Iniochos-Kredit: Frag- und
Merkwürdiges im Verhalten der Bank
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Der Kreditvertrag
wurde im Herbst 1982 erstellt. Wahrschienlich
rückdatiert auf den 30. September 1982. Am 15.
und 18. Januar 1983 erfolgte die Unterzeichnung des
Kreditnehmers, am 25. Februar 1983 die
endgültige Unterzeichnung nach der
Übersetzung in Griechische.
Beurteilung:
Normaler Vorgang
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Darauf wurde am 11. März 1983 der
Rechtsverteter der Trapaca informiert und dieser
unterzeichnete nach Verhandlungen über den
Kreditanteil den Vertrag
mit Korrekturen am 26. Mai 1983. Darin steht,
dieser habe Gültigkeit ab 30. September 1982
(take effect).
Beurteilung:
Normaler Vorgang
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Die Bank verbucht
den Kredit am 24. Juni 1983, rückdatiert
auf den 30. März 1983. Dazu weden die Zinsen
seit dem 30. September 1982 zur Berechnung der
Zinseszinsen auf ein entsprechendes
Konto übertragen.
Beurteilung: Warum
diese Valuta, warum die Splittung? Allerdings wird
die Tarapaca damit nicht schlechter
gestellt.
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Erst am 13. Oktober 1983 bestätigt die Bank
auf mehrmaliges Verlangen die Sup-Participation
mit den korrigierten Beträgen. Aber warum wird
das Datum ab wann der Kredit läuft nicht
erwähnt?
Beurteilung:
Schlamperei oder erste Irreführung, weil
anders
als im Vertrag gebucht?
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Am 2. März 1984 schreibt der Anwalt der
Tarapaca schreibt der Bank einen Brief,
indem er mitteilt, seine Mandantin sei nicht
einverstanden mit dem Vorgehen der Bank.
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Die Bank schreibt zurück.
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Am 4. April 1984 er Anwalt der Tarapaca teilt
der Bank nochmals mit, dass sie mit dem Vorgehen
der Bank nicht einverstanden seien.
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Am 25. Mai 1984 schreibt der Rechtskonsulent A.
Fscher an Viktor Dario von der Bankinvest ein
Memo,
in welchem er auf die Briefe von Vuille &
Jezler aufmerksam macht. Darin wird die Rangierung
für Tarapaca eigenmächtig festgelegt.
Beurteilung: Hier
kommt man überein,
die Tarapaca
schlechter zu
stellen. Ab dem
Datum wo der Kreditnehmer nicht mehr bezahlen
konnte, sind die Kreditgeber an den anteiligen
Kosten und Erlösen aus der Verwertung der
Sicherheiten beteiligt. Die Bankenvertreter
behaupten frech, das sei anders. Man wird wohl nach
der Rückkehr von Viktor Dario die Lage
analysiert haben und zum Schluss gekommen sein,
Thomas Westermeier hat keine Chance und trotz der
Empfehlung des Rechtskonsulenten ihm auch nicht
mehr zu benachrichteigen. Wir behaupten einfach, er
muss warten. Auf dieser Behauptung baute die ganze
Prozesslawine
in der Folge auf.
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Von nun an herrscht
Funkstille, Thomas Westermeier hört
nichts mehr von der Bank.
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Die Bankinvest wird an die GiroCredit Wien
verkauft. Thomas Westermeier reist nach Wien und
verlangt Auskunft über seinen Kreditanteil.
Die Lage wird analysiert, man ist sich einig, sein
Anteil müsse ausgekauft werden. Dazu ist aber
die Tochtergesellschaft in Zürich
zuständig. Jedoch die Verantwortlichen der
Bank in Zürich teilen Thomas Wesermeier in
einem Gespäch mit: Alles nur über die
Gerichte.
Beurteilung: Die
Einschätzung der Chancen von Thomas
Westermeier werden gleich beurteilt wie
1984.
