünf Teilhaber eines externen Anlagefonds. Die Gerichtsverhandlung wird bis am Freitag fortgesetzt. das Urteil folgt Ende Jahr.

Neue Zürcher Zeitung, 3. Juli 2008

 


Kommentar

Mitarbeiter der Bank Leumi scheffelten in ihre eigenen Taschen. Mit Betrug, Veruntreuung und Urkundenfälschung. Ebenso auch Verwaltungsräte einer Tochtergesellschaft, die ja meist Angestellte der Mutterbank sind. Nach Aufdeckung des Falls hat sich die Geschäftsleitung des Konzerns entschieden, in dieser «unangenehmen Sache» mit den Untersuchungsbehörden zusammen zu arbeiten und sich mit den die geschädigten Kunden gütlich zu einigen. Vorbildlich - ein Beitrag zum sauberen Finanzplatz Schweiz.

Ein Verhalten, das man von anderen Banken auch erwarten darf, wenn ihre Mitarbeiter Betrug am Kunden verüben. Was aber, wenn der Verwaltungsrat einer Bank selbst in dubiose Geschäfte verwickelt ist? Der wird versuchen alle Klagen mit Gegenklagen vom Tisch zu schieben. Und die Kooperation mit den Gerichten auf das Minimum zu beschränken. Die Geschädigten beissen auf Granit. Die Untersuchungsbehörden kommen nicht weiter, sofern überhaupt auf eine Klage eingetreten werden kann. Formale Fehler in der Anklageschrift der Geschädigten werden zum Mittelpunkt der Prozesse. Diese stehen mit heruntergelassen Hosen und ohne Geld da. Sie werden als Querulanten verunglipmft. Als einzige Hoffnung beibt ihnen nur, dass die Gauner eines Tages über ihre eigenen Gruben stolpern.

Meine Meinung dazu >>

Inhaltsverzeichnis

Kontakt mit den Herausgebern

Seitenanfang

Home