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Die Bank Leumi
(Switzerland) in Zürich
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Einer der grössten Betrugsfälle im
Schweizer Bankenwesen kommt sechs Jahre nach dem
Auffliegen vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat
gegen Leumi Anklage erhoben.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat gegen
einen ehemaligen Direktor der Bank Leumi und sechs
weitere Personen Anklage erhoben. Hauptangeklagter
ist der langjährige Leiter des Private
Bankings der Zürcher Niederlassung der
israelischen Bankgengruppe Leumi, bestätigte
der zuständige Staatsanwalt Marc
Jean-Richard-dit-Bressel einen Bericht der
«Sonntags-Zeitung». Die Anklage laute auf
schwerwiegende Vermögensdelikte wie Betrug,
Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung und
Urkundenfälschung, sagte
Jean-Richard-dit-Bressel. Es handle sich um eine
sehr umfangreiche Anklageschrift.
Freude bei Leumi
Die Bank Leumi zeigte sich gemäss dem
Bericht erfreut über die Klageerhebung. Sie
hoffe damit auf ein Ende der Affäre, welche
die Bank 117 Mio. und ihre Versicherung 87 Mio. Fr.
gekostet habe. Bis auf zwei Fälle seien alle
Schadenersatzklagen der Kunden erledigt, hiess es.
Die Bank hatte Schadenersatzklage gegen ihren
einstigen Direktor eingereicht. Die Affäre war
2001 aufgeflogen.
Die Anklage laute auf schwerwiegende
Vermögensdelikte wie Betrug, Veruntreuung,
ungetreue Geschäftsbesorgung und
Urkundenfälschung. Zunächst war von einer
Veruntreuung von Kundengeldern in Höhe von 22
Mio. Fr. die Rede. Ein Direktor und drei weitere
Angestellte wurden wegen «unethischen
Verhaltens» fristlos entlassen.
Direktor in Untersuchungshaft
Der langjährige Direktor musste in
Untersuchungshaft, ebenso wie zwei
Verwaltungsräte der Vermögensverwalterin
Allfinanz Zentrum, über die offenbar einige
Deals abgewickelt wurden. Danach wurde die
geschätzte Schadensumme auf 160 bis 300 Mio.
Fr. erhöht.
Sonntag, 3. Dezember 2006
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Fall «Bank Leumi» nächste
Woche vor Gericht
Über 150 Millionen Franken
veruntreut
Ab kommendem Mittwoch wird am Bezirksgericht
Zürich der Fall der Bank Leumi aufgerollt.
Hauptangeklagter ist der 57-jährige Ernst
Imfeld, der bis zu seiner Verhaftung Anfang 2001
bei der Schweizer Niederlassung der israelischen
Bank gearbeitet hatte, zuletzt in der Position
eines Direktors. Während der jahrelangen
Untersuchung sammelten sich rund 900 Ordner Akten
an. Daraus destillierte die kantonale
Staatsanwaltschaft III unter der Leitung des
abtretenden Christian Weber eine Anklageschrift von
über 500 Seiten. Dem Hauptangeklagten Ernst
Imfeld wird vorgeworfen, als Leiter der Division
Private Banking über viele Jahre hinweg einen
nicht mehr genau eruierbaren Betrag, mindestens
aber 150 Millionen Franken, veruntreut zu haben.
Das Geld stammte von rund 40 Kunden, deren Konten
Imfeld für nichtautorisierte, hochspekulative
Devisen- und Aktiengeschäfte missbraucht haben
soll. Imfeld wird am Mittwoch von der auf
Wirtschaftsdelikte spezialisierten 9. Abteilung zur
Person und zur Sache befragt. Nach dem
Plädoyer der Staatsanwaltschaft folgt am
Freitag jenes von Verteidiger Bernard Rambert.
Neben Ernst Imfeld sind weitere fünf Personen
ausserhalb der Bank Leumi angeklagt. Das Urteil ist
laut Auskunft von Gerichtspräsident Sebastian
Aeppli Ende Jahr zu erwarten.