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Am 30. September 1992 erhält Thomas
Westermeier nach neun Jahren erstmals zwei
Gutschriften (1)
und (2)
von der Bank. Thomas Westermeier ruft die
Buchhaltung an, ermöchte gerne von den beiden
Konten einen Auszug. Dies wird ihm gemacht, darauf
sind die Zinsen
und Zinseszinsen
teilweise normal verbucht.
Beurteilung: Intern
wurden die Konten banküblich geführt.
Doch die Benachrichtigung des Kunden unterlassen.
Wahrscheinlich hat ein neuer Mitarbeiter nicht
realisert, dass die Weisung bestand, Thomas
Westermeier nicht zu orientieren. Warum
diese Weisung? Wer war
dafür verantwortlich?
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Thomas Westermeier telefoniert am 30. September
1992 mit Rechtsanwalt Anton Blatter,
Rechtskonsulent der Bank. Er will wissen, warum er
die Zinsgutschriften erhalten hat. Dazu beantragt
er, er möchte den Kredit von der Tarapaca auf
sich perönlich zedieren. Der Rechtskonsulent
findet das in Ordung und orientiert
die Bank entsprechend.
Beurteilung:
Für den Rechtskonsuleten ist die
Rechtslage
klar. Eine
Zedierung (Übertragung) von der Tarapaca zu
Thomas Westermeier ist ein normaler Vorgang, gegen
die Bank nichts einwenden kann.
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Die Zedierung wird von
der Bank trotz der dezidierten Ansicht ihres
Rechtskonsulenten nicht bewilligt.
Beurteilung: Die
Bank ist entweder weisungsgebunden oder ein nicht
bekannter Teilhaber der von der Bank propagierten
einfachen Gesellschaft beabsichtigt den
Kreditanteil der Tarapaca für sich zu
ergaunern. Beides ist Betrug! Thomas Westermeier
entstehen durch diesen Entscheid
erhebliche
Nachteile, muss er
doch alle gerichtlichen Klagen gegen die Bank im
Namen der Tarapaca (ausländische Gesellschaft)
kautionieren.
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Dr.iur Albert Langhardt schreibt an den neuen
Generaldirektor Dr. Zimmer der Rabobank Schweiz
einen Brief, in dem er den Fall Tarapaca aus seiner
Sicht erklärt. (
) Die Bank machte
dagegen in guten Treuen geltend, dass für die
in Frage stehenden Verwertungshandlungen keine
Unterlagen bestehen würden. (
) .
Im
Brief auf ab Seite 9.
Beurteilung: Die
Bankenvertreter verkaufen Sicherheiten aus dem
Kredit. Obwohl die Bank weiss, der Tarapaca
gehört ein Teil davon, gibt es keine Belege
und Abrechungen darüber, nur die Einbuchung
von 114'000 USD für den Verkauf des
Stockwerkeigentums in Piräus. Es soll für
134'766.03 USD verkauft worden sein, demzufolge
wären 24'766.03 an Kosten angefallen. In den
Garantien
sind die zwei Stockwerke mit Wert von 589'000 USD,
hypothekarisch gesichert, aufgeführt! Eine
Abrechnung für die Mieteinahmen fehlt
ebenfalls! Ist das nun ungetreue
Geschäftsbesorgung oder Betrug?
Einstellungsverfügung Seite
2, Ziffer 2.
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Viele dieser
unüblichen Vorgänge sind als ungetreue
Geschäftsbesorgung zu qualifizieren, ein
Offizialdelikt! Es wäre an der
Staatsanwaltschaft gewesen, Anklage zu erheben!
Heute sind diese Delikte verjährt.
Viele dieser
unüblichen Vorgänge sind als
Betrug
zu qualifizieren, das ist ein Offizialdelikt und
ist noch nicht verjährt. (Obergerichtsbeschluss,
Seite 9, Ziffer 4.3.) Die Staatsanwalt ist
verpflichtet, dies zu untersuchen und anzuklagen!
Aber
die will nicht!
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