Was ist Geldwäscherei?

Wenn Geld aus Versehen so gewaschen wird, ist das nicht besonders tragisch, einen Waschgang übersteht das edle Papier

Klare gesetzliche Regelungen für die Geldwäschereibekämpfung

Unter Geldwäscherei versteht man die Tätigkeit, die kriminelle Herkunft von Geldern zu verschleiern und diese unbemerkt in den legalen Wirtschaftskreislauf einfliessen zu lassen. Geldwäscherei wird meistens mit Drogenhandel in Verbindung gebracht. Es gibt jedoch viele andere Verbrechen, die als Vortat für Geldwäscherei in Frage kommen, z.B. Veruntreuung, Korruption, Erpressung, Menschenhandel, um nur einige zu nennen.

 

Was tut die Schweiz gegen Geldwäscherei?

Die Schweiz verfügt über ein dichtes Regelwerk zur Geldwäschereibekämpfung. Das schweizerische Geldwäschereigesetz (GwG), seit 1998 in Kraft, verpflichtet alle Finanzintermediäre (also nicht nur die Banken), ihre Kunden zu identifizieren und die wirtschaftlich Berechtigten an den Vermögenswerten festzustellen («know your customer»). Besteht ein begründeter Verdacht auf Geldwäscherei, müssen die Finanzintermediäre der zuständigen Behörde Meldung erstatten und verdächtige Vermögenswerte sperren. Die Banken kennen ausserdem seit über zwanzig Jahren die Sorgfaltspflichtvereinbarung (VSB), welche die «know your customer»-Regelungen festhält. Die VSB war wegweisend für den Inhalt des GwG. Weitere Normen zur Geldwäschereibekämpfung finden sich im Schweizerischen Strafgesetzbuch und in den Richtlinien der Eidg. Bankenkommission vom 26.3.1998. Die beiden Schweizer Grossbanken haben sich ausserdem mit neun weiteren internationalen Banken im Rahmen der «Wolfsberg Anti Money Laundering Principles» zur Anwendung globaler Sorgfaltspflicht-Standards verpflichtet.

 

Wieso tauchen in der Schweiz immer wieder Gelder von Potentaten auf?
Ist die Schweiz auf solche Gelder angewiesen?

Die Schweiz ist in der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung weltweit führend. Somit ist die statistische Wahrscheinlichkeit, dass ein Potentat sein Geld in die Schweiz bringt, relativ hoch. Doch die Schweiz will diese Gelder nicht! Der Imageschaden, der durch einen solchen Fall angerichtet wird, ist nicht nur für den Finanzplatz, sondern auch für das betroffene Institut viel grösser als der Wert der Kundenbeziehung. Deshalb hat die Schweiz als einziges Land der Welt eine detaillierte obligatorische Regelung über die Behandlung von Vermögenswerten mit politisch exponierten Personen erarbeitet und in Kraft gesetzt. Die USA und andere Länder haben diese Regelung übrigens als mustergültig bezeichnet.

Quelle: Schweizerische Bankiervereinigung >>

Standesregel über die Sorgfaltspflicht der Banken >>

Die Geschichte der Geldwäscherei >>


Kommentar

Für die zwei schweizerischen Grossbanken und die vielen Banken, welche auf das Asset-Management (Vermögensverwaltung) spezialisiert sind, ist heute klar, man will keine Gelder bei denen der Verdacht auf illegale Aneignung oder Bereicherung bestehen könnte. Man setzt dabei auf einen Selbstregulierungseffekt, und hofft so das Problem in den Griff zu bekommen.

Doch wie gehen andere Banken und die übrigen Finanzinstitute damit um? Wie gross ist der Anreiz eines Mitarbeiters, seine verwalteten Assets mit Mandaten aus dubiosen Quellen zu mehren? Wie viele Banker, Politiker und Richter finden das Gesetz sei überflüssig? - Etwas was der freien Schweiz von fremden Vögten der EU oder UNO aufgezwungen wurde? Also etwas das man ohne schlechtes Gewissen umgehen darf oder gar soll! ? Was meint Bundesrat Dr.iur. Christoph Blocher in seiner 1. August-Rede? >>

Meine Meinung dazu >>

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