Iniochos-Kredit: Frag- und Merkwürdiges im Verhalten der Bank

Der Kreditvertrag wurde im Herbst 1982 erstellt. Wahrschienlich rückdatiert auf den 30. September 1982. Am 15. und 18. Januar 1983 erfolgte die Unterzeichnung des Kreditnehmers, am 25. Februar 1983 die endgültige Unterzeichnung nach der Übersetzung in Griechische.

Beurteilung: Normaler Vorgang


Darauf wurde am 11. März 1983 der Rechtsverteter der Trapaca informiert und dieser unterzeichnete nach Verhandlungen über den Kreditanteil den Vertrag mit Korrekturen am 26. Mai 1983. Darin steht, dieser habe Gültigkeit ab 30. September 1982 (take effect).

Beurteilung: Normaler Vorgang


Die Bank verbucht den Kredit am 24. Juni 1983, rückdatiert auf den 30. März 1983. Dazu weden die Zinsen seit dem 30. September 1982 zur Berechnung der Zinseszinsen auf ein entsprechendes Konto übertragen.

Beurteilung: Warum diese Valuta, warum die Splittung? Allerdings wird die Tarapaca damit nicht schlechter gestellt.


Erst am 13. Oktober 1983 bestätigt die Bank auf mehrmaliges Verlangen die Sup-Participation mit den korrigierten Beträgen. Aber warum wird das Datum ab wann der Kredit läuft nicht erwähnt?

Beurteilung: Schlamperei oder erste Irreführung, weil anders als im Vertrag gebucht?


Am 2. März 1984 schreibt der Anwalt der Tarapaca schreibt der Bank einen Brief, indem er mitteilt, seine Mandantin sei nicht einverstanden mit dem Vorgehen der Bank.


Die Bank schreibt zurück.


Am 4. April 1984 er Anwalt der Tarapaca teilt der Bank nochmals mit, dass sie mit dem Vorgehen der Bank nicht einverstanden seien.


Am 25. Mai 1984 schreibt der Rechtskonsulent A. Fscher an Viktor Dario von der Bankinvest ein Memo, in welchem er auf die Briefe von Vuille & Jezler aufmerksam macht. Darin wird die Rangierung für Tarapaca eigenmächtig festgelegt.

Beurteilung: Hier kommt man überein, die Tarapaca schlechter zu stellen. Ab dem Datum wo der Kreditnehmer nicht mehr bezahlen konnte, sind die Kreditgeber an den anteiligen Kosten und Erlösen aus der Verwertung der Sicherheiten beteiligt. Die Bankenvertreter behaupten frech, das sei anders. Man wird wohl nach der Rückkehr von Viktor Dario die Lage analysiert haben und zum Schluss gekommen sein, Thomas Westermeier hat keine Chance und trotz der Empfehlung des Rechtskonsulenten ihm auch nicht mehr zu benachrichteigen. Wir behaupten einfach, er muss warten. Auf dieser Behauptung baute die ganze Prozesslawine in der Folge auf.


Von nun an herrscht Funkstille, Thomas Westermeier hört nichts mehr von der Bank.


Die Bankinvest wird an die GiroCredit Wien verkauft. Thomas Westermeier reist nach Wien und verlangt Auskunft über seinen Kreditanteil. Die Lage wird analysiert, man ist sich einig, sein Anteil müsse ausgekauft werden. Dazu ist aber die Tochtergesellschaft in Zürich zuständig. Jedoch die Verantwortlichen der Bank in Zürich teilen Thomas Wesermeier in einem Gespäch mit: Alles nur über die Gerichte.

Beurteilung: Die Einschätzung der Chancen von Thomas Westermeier werden gleich beurteilt wie 1984.


Am 30. September 1992 erhält Thomas Westermeier nach neun Jahren erstmals zwei Gutschriften (1) und (2) von der Bank. Thomas Westermeier ruft die Buchhaltung an, ermöchte gerne von den beiden Konten einen Auszug. Dies wird ihm gemacht, darauf sind die Zinsen und Zinseszinsen teilweise normal verbucht.

Beurteilung: Intern wurden die Konten banküblich geführt. Doch die Benachrichtigung des Kunden unterlassen. Wahrscheinlich hat ein neuer Mitarbeiter nicht realisert, dass die Weisung bestand, Thomas Westermeier nicht zu orientieren. Warum diese Weisung? Wer war dafür verantwortlich?


Thomas Westermeier telefoniert am 30. September 1992 mit Rechtsanwalt Anton Blatter, Rechtskonsulent der Bank. Er will wissen, warum er die Zinsgutschriften erhalten hat. Dazu beantragt er, er möchte den Kredit von der Tarapaca auf sich perönlich zedieren. Der Rechtskonsulent findet das in Ordung und orientiert die Bank entsprechend.

Beurteilung: Für den Rechtskonsuleten ist die Rechtslage klar. Eine Zedierung (Übertragung) von der Tarapaca zu Thomas Westermeier ist ein normaler Vorgang, gegen die Bank nichts einwenden kann.


Die Zedierung wird von der Bank trotz der dezidierten Ansicht ihres Rechtskonsulenten nicht bewilligt.

Beurteilung: Die Bank ist entweder weisungsgebunden oder ein nicht bekannter Teilhaber der von der Bank propagierten einfachen Gesellschaft beabsichtigt den Kreditanteil der Tarapaca für sich zu ergaunern. Beides ist Betrug! Thomas Westermeier entstehen durch diesen Entscheid erhebliche Nachteile, muss er doch alle gerichtlichen Klagen gegen die Bank im Namen der Tarapaca (ausländische Gesellschaft) kautionieren.


Dr.iur Albert Langhardt schreibt an den neuen Generaldirektor Dr. Zimmer der Rabobank Schweiz einen Brief, in dem er den Fall Tarapaca aus seiner Sicht erklärt. (…) Die Bank machte dagegen in guten Treuen geltend, dass für die in Frage stehenden Verwertungshandlungen keine Unterlagen bestehen würden. (…) . Im Brief auf ab Seite 9.

Beurteilung: Die Bankenvertreter verkaufen Sicherheiten aus dem Kredit. Obwohl die Bank weiss, der Tarapaca gehört ein Teil davon, gibt es keine Belege und Abrechungen darüber, nur die Einbuchung von 114'000 USD für den Verkauf des Stockwerkeigentums in Piräus. Es soll für 134'766.03 USD verkauft worden sein, demzufolge wären 24'766.03 an Kosten angefallen. In den Garantien sind die zwei Stockwerke mit Wert von 589'000 USD, hypothekarisch gesichert, aufgeführt! Eine Abrechnung für die Mieteinahmen fehlt ebenfalls! Ist das nun ungetreue Geschäftsbesorgung oder Betrug? Einstellungsverfügung Seite 2, Ziffer 2.


Viele dieser unüblichen Vorgänge sind als ungetreue Geschäftsbesorgung zu qualifizieren, ein Offizialdelikt! Es wäre an der Staatsanwaltschaft gewesen, Anklage zu erheben! Heute sind diese Delikte verjährt.

Viele dieser unüblichen Vorgänge sind als Betrug zu qualifizieren, das ist ein Offizialdelikt und ist noch nicht verjährt. (Obergerichtsbeschluss, Seite 9, Ziffer 4.3.) Die Staatsanwalt ist verpflichtet, dies zu untersuchen und anzuklagen! Aber die will nicht!

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