Neue Zürcher Zeitung, 26. Juni
2008
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Staatsanwalt fordert acht Jahre für
einen Schaden von 229 Millionen Franken
Ehemaligem Leumi-Banker droht
Gefängnis
Für Ernst Imfeld, langjähriges
Kadermitglied der Bank Leumi, hat die
Staatsanwaltschaft vor dem Bezirksgericht
Zürich acht Jahre Freiheitsstrafe gefordert.
Imfeld soll während vieler Jahre Kundengelder
verspekuliert, sich damit aber auch bereichert
haben.
Ob er damals nicht manchmal schlaflose
Nächte gehabt habe, fragte
Gerichtspräsident Sebastian Aeppli den
Hauptangeklagten am Mittwochmorgen zum Auftakt der
dreitägigen Hauptverhandlung am Bezirksgericht
Zürich. Immerhin sei zum üblichen Stress,
dem Börsenhändler ausgesetzt seien, ein
immenser Aufwand hinzugekommen, eine Unzahl von
unrechtmässigen Transaktionen zu vertuschen.
Vermutlich etwas überrascht über so viel
Mitgefühl, erzählte Ernst Imfeld
freimütig von zwei Kreislaufkollapsen, die er
in jener Zeit erlitten habe.
Gier und Geltungssucht
«Jene Zeit» begann Ende der 1980er
Jahre und endete Anfang Januar 2001. Die
Zürcher Staatsanwaltschaft III, die auf
Wirtschaftsdelikte spezialisiert ist, wirft dem
57jährigen Imfeld vor, zuerst als Leiter des
Private Banking und später als Direktor der
Schweizer Niederlassung der Bank Leumi, die sich
mehrheitlich im Besitz des Staates Israel befindet,
die Konten von rund 40 wohlhabenden Kunden für
nicht autorisierte Börsentransaktionen
missbraucht zu haben. Die Schadensumme beläuft
sich laut Anklageschrift auf mindestens 150 Mio.
Fr. Weil ein Teil der Veruntreuungen strafrechtlich
verjährt ist, kommt die Bank Leumi bei ihren
eigenen Berechnungen so gar auf einen Schaden von
229 Mio. Fr. Jedenfalls steckten dahinter ein
Übermass an Gier und Geltungssucht sowie eine
ungeheure kriminelle Energie, befand der
Staatsanwalt in seinem gestrigen Plädoyer und
forderte für Ernst Imfeld eine Freiheitsstrafe
von acht Jahren.
Den objektiven Tatbestand mochte Ernst Imfeld
nicht bestreiten. Die ihm vorgeworfenen
Transaktionen, schätzungsweise 20'000 an der
Zahl, habe er tatsächlich vorgenommen. Was
Imfeld aber, wie schon in der Strafuntersuchung
vehement bestritt, ist die persönliche
Bereicherung. Dafür habe er nun wirklich
keinen Grund gehabt, sagte er bei der Befragung. Er
habe damals sehr gut verdient, zudem hätten
sowohl er wie seine Frau ein Millionenerbe gemacht.
Die spekulativen Börsengeschäfte habe er
einzig vor genommen, um entstandene Verluste auf
den Konten der Kunden zu stopfen. Das Problem sei
gewesen, dass ihm bloss 300 Mio. Fr. zur
Verfügung gestanden hätten. Um im
Devisenhandel, in dem er hauptsächlich
tätig war, erfolgreich geschäften zu
können, hätte er aber ein Mehrfaches an
Kapital gebraucht. Deshalb habe er seinem Portfolio
immer wieder einmal «etwas Sauerstoff»
zugefügt, wie Imfeld die Geldtransfers nannte.
Und natürlich, jedes Mal habe er die Hoffnung
gehabt, mit dem ultimativen Trade alle Verluste
wettzumachen. Das Rad habe sich gedreht und
gedreht, hatte er dem General Manager der
israelischen Mutterbank gesagt, als ihn dieser am
3. Januar 2001 in einem aufgezeichneten
Telefongespräch mit den Vorwürfen
konfrontierte.
