Gutgläubige Anwälte, Richter und Politiker oder Komplizen?

Gross und stark - das trügerische Selbstbildnis des Staates Zürich

Wie die Einstellungsverfügung der Untersuchung gegen Georg Kastel zeigt, haben Zigarettenschmuggler und Geldwäscher in der Schweiz nichts zu befürchten. Wird mal wegen verdächtigen Vorkommnissen untersucht, erreichen die Anwälte der Beschuldigen sogar noch eine Rückerstattung der Umtriebskosten ihrer Klienten.

Für einen juristischen Laien ist das nicht nachvollziehbar. Dass Anwälte alles versuchen dürfen, ihren Klienten zu schützen, darauf haben alle Angeschuldigten ein Recht. Trotzdem bleibt ein ungutes Gefühl.

Dr.iur. Franz Meng und Georg Kastel haben laut Zeitungsberichten Josef Gadient angeboten, im Zigarettengrosshandel tätig zu werden, dem man auch «Zigarettenschmuggel» sagen kann. Dieser, etwas misstrauisch, fragt ob alles Rechtens sei, und ob das nicht strafbar ist? Meng antwortet: «Wenn Sie etwas melden müssen, so wenden Sie sich an die zuständige Behörde.»

Ist der so sicher, ein Geschäft einzufädeln, das international unter Strafe steht, in der Schweiz aber nicht, sondern nur lediglich ein «Zolldelikt» darstellt. Oder hat er dort jemanden, über dessen Verbindungen «Omertà» angebracht ist?

Wie weit Anwälte mit guten und korrekten Umgangsformen Richter und Politiker beeindrucken, obwohl diese hinter der saubern Fassade Geschäfte am Rande der Legalität oder darüber hinaus machen, darf man sich fragen. Der Fall Franco Verda >>, ehemals oberster Richter im Tessin, lässt Böses vermuten.

Dass viele Menschen sich auf ihren akademischen Titel verlassen und meinen, damit Eindruck schinden zu können und mehr Recht zu haben, zeigt folgende Antwort des der Geldwäscherei Verdächtigten Dusan Ristic: «Ich bin empört über die Art, wie die Privatangelegenheiten eines Ehrenbürgers in den Schlamm gezogen werde. Ich bin in Deutschland anerkannt als Zahnarzt und Wissenschafter.» Offenbar hat das Eindruck gemacht, die mysteriösen Umstände um sein Zahngold sind als nicht anklagenswert angesehen worden, das Verfahren wurde eingestellt. Alle die davon wissen üben seither «Omertà» zu diesem Fall!

Jedenfalls wissen Leute, die Geschäfte machen, welche an der Grenze der Legalität verlaufen oder gar darüber hinaus, bei welchen Anwaltskanzleien man am besten aufgehoben ist. Die haben sogar Partner, welche sich mit «Money Laundering» bestens auskennen.

  


So etwas darf es nicht geben. Es kann nicht sein, was nicht sein darf! Und wenn es doch so ist, hat man darüber zu schweigen! Das sollten alle anständigen Schweizer wissen!

Sauberer Finanzplatz Schweiz hält sich nicht daran. Omertà ade!


Die Verluderung der Schweizer Justiz >>


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