Welche der Transaktionen zur persönlichen
Bereicherung und welche als Versuch zum Ausgleich
von Verlusten zu werten seien, könne aus der
Flut von Zahlungen kaum mehr herausgefiltert
werden, sagte der referierende Staatsanwalt Marc
Jean-Richard-dit-Bressel. Strafrechtlich mache es
keinen Unterschied, beides sei als Veruntreuung und
Betrug zu werten. Er schätzte den Betrag auf
12 Mio. Fr., den Ernst Imfeld, Sohn eines
Innerschweizer Hoteliers, für sich oder
für Drittpersonen abgezogen habe. Darunter
sind auch 3,5 Mio. $ eines nachrichtenlosen Kontos,
dessen Inhaber verschollen war. Neben einem
auffallend teuren Fahrzeugpark, den sich Imfelds
Freunde aneigneten, profitierten laut
Anklageschrift auch verschiedene Frauen von
Zuwendungen teilweise in Millionenhöhe.
Hohe Kommissionen erwirtschaftet
Neben Imfeld ist kein weiterer Mitarbeiter der
Bank Leumi angeklagt. Aufhorchen lässt aber
eine Passage in der Anklageschrift. Demnach hat die
Bank mit den unautorisierten Transaktionen ihres
Kadermitglieds, in Form von Kommissionen, einen
«Betrag in zumindest dreistelliger
Millionenhöhe erwirtschaftet». Imfeld
machte bei der Befragung vor Gericht geltend, jeder
einzelne Börsenauftrag habe von einer
Zweitperson gut geheissen werden müssen. Er
macht der Bank deshalb den Vorwurf, sie habe ihn in
seinem Treiben nicht gestoppt. Ein anderes Bild
zeichnete der Geschädigtenvertreter der Bank
Leumi. Vom Schaden von insgesamt 229 Mio. Fr., der
dem Geldinstitut entstand, seien durch die
Versicherung bloss 83 Mio. Fr. gedeckt.
Anteilmässig fordert die Bank vom
Hauptangeklagten deshalb einen Schadenersatz in
Höhe von 106 Mio. Fr. Mitangeklagt sind
fünf Teilhaber eines externen Anlagefonds. Die
Gerichtsverhandlung wird bis am Freitag
fortgesetzt. das Urteil folgt Ende Jahr.
Neue Zürcher Zeitung, 3. Juli
2008
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Kommentar
Mitarbeiter der Bank Leumi
scheffelten in ihre eigenen Taschen. Mit Betrug,
Veruntreuung und Urkundenfälschung. Ebenso
auch Verwaltungsräte einer
Tochtergesellschaft, die ja meist Angestellte der
Mutterbank sind. Nach Aufdeckung des Falls hat sich
die Geschäftsleitung des Konzerns entschieden,
in dieser «unangenehmen Sache» mit den
Untersuchungsbehörden zusammen zu arbeiten und
sich mit den die geschädigten Kunden
gütlich zu einigen. Vorbildlich - ein Beitrag
zum sauberen Finanzplatz Schweiz.
Ein Verhalten, das man von
anderen Banken auch erwarten darf, wenn ihre
Mitarbeiter Betrug am Kunden verüben. Was
aber, wenn der Verwaltungsrat einer Bank selbst in
dubiose Geschäfte verwickelt ist? Der wird
versuchen alle Klagen mit Gegenklagen vom Tisch zu
schieben. Und die Kooperation mit den Gerichten auf
das Minimum zu beschränken. Die
Geschädigten beissen auf Granit. Die
Untersuchungsbehörden kommen nicht weiter,
sofern überhaupt auf eine Klage eingetreten
werden kann. Formale Fehler in der Anklageschrift
der Geschädigten werden zum Mittelpunkt der
Prozesse. Diese stehen mit heruntergelassen Hosen
und ohne Geld da. Sie werden als Querulanten
verunglipmft. Als einzige Hoffnung beibt ihnen nur,
dass die Gauner eines Tages über ihre eigenen
Gruben stolpern.
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